SS-Unterscharführer
* 31.07.1910 in Lemberg
letzte bekannter Wohnsitz: Bad Godesberg Südstr. 80
† 20.12.1978 in Bonn
Volksdeutscher aus Polen
Volksschule
Mittelschule
Sohn eines Kellners
Jurastudium, Abschluß Magister juris.
Beruf: Jurist/Büroangestellter
ledig
1935
Jungdeutsche Partei in Polen
1939
Selbstschutz Bromberg
(September 1939 aufgestellte milizähnliche Formationen von Volksdeutschen in Polen, Mordbanden, verantwortlich für Juden-. und Polenmassaker).
SS Mitglieds Nu. 55 930
ab 21.11.1939
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS
(Ausbildung in Buchenwald)
21.11.1939
Beförderung zum SS-Schützen
ab 00.05.1940
im KL Auschwitz zunächst als Schreiber, in der Bekleidungskammer, im Desinfektionskommando
01.10.1940
Beförderung zum SS-Sturmmann
Sommer 1941
Unterweisung zum Umgang mit Zyklon B durch die Firma Tesch & Stabenow im KL Auschwitz
01.07.1941
Beförderung zum SS-Rottenführer
Auschwitz, 02.07.1941
Kommandanturbefehl Nr. 14/41
Mit Wirkung vom 1. Juli 1941 wurden ernannt:
zum SS-Rottenführer
SS-Sturmmann Hans Ansorg
Arthur Breitwieser
Friedrich Gerathewohl
Hans Glück
01.02.1943
Beförderung zum SS-Unterscharführer
00.04.1944 - 18.01.1945
Kammerwart in der Unterkunftskammer im KL Buna/Monowitz
00.01.1945
Im Januar 1945, nach der Evakuierung des KZ Auschwitz, begleitete er einen Häftlingstransport ins Konzentrationslager Buchenwald. Dort wurde er einer SS-Kampfeinheit zugeteilt und geriet bald darauf in amerikanische Gefangenschaft.
Dezember 1946
an Polen ausgeliefert
Gerichtsverfahren nach 1945
22.12.1947
Urteil des Obersten Nationalen Tribunals in Kraków, Az.: NTN 5/47
vom Obersten Volksgerichtshof zum Tode verurteilt.
(Akte kann angefordert werden)
24.01.1948
ein polnisches Gericht gab seinem Gnadengesuch statt, und wandelte die Todesstrafe in lebenslange Haft um.
18.01.1959
Entlassung in die BRD
Buchhalter einer Baustoff-Großhandlung seines Schwagers.
Ermittlungen nach 1945
Der Gutachter Jagschitz gibt an, er habe bei einem Interview in Warschau mit einem »Häftling mit Vertrauensverhältnis zum SS-Mann Breitwieser« erfahren, daß der SS-Mann Breitwieser bei »dieser Vergasungsaktion« (gemeint: Vergasung von sowjetischen Kriegsgefangenen am 04.09.1941 im Block 11 des Stammlagers Auschwitz, die lt. Pressac neuerdings erst im Dezember stattfand dabeigewesen sei und die Gasmaske zu früh abgenommen habe und dabei eine halbseitige Gesichtslähmung davongetragen habe. Der Sachverständige zitiert eine Falschaussage, vermutlich des Häftlings Kula. Die vorsorgliche Befragung eines Toxikologen oder Gerichtsmediziners ergäbe nämlich, daß eine halbseitige Facialislähmung keine Folge von Blausäureeinwirkung sein kann und eine Blausäurevergiftung ohne sofortige tödliche Folgen keine Dauerfolgen verursacht
20.08.1965
Freispruch vor dem LG Frankfurt vom Vorwurf der Mittäterschaft bei der ersten Vergasung russischer Kriegsgefangener.
Häftling Eugeniusz Motz (Häftlingsnummer 9 589, Bekleidungskammer) im Auschwitz-Prozeß: »Uns gegenüber war Breitwieser als Chef in Ordnung. Ich putzte seine Schuhe. Manchmal kam er in der Früh und sagte: "Ich bin müde, ich gehe schlafen. Ich war die ganze Nacht auf der Rampe." Die Stiefel waren dann meistens beschmutzt. "Zweimal habe ich auf ihnen Blut festgestellt".
Auf die suggestive Frage des Vorsitzenden im Auschwitz-Prozeß, daß es sich bei dem Zyklon B wohl um eine “körnige Masse” gehandelt habe, beschrieb der Angeklagte Arthur Breitwieser — ehemaliger Leiter der Desinfektionsabteilung in Auschwitz — das Präparat folgendermaßen: “Das Zyklon B war in kleinen, ungefähr Kilogramm-Büchsen. Im Anfang waren es Pappscheiben, so ähnlich wie Bierdeckel, immer leicht feucht und grau. Später waren es keine Pappdeckel mehr. Man kann es schlecht sagen — man kann schlecht sagen wie Stärke, aber so ähnlich, bläulich weiß.”
die Wirkung des Zyklon B beschrieb der Angeklagte Arthur Breitwieser im Auschwitz-Prozeß:
Das Zyklon B wirkte ja furchtbar schnell. Ich kann mich erinnern, der Unterscharführer Theurer hat einmal ein Haus betreten, das schon entwest war. Am Abend war es gelüftet worden, unten im Erdgeschoß, und am nächsten Morgen wollte Theurer die Fenster im ersten Stock öffnen. Er muß wohl noch Dämpfe eingeatmet haben, fiel sofort um und rollte bewußtlos die Treppe hinunter bis dahin, wo er frische Luft bekam. Wäre er anders gefallen, wäre er nicht mehr herausgekommen.”
Nach Breitwiesers Aussage diente Zyklon B übrigens zur Entwesung von Räumen und zur Desinfektion von Kleidungsstücken; von seiner Verwendung zur Tötung von Menschen wußte er nichts — und wurde freigesprochen!