SS-Hauptsturmführer

* 05.04.1906 in Hof an der Saale
† 14.08.1973 Straubing (Strafanstalt)

Reichsdeutscher

fünf Geschwister

verheiratet, sechs Kinder

1912-1919
Volksschule
nach seinen Angaben ein Durchschnittsschüler und wurde immer versetzt

1915
wurde durch den Tod der Mutter im Jahr 1915 wie seine fünf Geschwister Halbwaise
sein Vater verheiratete sich 1925 wieder

1920 bis 1923
Lehre zum Tapezierer
(machte 1923 seine Gesellenprüfung)
Als er nach einigen Monaten arbeitslos wurde, ging er nach Emden zu einem Bruder seines Vaters, der dort ein Kolonialwarengeschäft besaß. Bis zum Sommer 1925 arbeitete er in dem Geschäft seines Onkels und verzog dann mit ihm nach Bad Zwischenahn/Oldenburg. wo sie zusammen eine Pension und ein kleines Versandgeschäft betrieben. Als dieses Geschäft zurückging, arbeitete der Angeschuldigte als Kellner und Hoteldiener in verschiedenen Hotels. Im Jahre 1931 wurde er arbeitslos und ging nach Hof/Saale zurück.

ab 20.07.1932
Mitglied der NSDAP (Mitglieds Nu. 1 369 617)

ab 20.07.1932
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 40 651)

1932
In der zweiten Hälfte des Jahres 1932 änderte sich zunächst wenig an Hofmanns Lage. Er war einfacher SS-Mann ohne besondere Funktion. Das herausragende Ereignis stellte die Fahrt im Herbst 1932 mit anderen SS-Angehörigen nach Bayreuth dar, um eine Rede von Hitler zu hören. Laut den Ermittlungen nach 1945 hat sich Hofmann 1932/33 an den zu dieser Zeit üblichen Straßenschlachten oder Saalschlägereien beteiligt. In einem Personalbericht gab er selbst an, drei Monate Gefängnis und 80 RM Geldstrafe wegen Körperverletzung „im Kampf für die Bewegung" erhalten zu haben.

01.07.1933-30.09.1933
Angehöriger der Schutzpolizei in Hof (Streifendienst)
Er trug SS-Uniform, war während seines Dienstes aber immer in Begleitung eines ausgebildeten Polizeibeamten. In dieser Zeit sammelte Hofmann nicht nur praktische Erfahrungen im Polizeidienst, sondern erhielt auch ideologische Schulung.
Nach der Auflösung des Hilfspolizeidienstes Ende September 1933 war Hofmann wieder arbeitslos

01.12.1933
Am 1. Dezember 1933 wurde er zur Wachkompanie des KL
Dachau versetzt und somit in den aktiven SS-Dienst als SS-Sturmmann übernommen.
Er tat dort bis September 1934 Dienst als Angehöriger der Wachtruppe, bis Ende August 1937 als Telefonist in der Telefonzentrale bei der Kommandantur und ab 01.09.1937 im Schutzhaftlager.
“Während er bislang als Unterdrückter, nämlich als Tapezierer, Hausdiener und Gelegenheitsarbeiter, auf der Schattenseite der Macht gestanden hatte, gab ihm seine Stellung im KZ-Lager nunmehr die Gelegenheit, schrankenlose Macht auszuüben und sich an den bisherigen Gegnern – Kommunisten, Juden, Angehörigen demokratischer Parteien und später den Menschen fremder Völker … – zu rächen. Hierbei tötete Hofmann … ohne Erbarmen und ohne Einhalt.”
Zum ersten Mal konnte er jetzt als hauptamtlicher SS-Angehöriger materiellen Nutzen aus seiner SS-Zugehörigkeit ziehen - wenn auch in bescheidenem Maße: Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung waren frei und alle zehn Tage erhielt er 20 RM „Aufwandsentschädigung."
In dieser Zeit arbeitete er im Vier-Tagesrhythmus: zwei Tage lang stand Ausbildung auf der Tagesordnung, zwei Tage praktischer Wachdienst im KZ. Es fällt auf, dass der Unterricht im Tagesablauf Hofmanns einen großen Raum einnahm. Dazu gehörten eine militärische Unterweisung, vor allem der Umgang mit der Waffe, sowie eine umfassende ideologische Schulung. Der politische Unterricht durch einen Schulungsleiter der SS „befasste sich mit den Zielen der nationalsozialistischen Bewegung, mit den Aufgaben der SS und ihren Zielen". Hofmann lernte in Dachau im Rahmen seiner Ausbildung rasch, die Gegner des NS-Regimes, die zu diesem Zeitpunkt die Mehrheit der Häftlinge stellten, als minderwertige „Staatsfeinde" und Gewalt gegen diese als legitim zu betrachten. Ein Überlebender schilderte Hofmann als „skrupellosen, brutalen Schläger, Mörder und Häftlingsschinder“. Hofmann hatte eine Spezialität, die darin bestand, dass er Häftlinge von hinten oder von vorne zwischen die Hoden trat. An diesen Verletzungen sind zahlreiche Häftlinge schwer erkrankt, zum Teil sogar gestorben.

ab 15.02.1935
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

1937
Beförderung zum SS-Oberscharführer

15.11.1938
Am späten Abend des
15. November 1938 betritt SS-Obersturmführer Franz Hofmann den Block 16 des Konzentrationslagers Dachau und mordet. Die Häftlinge drängen sich gerade aus dem Waschraum in der Baracke. Es dauert, bis alle fertig sind. Der 64-jährige Kaufmann Hermann Fuld kommt als letzter aus dem Waschraum. Das reicht dem SS-Mann als Vorwand. Hofmann brüllt, er zieht seine Dienstpistole. Und schießt Hermann Fuld in den Kopf.

1939
Beförderung zum SS-Hauptscharführer
(Rapportführer im KL Dachau)

1939
im Dezember 1939 geheiratet. Aus seiner Ehe sind drei Jungen und ein Mädchen hervorgegangen.

30.01.1941
Beförderung zum SS-Untersturmführer
(2. Schutzhaftlagerführer im KL Dachau)

20.04.1942
Beförderung zum SS-Obersturmführer
(1. Schutzhaftlagerführer im KL
Dachau)

ab 01.12.1942 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Auschwitz
(Rampendienst u. 3. Schutzhaftlagerführer)
Anfänglich hatte er im Lager Auschwitz I keine besondere Funktion, sondern fuhr mit einem Motorrad die einzelnen Arbeitskommandos ab, um deren Stärke zu kontrollieren. Meistens hat er jedoch „tatenlos herumgesessen" . Das stellte ihn offenbar nicht zufrieden. Nicht viel später erweiterte sich sein Aufgabenbereich, und Hofmann hat dann „mit Aumeier zusammen den Dienstbetrieb eines Schutzhaftlagerführers erledigt". Kurz nach seiner Ankunft in Auschwitz war Hofmann bei Exekutionen im Arrestblock zugegen. Wie in Dachau sollte er auch hier seine Härte als SS-Mann von neuem beweisen. „Zur Klarlegung der damaligen Situation muss ich noch anführen, dass ich in Auschwitz neu war und gerade aus diesem Grund von Aumeier zur Exekution mitgenommen wurde. Dies sagte mir Aumeier ausdrücklich. Ich musste mich also als Mann und SS-Führer nach den damaligen Ehrbegriffen bewähren und beweisen, dass ich auch vor Exekutionen keine Angst habe." Allerdings war Hofmann nicht nur passiver „Zuschauer, dessen Nervenstärke geprüft werden sollte". Nach der Aussage eines Überlebenden, die Hofmann im Kern bestätigte, beschleunigte er die Erschießungen. Als sich ein Häftling gegen die Exekution wehren wollte, schrie Hofmann einen SS-Mann an, er solle sich mit dem „Umlegen" nicht so viel Zeit lassen.

Ende Februar 1943 bis November 1943
Schutzhaftlagerführer im KL Auschwitz-Birkenau (Zigeunerlager)

November 1943 bis Juni 1944
1. Schutzhaftlagerführer im KL Auschwitz (Stammlager)

Auschwitz, 20. November 1943
Standortbefehl Nr. 52/43
Aufenthalt der Familie und Schwägerin vom 16.11.1943 bis auf weiteres

20.04.1944
Beförderung zum SS-Hauptsturmführer

14.08.1944
n einer Beurteilung des Lagerkommandanten von Narzweiler vom 14.08.1944, die sich bei den SS-Personalakten beim Document Center in Berlin befindet, heißt es:
»Der SS-Hstuf. Hofmann ist mit der Führung eines Außenlagers beauftragt. In dieser seiner Eigenschaft hat er sich durch Pflichteifer, Gewissenhaftigkeit und Umsicht ausgezeichnet. Charakterlich und haltungsmäßig ist H. einwandfrei. Seine dienstlichen Kenntnisse liegen über dem Durchschnitt. H. ist geistig sehr rege und verftigt über ausgezeichnete körperliche Leistungsfähigkeit. Sein Auftreten und Benehmen Vorgesetzten gegenüber hat zu Klagen keinerlei Anlaß gegeben. Seine Haltung ist soldatisch. Über sein diensdiches und außerdienstliches Verhalten ist nichts Nachteiliges bekannt. Gegen seine Untergebenen weiß sich H. durchzusetzen. Seine weltanschauliche Ausrichtung ist überzeugend, mit guter Vortragsart. H. ist überzeugter und fanatischer Nationalsozialist. H. hat noch nicht im Fronteinsatz gestanden.
Seine jetzige Dienststellung Mt er sehr gut aus. H. eignet sich für derartige Verwendungen besonders gut. Für eine nächsthöhere Dienststelle ist H. geeignet. Strafen sind nicht verhängt worden.«

01.09.1944
Kommandanturstab des KL Natzweiler vom 1. September 1944
Eine „Aufstellung über Angehörige des Kommandanturstabes K.L. Natzweiler, Kommandierte und Zugeteilte nach dem Stande vom 1.9.1944“ verzeichnete 16 Führer, 63 Unterführer, 22 Männer, 5 Kommandierte und 6Zugeteilte. Als Führer wurden aufgelistet: „1. SS-Stubaf. Hartjenstein Fritz 2. SS-Hstuf. aus dem Bruch Fritz3. SS-Hstuf. Hofmann Franz 4. SS-Hstuf. Lautenschlager Wilh. 5. SS-Hstuf. Schaaf Stefan 6. SS-Hstuf.Streit Wilhelm 7. SS-Hstuf. Schnellenbach Friedr. 8. SS-Hstuf. Waldmann Bernhard 9. SS-Hstuf. SchaackJohann 10. SS-Ostuf. Ganninger Heinrich 11. SS-Ostuf. Otto Johannes 12. SS-Ostuf. Dillmann Herbert 13.SS-Ostuf. Dr. Rohde Werner 14. SS-Ustuf. Wicker Heinrich 15. SS-Ustuf. Wurth Eugen 16. SS-Ustuf. Brendler Arnold“.

am 22.10.1944 nach
Bisingen und Dautmergen versetzt
Er verbreitete hier Angst und Schrecken. Er war einer der Hauptverantwortlichen für das sterben in Bisingen. In
Schömberg, wo er seinen Wohnsitz hatte, hielt er sich ein polnisches Hausmädchen als “Sklavin”.
Er war der ranghöchste SS-Mann der Region und direkt dem Natzweiler Kommadaten unterstellt. Eine wichtige Aufgabe betraf seine Verbindungsfunktion zur
Natzweiler Kommandantur, mit der er in außergewöhnlichen Fällen (wie geflohenen Häftlingen, vermeintlichen Plünderungen) direkt Kontakt aufnahm. Aufgrund seiner langjährigen KZ-Erfahrung brachte Hofmann die verwaltungstechnischen wie ideo
logischen Voraussetzungen mit, die für die Führung eines KZ und das Verhalten gegenüber den Häftlingen als notwendig galten. Als Angehöriger der „KZ Funktionselite" und Vorgesetzter der vor Ort eingesetzten Lagerführer kontrollierte er deren
Handeln.

Franz Johann Hofmann leitete von Oktober 1944 bis Anfang Februar 1945 das KL Bisingen vom Lager Dautmergen aus,
Hoffmann war ein furchtbar brutaler Mensch mit scharfem Hetzhund. Er ließ die Leute grundlos erschießen und betrachtete die ihm untergebenen Häftlinge als Gesindel; einmal ‘sagte er: “Je mehr von dem Pack verreckt, desto besser! Wir haben überall volle Lager!”

Nach einer Meldung über die katastrophalen Zustände im Lager Bisingen besichtigte der Chef des WVHA Pohl das Lager. Pohl habe bei seiner Besichtigung Hofmann heftig angegriffen und gedroht, ihn wegen der katastrophalen Zustände selbst in ein Konzentrationslager zu stecken. Auf Betreiben Pohls wurde Hofmann zum Kommandanturstab nach Guttenberg/Neckar versetzt.

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern
SA-Sportabzeichen in Bronze
Ehrenwinkel der Alten Kämpfer
Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938 (Ostmark-Medaille)
Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 (Sudetenland-Medaille)
SS-Dienstauszeichnung nach 8-jähriger Dienstleistung die 3. Stufe

nach 1945
Den Zusammenbruch erlebte Hofmann in Guttenbach/Neckar, wohin die Kommandantur des Konzentrationslagers Natzweiler inzwischen verlegt worden war. Hofmanne besorgte sich Zivilkleider und setzte sich ab. Er tauchte zuerst mit falschen Namen in
Kirchheim an der Jagst unter. Seine Frau ließ ihn wider besseres Wissen für tot erklären. So konnte Hofmann unter falschem Namen in der Landwirtschaft und als Heizer im Kreis Rothenburg arbeiten. Bei seinen Mitbürgern galt er als unbescholten.

Nach dem Kriege kehrte er nicht mehr zu seiner Familie zurück. Er lebt jetzt in Scheidung. Im Jahre 1954 hatte er in der Nähe von Rothenburg ob der Tauber eine andere Frau kennengelernt, die er heiraten möchte; mit dieser Frau hat er zwei uneheliche Kinder. Bereits im Dezember 1946 wurde — von einer anderen Frau — ein weiteres uneheliches Kind geboren, dessen Amtsvormund das Jugendamt Kehlheim ist.

1949
in Rothenburg von der Spruchkammer des Kreises entnazifiziert. Dabei verschwieg Franz Johann Hofmann seine SS-Zugehörigkeit. Für seine NSDAP-Mitgliedschaft, über die er aussagte, dass er diese erst seit 1937 hatte, wurde ihm eine Strafe von 20 DM auferlegt.

16.04.1959
am 16. April 1959 wegen der in Dachau begangenen Straftaten verhaftet.

19.12.1961
am 19. Dezember 1961 in München wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. (Schwurgericht München II vom 19.12.1961 - 2 Ks 8/61)

1963-1967
Im Hechinger Prozess wurden dem Hauptangeklagten Hofmann nur zwei
Anklagepunkte betreffend Bisingen zur Last gelegt: Zum einen hätte er im Winter
1944/45 auf Grund eines Befehls des Reichssicherheitshauptamts je einen unbekannten deutschen und russischen Häftling erhängt. Zum anderen habe er im Dezember 1944 Lagerführer Pauli den Befehl gegeben, zwei unbekannte Häftlinge zu erschießen, die nach einem Luftangriff geplündert hätten. Der zweite Anklagepunkt wurde bereits vor der Hauptverhandlung fallen gelassen, weil Hofmann nach Auffassung des Gerichts keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte. Vom ersten Anklagepunkt sprach das Gericht Hofmann mit einer komplizierten juristischen Begründung frei. Das Gericht ging zunächst davon aus, dass es sich in diesem Fall um „Sonderbehandlungsfälle" handelte, das heißt um Hinrichtungen, die nicht aufgrund eines gerichtlichen Urteils, sondern aufgrund der Anordnung des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) erfolgt waren. Diese Anordnungen des RSHA galten als Unrechtsbefehle. Hofmann hätte also deswegen verurteilt werden können. Trotz dieser Vermutung wollte das Schwurgericht Hechingen nicht ausschließen, dass nicht doch ein gerichtliches Urteil vorgelegen hätte, und entlastete damit Hofmann. Auffallend ist die Begründung des Gerichts: „Wenn auch einige Zeugen davon gesprochen haben, die Leute seien geflohen gewesen und alsbald wieder eingefangen worden, so ist, selbst wenn man diesen Bekundungen folgen wollte, doch nicht auszuschließen, daß sie während der Flucht schwere Straftaten begangen hatten, die zu einem Verfahren vor und einem Urteilsspruch durch ein Gericht geführt hätten." Damit kriminalisierte ein bundesdeutsches Gericht die Opfer im Nachhinein und übernahm NS-Diktion. Während des NS-Regimes waren geflüchtete Häftlinge, die man wieder gefasst hatte, mit der Pseudolegitimierung, sie hätten Verbrechen begangen, hingerichtet worden.
Im Hechinger Prozess wurde Hofmann am 19. August 1965 lediglich wegen seiner
Beteiligung an der Hinrichtung eines Häftlings im KZ Neckarelz wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren verurteilt. Unter Einbeziehung der vom Schwurgericht München 1961 verhängten Strafe von zwölf Jahren wurde eine Gesamtstrafe von 13 Jahren Zuchthaus bemessen. Kurz nach der
Urteilsverkündung erhielt einer der Richter einen Nervenzusammenbruch, was die
Verteidiger zum Anlass nahmen, in Revision zu gehen. Der Bundesgerichtshof hob mit Beschluss vom 18. Juli 1967 das Hechinger Urteil auf und verwies den Fall an das Schwurgericht Ulm. Gegen Hofmann stellte das Landgericht Ulm noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung 1968 das Verfahren vorläufig ein.
Quelle: Glauning, Christine. Entgrenzung und KZ-System. Das Unternehmen „Wüste“ und das Konzentrationslager in Bisingen.

19.08.1965
am 19. August 1965 im ersten Auschwitzprozess vom Landgericht Frankfurt nochmals zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt
Tatvorwurf: Überwachung von Rampenselektionen, Anordnung von Lagerselektionen, Mitwirkung bei »Bunkerentleerungen« im Block 11 des Stammlagers und bei Erschießungen an der »Schwarzen Wand«, eigenmächtige Einzeltötungen; Untersuchungshaft ab 16. April 1959, Strafhaft ab 28. Mai 1962 (Verfahren vor dem LG Hechingen); Urteil: lebenslanges Zuchthaus, in Strafhaft verstorben.
Im Urteil heißt es über Block 7 im Männerlager in Birkenau:
»Als der Lagerabschnitt BIb noch mit Männern belegt war, diente der Block 7 als Krankenblock. Die Häftlinge wurden in diesem Block aber überhaupt nicht ärztlich versorgt. Man sperrte die Muselmänner und die arbeitsunfähigen Häftlinge in den Block 7 ein, damit sie hier sterben sollten (das galt jedoch nicht für deutsche Häftlinge, die einen besonderen Krankenblock hatten). Verpflegung bekamen die im Block 7 eingesperrten Häftlinge überhaupt nicht mehr. Einmal starben an einem Tag 1184 Menschen. Hofmann rührte das jedoch nicht. Im Lager Birkenau wußte man genau, daß der Block 7 ein Todesblock war. Kranke Häftlinge meldeten sich daher nicht mehr krank. Sie versteckten sich in ihren Blocks, um dem Tod im Block 7 zu entgehen. Um das Lager von diesen Kranken zu säubern, ordnete Hofmann wiederholt Lagerräumungen an.« Im Urteil heißt es weiter: »Häufig fuhr er auch hinter den Lkws, die die Opfer zu den Gaskammern brachten, her und beaufsichtigte das Hineinführen der Häftlinge in die Gaskammern und das Einwerfen des Zyklon B.«

Anmerkung:
Auch wenn die wenigsten Mitglieder der Konzentrationslager-SS einem akademischen Milieu entstammten, so stand Hofmann sicher am unteren Ende des durchschnittlichen Bildungsniveaus. Einen Lebenslauf, dessen Vorlage bei höheren SS-Dienststellen über eine Beförderung entscheiden sollte, musste er noch einmal schreiben, weil sein Deutsch nicht ausreichend war.