SS-Unterscharführer

* 07.05.1907 in Freiburg im Breisgau
† 13.08.1981 in Freiburg im Breisgau

Reichsdeutscher

8 Klassen Volksschule

2 Klassen Fachschule

Beruf: Schuhmachermeister/Uhrmacher

ab 00.10.1933
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 233 876)

ab 00.05.1937
Mitglied der NSDAP (Mitglieds Nu. 5 257 076)

ab 28.09.1938
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

28.09.1938
Beförderung zum SS-Schützen

01.01.1940 - 07.05.1940
Selbstschutz Lublin

00.00.1940 - 00.10.1944
Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Auschwitz
(zeitweise Angehöriger der Standortverwaltung (Abt. GEV)

21.04.1941
Beförderung zum SS-Sturmmann

20.04.1942
Beförderung zum SS-Rottenführer

01.02.1943
Beförderung zum SS-Unterscharführer

vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Oranienburg u. KL Buchenwald

Auschwitz, 20. April 1943
Kommandanturbefehl Nr. 8/43

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Kriegsverdienstmedaille (20.04.1943)

25.02.1947
an Polen ausgeliefert

Gerichtsverfahren nach 1945
21.04.1948
Urteil des Bezirksgerichts in Kraków, Az.: VII K 2/48
zu 8 Jahren Haft verurteilt
(Akte kann angefordert werden)

2. Frankfurter Auschwitz-Prozess
Strafsache gegen Burger u.a.
4 Ks 3/63
Vernehmungsprotokoll 431–436R
Er beschreibt, wie er als Verwalter der Häftlingsbank bei Todesfällen seine Häftlingslisten immer mit denen der politischen Abteilung abgleichen mußte, wobei ihm die Sterbeursachen der Häftlinge bekannt wurden. Dazu weiß er weiter auszuführen:
»Angestiegen ist die Todeszahl lediglich, als im Jahre 1942 und auch sonst noch einige Male im Lager das Fleckfieber ausgebrochen war. Jewells nach Abebben dieser Krankheit ging auch die Todeszahl wieder zuruck.«
Von der Bogerschaukel weiß Gehri genauso wenig wie von der „schwarzen Wand" aber er erwähnt ganz nebenbei Boxkämpfe.

Anmerkung
Der Uhrmachermeister Theo Gehri, der ein Geschäft in der Freiburger Löwenstraße führte, war 1933 der SS beigetreten. Von Oktober 1940 bis Oktober 1944 gehörte er der Standortverwaltung Auschwitz an, zunächst als einfacher SS-Mann, später als Unterscharführer. Er wurde in der Gefangenen-Eigentumsverwaltung als Leiter der Unterabteilung Wertsachen eingesetzt. Sie war dafür zuständig, die den Häftlingen gestohlenen Wertsachen nach Berlin abzuführen sowie das Häftlingsgeld zu verwalten. 1943 erhielt er als Anerkennung für seinen Einsatz die Kriegsverdienstmedaille. 1948 wurde Gehri in Krakau zu acht Jahren Haft verurteilt. Im Frankfurter Auschwitz-Prozess bestritt er als Zeuge zwar, bei Vergasungen anwesend gewesen zu sein. Er gab aber zu, "selbstverständlich" gewusst zu haben, "dass ab 1942 wesentliche Teile der neuangekommenen Transporte sofort vergast wurden".