Meppen

Der Ablauf der Ereignisse vom 10. November 1938 (Reichskristallnacht) stellt sich anhand von Gerichtsakten folgendermaßen dar.
Gegen 4 Uhr morgens erreichten den Meppener SA-Standartenführer Ernst T. telephonisch folgende Befehle bzw. Mitteilungen der SA-Brigade 64 in Osnabrück:

1. Die Synagogen des Standartenbereichs sind anzuzünden
2. Alle männlichen Juden sind in Schutzhaft zu nehmen
3. Die staatlichen Behörden sind unterrichtet
4. Die Feuerwehr ist angewiesen nicht einzugreifen
5. Die Polizei hat die Maßnahmen zu unterstützen

Standartenführer T. alarmierte die Meppener SA-Stürme, suchte die ihm unterstellten Führer der auswärtigen SA-Stürme telephonisch zu erreichen und ordnete die Durchrührung der erhaltenen Befehle für Meppen und den ganzen Standartenbereich durch die SA an. Er stellte aus den alarmierten SA-Leuten ein Rollkommando von 15-20 Mann zusammen und ließ es auf einem vom Schießplatz Meppen angeforderten LKW nach Lathen fahren. Er selbst begleitete das Kommando in einem PKW. In Lathen ließ er die Synagoge anzünden, die vollständig niederbrannte.

Von Lathen fuhr T. dann mit dem SA-Kommando weiter nach Sögel. Auch hier wurde die Synagoge unter Verwendung von Benzin angezündet und brannte nieder. Als der Brand auf benachbarte Häuser überzugreifen drohte, forderte T. die Motorspritze aus Werke an und beteiligte sich auch selbst an den Löscharbeiten, um ein Übergreifen auf angrenzende Gebäude zu verhindern. Grund hierfür war u.a., daß im Laufe des Morgens eine Reihe weiterer einschränkender Befehle eingetroffen war, die folgendes besagten:

1. Es dürfen nur solche Maßnahmen getroffen werden, die keine Gefährdung deutschen Lebens und Eigentums mit sich bringen (z.B. Synagogenbrände nur, wenn keine Brandgefahr für die Umgebung vorhanden ist)
2. Geschäfte und Wohnungen von Juden dürfen nur zerstört, nicht geplündert werden. Die Polizei ist angewiesen, die Durchführung dieser Anordnungen zu überwachen und Plünderer festzunehmen.
3. In Geschäftsstraßen ist besonders darauf zu achten, daß nicht-jüdische Geschäfte unbedingt gegen Schäden gesichert werden
4. Ausländische Staatsangehörige dürfen, auch wenn sie Juden sind, nicht belästigt werden
Dementsprechend begnügte sich das SA-Kommando, das von Sögel weiter nach Werlte gefahren war, in Werite damit, das Inventar aus dem jüdischen Betraum, der sich hier in einem Privathaus in unmittelbarer Nähe einer Tankstelle befand, herauszuschaffen und auf dem Marktplatz mit Benzin zu übergießen und zu verbrennen. Standartenführer T., der mit seinem PKW etwas später eintraf, ließ es dabei bewenden. Er kehrte nach beendeter Aktion am Nachmittag nach Meppen zurück.

In Meppen und Hären hatte das Programm indessen folgenden Verlauf genommen:
Nachdem Standartenführer T. an die SA-Führer die Befehle zur Durchführung der Maßnahmen in Meppen erteilt hatte, gingen Sturmführer Philip E. und SA-Mann Hermann K- zum staatlichen Bauhof und holten dort eine Kanne Benzin. Mittlerweile begab sich Kreisleiter Joseph E. mit einem SA-Mann zur Synagoge. Hier hatte nach Mittemacht der Sturmführer M. bereits die Fensterscheiben eingeschlagen. Joseph E. verlangte nun kurz vor 6 Uhr von den Eheleuten B., die in einem Anbau der Synagoge wohnten und Küsterdienste verrichteten, den Synagogenschlüssel und Licht mit der Bemerkung, die Synagoge sollte ausgeräuchert werden. Dann betraten sie die Synagoge, man hörte sie im Innern mit Gegenständen poltern und räumen, und kurz darauf kam aus dem Fenster ein dünner Rauch wie von einem schwelenden Feuer. Kreisleiter E. und der SA-Mann kamen heraus und fragten, wer die Synagoge angezündet habe. Frau B. und ihre Tochter hielten es für ratsam zu schweigen, bzw. zu antworten, sie wüßten es nicht, worauf die beiden Männer sich sichtbar zufrieden entfernten. Bald darauf, gegen halb 7 bis 7 Uhr, kamen Philip E., Hermann K- und ein weiterer SA-Mann mit der Benzinkanne an. Sie gingen damit in die Synagoge und unmittelbar darauf brannte der Raum lichterloh. Der Brand griff über auf den angrenzenden Schulraum und auf die Wohnung der Familie B. und bedrohte das benachbarte Haus von Knobbe, das nur mit Mühe gerettet werden konnte. Unterdessen hatten sich verschiedene Trupps von SA-Leuten, bzw. Polizisten gebildet, die in den verschiedenen Bezirken der Stadt in die Häuser der Juden eindrangen, Fensterscheiben zerschlugen, Geschäftseinrichtungen und Hausrat zerstörten und männliche Juden jeden Alters sowie auch einige Frauen aufgriffen, sie völlig unzureichend bekleidet unter Beschimpfungen, Bedrohungen, Schlägen und Stößen teilweise zunächst zum Gerichtsgefängnis und dann zum Haus der SA-Standarte, teilweise direkt zu diesem Hause trieben. Dort mußten sie durch eine enge Gasse von SA-Männern, die auf sie einschlugen, in den Hausflur gehen, von wo sie mit einem Fußtritt die Kellertreppe hinunter gestoßen wurden. Im Keller mußten sie zum Teil über Glasscherben umherkriechen, Lieder singen und auf die Frage, was sie seien, entweder antworten:

Wir sind Saujuden oder Wir sind die Mörder von vom Rath. Dabei wurden sie mit Raschen, Stöcken und Stangen teilweise bis zur völligen Entstellung blutig geschlagen. Als einer von ihnen trinken wollte, wurde sein Kopf so lange in einen Eimer mit Wasser gedrückt, bis er Wasser in die Lunge bekam. Die Misshandlung wurde zwischendurch an einigen Juden im Hof fortgesetzt. U.a. wurden sie gezwungen, in einem Loch stehend Üb immer Treu und Redlichkeit zu singen.

Im Laufe des Vormittags trafen noch weitere Juden aus Hesepe, Haren und Lathen im Keller ein. Am frühen Nachmittag wurden die Juden, nachdem zwei von ihnen, die das 60. Lebensjahr überschritten hatten, entlassen worden waren, mit einem Papenburger Gefangenenwagen nach Lingen und von da über Osnabrück nach Sachsenhausen gebracht, von wo sie nach einigen Monaten entlassen wurden.

Nachdem die Meppener Synagoge in Brand gesetzt und die Meppener Juden im Wesentlichen festgenommen waren, fuhr der Kreisleiter Josef E. mit seinem Kreispropagandaleiter Seh. gegen 7.30 Uhr mit dem PKW nach Haren. Bald darauf machten sich uniformierte SA-Männer mit brennenden Fackeln und Benzin in der Synagoge zu schaffen, die bald darauf in Flammen aufging, nachdem man das Dach durchgebrochen hatte, um dem Feuer Luft zu schaffen. Um diese Zeit traf bei der Brandstelle mit dem LKW ein von Philip E. geführtes Rollkommando aus Meppener SA-Leuten ein. Gleichzeitig wurden die Harener Juden festgenommen und auf den Hof des Gemeindebüros gebracht, von wo der Harener SA-Sturmführer St. einen Trupp von etwa 5 Juden zu Abbrucharbeiten an der Synagogenruine beorderte. Philip E. sorgte im weiteren Verlauf des Tages für ihren Abtransport in einem Gefangenenwagen. Am späten Vormittag langte noch ein weiteres SA-Kommando von etwa 20-30 SA-Leuten in Haren an. Es handelte sich um Wachmänner von einem Emslandgefangenenlager, die u.a. unter Vorantragen eines Judensterns Lieder singend einen Umzug im Dorf veranstalteten.

Quellenangabe: GESCHICHTE DER JUDEN IM ALTEN AMT MEPPEN


Meppen, den 10. November 1938

Am Morgen des 10. Novembers 1938 holte die SA alle Juden von Meppen aus ihren Häusern. Es blieb uns allen keine Zeit zum ordentlichen Anziehen, so dass einige nur mit Nachtkleidern bekleidet waren. Ich war mit Ernst Cohen (vom Markt) zu zweit im SA-Keller des Hauses an der Herzogstraße. Mich haben zwei SA-Männer über die Straßen dorthin getrieben. Dort hat man uns beide fürchterlich misshandelt, wir wurden geschlagen und gequält. SA-Männer zerschlugen leere Flaschen auf unseren Köpfen und durch die am Boden liegenden Flaschen zogen wir uns, da wir barfuss waren, Schnittwunden an den Füßen zu.

Die SA-Männer, die das getan haben, leben heute nicht mehr. Gegen zehn Uhr wurden wir in den Garten hinter dem SA-Haus gebracht. Dort traf ich meinen Vater und viele andere Juden aus benachbarten Orten. Non dort wurden wir auf Lastwagen nach Lingen ins Gefängnis gefahren. Am folgenden Tag brachte die SS uns in Viehwaggons der Bahn zum KZ nach Oranienburg. Eines Tages beim Appell hörte ich hinter mir jemanden in plattdeutsch sagen, Wie koamt ieh dann hier henn, wat makt ieh dann hier? Als ich mich umsah, staunte ich, ich sah Hermann Töller aus Meppen als Mitgefangenen. Er war bekanntlich Kommunist und deshalb im KZ.

Als wir nach sechs Wochen aus dem KZ entlassen wurden, ging es wieder ab nach Meppen. Kein Gerichtsprozess, keine Haftentschädigung. Im Gegenteil, nun mußten wir alle schwere Arbeit annehmen. In der Landwirtschaft, beim Straßenbau, im Kohlenhandel und so weiter. Wer von uns solche Arbeit nicht tun wollte, komme wieder ins KZ, wurde uns angedroht. Ich arbeitete auf dem Ulmenhof bei dem Landwirt Albers in der Landwirtschaft. In der Zeit gab es eine Welthilfsorganisation, die jüdischen Kindern beziehungsweise Jugendlichen unter 21 Jahren zur Emigration ins Ausland verhalf.

Im Juli 1939 erhielt ich Bescheid, daß ich einen Platz in einem Zug in Rheine belegen könne zur Ausreise nach England. Binnen 48 Stunden mußte ich in Rheine sein. Es war ein trauriger, schmerzlicher Abschied von meinen Eltern und Verwandten. In Eile wurde das Nötigste an Leibwäsche zusammengepackt. Nur mit einem Rucksack auf dem Rücken, worin mein ganze Habe war, und einer Mark in der Tasche fuhr ich zwar in die Freiheit, aber um welchen Preis!? Ich war damals 17 Jahre alt.

Von meinen Eltern sah und hörte ich nie wieder etwas. Sie wurden in ein KZ im Osten verfrachtet und umgebracht. Ich schreibe dieses nieder, damit es nicht vergessen wird. Seit 1939 wohne ich in London und bin britischer Staatsbürger geworden. Eines möchte ich aber zum Ausdruck bringen. Es gab in den bösen Zeiten auch gute Menschen in Meppen. Besonders sei die Familie W. V. vom Markt genannt. Sie hat uns in bitterer Not geholfen, was für sie sehr gefährlich war. Bis nach dem Kriege hat sie für mich Hausrat und Möbel verwahrt und sichergestellt. Ich konnte alles wieder in Besitz nehmen, als ich nach dem Kriege das erste Mal in Meppen war.“

Nach einem Bericht von Paul Alexander, London.


Die Synagoge in Meppen

Im Jahre 1847 kaufte die jüdische Gemeinde in Meppen ein Grundstück mit Gebäude im Nagelshof, später Nagelshof 17. Das dortige Gebäude wurde von den Juden umgebaut und diente ihnen von da an als Synagoge. Der Nagelshof war keine besonders gute Gegend der Stadt, hier wurde überschüssiger Dünger gelagert. Die Synagoge diente den Juden auch als Schule. Im Laufe des Novemberpogrom 1938 wurde auch die Meppener Synagoge zerstört, der Bauschutt wurde von einem Meppener Unternehmen entsorgt. Unweit der Stelle, wo bis dahin die Synagoge stand, wurde 1996 ein Gedenkstein errichtet


Der jüdische Friedhof in Meppen

Der jüdische Friedhof in Meppen wurde zuletzt im Jahr 1963 vermessen. Die Fläche beträgt 3 199 m². Damals erwarb die jüdische Gemeinde ein angrenzendes Grundstück, das heute den Zugang zum Friedhof ermöglicht. Der Friedhof liegt nordöstlich vom Stadtkern und ist von der Straße An der Hütte zugänglich. Der Flusslauf der Hase begrenzt den Friedhof am anderen Ende. Die 22 erhaltenen Gräber liegen weit auseinander, es gibt viele Bäume, man kann das Wasser und die angrenzenden Gärten sehen. Betritt man den Friedhof, so sieht man eine mit Laub bedeckte Grabstätte. Links von ihr führt eine Steintreppe auf den Grabhügel. Die meisten Grabmäler sind als Stelen aufgeführt. Es gibt keine Grabsäulen. Die meisten Grabsteine erhalten hebräische Inschriften. Nur vier von ihnen sind in deutscher Sprache beschriftet. Die letzte Beisetzung fand hier 1991 statt.


Mitbürger aus Meppen die zwischen 1933-1945 verfolgt und deportiert wurden


Ham

Hamburger Alfred
* 25.10.1882 Meppen
 
Fürstenau
Niedersachsen, Landkreis Osnabrück, Samtgemeinde Fürstenau
.
Deportation 13.12.1941 Münster – Ghetto Riga
Todesdatum/-ort verschollen  
   
Hamburger Hermann
* 25.02.1887 Meppen
 
Fürstenau
Niedersachsen, Landkreis Osnabrück, Samtgemeinde Fürstenau
.
Deportation 13.12.1941 Münster - Ghetto Riga
überstellt Konzentrationslager Buchenwald
Todesdatum/-ort 01.03.1945 Konzentrationslager Buchenwald