LG Münster 601129
Tatkomplex:
Massenvernichtungsverbrechen in Lagern
Angeklagte:
Kremer Johann Paul 10 Jahre
Gerichtsentscheidungen:
LG Münster 601129 (29. November 1960)
Tatland:
Polen
Tatort:
KL Auschwitz
Tatzeit:
00.09.1942-00.11.1942
Opfer:
Juden, Häftlinge, Zivilisten
Nationalität:
Deutsche, Französische, Niederländische, Polnische, Slowakische, unbekannt
Dienststelle:
Haftstättenpersonal KL Auschwitz
Verfahrensgegenstand:
Straftaten eines Lagerarztes in Auschwitz.
Teilnahme an insgesamt 15 'Sonderaktionen', in deren Verlauf in Auschwitz eintreffende jüdische Häftlinge in den Gaskammern mit Zyklon B getötet wurden.
Teilnahme an mehreren Exekutionen polnischer Zivilisten in der Genickschussanlage.
Tötung 6 weiblicher Häftlinge, die an einer Revolte im Frauenstraflager Budy beteiligt gewesen sein sollen, durch Herzinjektion von Phenol.
Selektion kranker Häftlinge bei den 'Arztvorstellungen' im Ambulanzraum; die ausgesonderten Häftlinge wurden mittels Phenolinjektionen getötet.
Selektion kranker Häftlinge im 'Krankenrevier' zur Vergasung
Kremer Johann Paul
* 06.12.1883 in Stelberg bei Köln
+ 08.01.1965 in Münster in Westfalen
Am 30. Juli 1932 trat er der NSDAP (Mitgliedsnummer 1 265 405) und 1934 der SS (Mitgliedsnummer 262 703) bei.
Während der Semesterferien 1942 meldete er sich zum SS-Lazarett nach Prag und wurde am 29. August 1942 zum KZ Auschwitz-Birkenau abgeordnet, wo er am 30. August 1942 eintraf. Er blieb dort bis zum 18. November 1942 aushilfsweise als Lagerarzt, ohne allerdings zum festen Stammpersonal des Lagers zu zählen. In dieser Zeit war er stellvertretend bei Exekutionen anwesend, um den Tod der Häftlinge festzustellen. Außerdem war er während seiner Aushilfszeit bei fünfzehn sogenannten „Sonderaktionen“, d. h. Vergasungen zugegen. Seine Beteiligung bestand darin, die medizinische Sicherheit des eingesetzten SS-Sanitätsdienstgrades (SDG) zu gewährleisten, falls dieser beim Umgang mit den Giftstoffen einen Unfall erleide.
Ferner vertrat er den Lagerarzt Friedrich Entress bei den „Arztvorstellungen“, d. h. turnusmäßigen Selektionen von Häftlingen im Häftlingskrankenbau des Stammlagers Auschwitz I. Erkrankte, nicht arbeitsfähige Häftlinge wurden dabei ausgesondert und durch den anwesenden Sanitätsdienstgrad (SDG) durch eine Phenolinjektion ins Herz getötet (Aktion 14f13).
Im Interesse an seinen Forschungen zu den Veränderungen im menschlichen Organismus als Folge von Hunger, insbesondere zur braunen Atrophie, erhielt Kremer die Erlaubnis, Häftlinge nach ihrem Tod zu obduzieren und den Leichen Teile von Leber, Milz und Bauchspeicheldrüse zu entnehmen.
Über seine Zeit in Auschwitz verfasste Kremer ein Tagebuch über den Holocaust aus Sicht eines Täters, in dem Alltägliches neben Unvorstellbarem zu finden ist.
Im August 1945 wurde Kremer von den Briten verhaftet und im ehemaligen Konzentrationslager Neuengamme interniert. Bei einer Hausdurchsuchung wurde sein Tagebuch beschlagnahmt und später den polnischen Behörden zur Verfügung gestellt. Kremer wurde an Polen ausgeliefert und vom Obersten Polnischen Volkstribunal im Krakauer Auschwitzprozess am 22. Dezember 1947 zum Tode verurteilt.
Kremer sollte im Januar 1948 hingerichtet werden. Kurz vor dem Hinrichtungstermin wurde er zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe begnadigt und im Januar 1958 wegen guter Führung entlassen. Er wurde in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben, und die Westfälische Wilhelms-Universität bereitete dem „Spätheimkehrer“ einen feierlichen Empfang.
Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Münster wurde Kremer allerdings bald darauf wegen Mordes angeklagt. Am 29. November 1960 verurteilte ihn das Gericht wegen Beihilfe zum Mord in zwei Fällen zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 10 Jahren. Die polnische Strafhaft wurde als hinreichende Sühne angesehen und Kremer war frei.
Am 4. Juni 1964 sagte Kremer im 1. Auschwitzprozess in Frankfurt am Main aus, diesmal als Zeuge.
LG Frankfurt/M. 650819 u. BGH 690220
Tatkomplex:
Massenvernichtungsverbrechen in Lagern, Kriegsverbrechen, NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten
Angeklagte:
Baretzki, Stefan lebenslänglich + 8 Jahre
Bednarek, Emil lebenslänglich
Boger, Friedrich Wilhelm lebenslänglich + 15 Jahre
B., Johann Arthur Freispruch
Broad, Pery 4 Jahre
Capesius, Viktor 9 Jahre
Dylewski, Klaus Hubert Hermann 5 Jahre
Frank, Willi 7 Jahre
Hantl, Emil 3½ Jahre
Höcker, Karl 7 Jahre
Hofmann, Franz Josef lebenslänglich
Kaduk, Oswald lebenslänglich
Klehr, Josef lebenslänglich + 15 Jahre
Mulka, Robert Karl Ludwig 14 Jahre
Sc., Willi Ludwig Freispruch
Scherpe, Herbert 4½ Jahre
Schlage, Bruno 6 Jahre
Sch., Johann Freispruch
St., Hans 10 Jahre
Gerichtsentscheidungen:
LG Frankfurt/M. 650819
BGH 690220
Tatland:
Polen
Tatort:
HS KL Auschwitz
Tatzeit:
1941-1945
Opfer:
Juden, Häftlinge, Zigeuner, Zivilisten
Nationalität:
Deutsche, Französische, Griechische, Niederländische, Polnische, Rumänische, Sowjetische, Tschechoslowakische, Ungarische
Dienststelle:
Haftstättenpersonal KL Auschwitz
Verfahrensgegenstand:
Vergasung hunderttausender jüdischer Männer, Frauen und Kinder, die aus deutsch besetzten und mit Deutschland verbündeten Staaten Europas in das KL Auschwitz verschleppt und dort in Gaskammern getötet wurden.
Vom Reichssicherheitshauptamt angeordnete Erschiessung von Häftlingen, polnischen Geiseln sowie von polnischen Zivilisten, die dazu in das KL überstellt worden waren.
Erschiessung, Vergasung und Vergiftung tausender sowjetischer Kriegsgefangener.
Durchführung medizinischer Experimente an Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge.
Tötung tausender entkräfteter oder kranker Häftlinge durch Giftgas oder Phenolinjektionen.
Tödliche Misshandlung, Erschiessung, Erhängung, Ertränkung und Lebendverbrennung einzelner Häftlinge
LG Frankfurt/M. 660916 u. BGH 700703
Tatkomplex:
Massenvernichtungsverbrechen in Lagern, NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten
Angeklagte:
Bur., Wilhelm 8 Jahre
Erber, Joseph lebenslänglich
Neu., Kurti 3½ Jahre
Gerichtsentscheidungen:
LG Frankfurt/M. 660916
BGH 700703
Tatland:
Polen
Tatort:
HS KL Auschwitz
Tatzeit:
1942-1945
Opfer:
Juden, Häftlinge, Kriegsgefangene, Zigeuner
Nationalität:
Deutsche, Französische, Niederländische, Polnische, Sowjetische, Tschechische, Jugoslawische
Dienststelle:
Haftstättenpersonal KL Auschwitz
Verfahrensgegenstand:
Selektionen auf der Rampe, im Frauenlager, und im Hauptkrankenbau von Monowitz sowie bei sog. Lagerselektionen.
Auflösung des 'Theresienstädter Lagers' und Vergasung der Lagerinsassen. Erschiessung der Häftlinge, die Oktober 1944 am sog. Krematoriumaufstand teilgenommen hatten.
Einzelerschiessung von Häftlingen.
Beschaffung des Giftgases Zyklon B
LG Frankfurt/M. 680614
Tatkomplex:
NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten
Angeklagte:
Bonitz Heinrich Bernhard lebenslänglich
Windeck Josef Joachim lebenslänglich + 15 Jahre
Gerichtsentscheidungen:
LG Frankfurt/M. 680614
Tatland:
Polen
Tatort:
HS KL Auschwitz
Tatzeit:
1940-1944
Opfer:
Häftlinge, Juden
Nationalität:
Polnische, Deutsche, unbekannt
Dienststelle:
Haftstättenpersonal KL Auschwitz
Verfahrensgegenstand:
Tötung von Häftlingen durch Misshandlung, Ertränken, Erwürgen, Erschlagen und Tottreten
LG Wuppertal 880128 u. BGH 890331
Tatkomplex:
NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten
Angeklagte:
Weise Gottfried Ewald Franz lebenslänglich
Gerichtsentscheidungen:
LG Wuppertal 880128
BGH 890331
Tatland:
Polen
Tatort:
HS KL Auschwitz
Tatzeit:
00.07.1944-00.09.1944
Opfer:
Juden, Häftlinge
Nationalität:
Polnische, unbekannt
Dienststelle:
Haftstättenpersonal KL Auschwitz
Verfahrensgegenstand:
Erschiessung von 3 Häftlingen im Effektenlager I.
Erschiessung (im Lager Birkenau) eines 8-jährigen Jungen und eines 17-jährigen Mädchens, an denen der Angeklagte zuerst Schiessübungen ausgeführt hatte
LG Siegen 910124
Tatkomplex:
NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten
Angeklagte:
Kön. Ernst August vor Erlangung der Rechtskraft verstorben
Gerichtsentscheidungen:
LG Siegen 910124
Tatland:
Polen
Tatort:
HS KL Auschwitz
Tatzeit:
1943-1944
Opfer:
Juden, Zigeuner
Nationalität:
Deutsche, Oesterreichische, Polnische
Dienststelle:
Haftstättenpersonal KL Auschwitz
Verfahrensgegenstand:
Tötung von Zigeunern durch Erschlagen, Erschiessen, Tottreten oder indem der Häftling in den elektrisch geladenen Lagerzaun getrieben wurde.
Überführung einer Gruppe jüdischer Häftlinge von der Rampe in die Gaskammer.
Verladung von mindestens 50 Zigeunern auf einen LKW zum Abtransport in die Gaskammer
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