10. Für die Meldung und Annahme der Bewerber für die Waffen-SS werden im ganzen Reich Ergänzungsstellen unterhalten, die zentral vom SS-Hauptamt, Amt II (Ergänzungsamt der Waffen-SS) geleitet werden.

11. Die Bezirke der Ergänzungsstellen entsprechen den Wehrkreisen.Für die außerdeutschen Gebiete sind Eirsatzkommandos eingerichtet.

12. Der Freiwillige, der sich zur Waffen-SS melden will, wendet sich schriftlich oder persönlich an die für seinen derzeitigen Aufenthaltsort zuständige Ergänzungsstelle, deren Anschriften auf Seite 22 verzeichnet sind. Zur schriftlichen Meldung ist der Mieldezettel auf den Seiten 95 und 96 auszuschneiden und ausgefüllt an die entsprechende Ergänzungsstelle einzusenden.

13. Besondere Meldetermine sieht die Waffen-SS nich vor.

14. Schülern der Höheren Lehranstalten, die sich als Kriegsfreiwillige melden, wird das Reifezeugnis nach 6 monatiger Teilnahme am Unterricht der 8. Klasse erteilt.

Wer sich als Schüler einer Höheren Lehranstalt für die aktive SS-Führerlaufbahn meldet, erhält die Reife (Abitur) nach Versetzung in die 8. Klasse zuerkannt.

Lehrlinge können sich schon vor Beendigung der Lehrzeit melden.

15. Die Ergänzungsstellen stehen den Bewerbern zur Beratung in allen sich aus ihrer Meldung zur Waffen-SS ergebenden Fragen zur Verfügung.

16. Nach Abgabe der Meldung zur Waffen-SS, mit der der Bewerber gleichzeitig seine Wünsche für die in Aussicht genommene Laufbahn vorbringen kann, wird der Bewerber zur Annahmtuntersuchung vor eine Annahmekommission geladen.

Im Anschluß hieran erfolgt im Falle der Annahme des Bewerbers die Einberufung zur Ersatz-Einheit der gewünschten Waffengattung, falls diese nach dem Untersuchungs- und Eignungsbefund für die bestmöglichste Entwicklung des Bewerbers als geeignet befunden wird.

17. Hat sich der Bewerber für die SS-Führerlaufbahn entschieden, so erfolgt mit der Annahme für diese Laufbahn zugleich die Einstellung als SS-Führerbewerber. Er wird in die beim SS-Führungshauptamt, Amt Führerausbildung, geführte Liste der SS-Führerbewerber eingetragen und in seiner militärischen Ausbildung so gelenkt, daß er nach einer Mindestdienstzeit zum SS-Untersturmführer befördert werden kann.

18. Die Bewerber der Unterführerlaufbahn werden ebenfalls gesondert erfaßt und einer auf ihre gewünschte Laufbahn abgestellten Ausbildung zugeführt.

19. Nach dem Grundsatz, daß für den Aufstieg in der Waffen-SS zu den höchsten Stellen lediglich Charakter und Leistung maßgeblich sind, kann auch später jederzeit eine Übernahme aus dem Mannschafts- und Unterführerstand in die SS-Führerlaufbahn erfolgen

20. Nach erfolgter Annahme und Weitergabe der Erfassungsunterlagen durch die Ergänzungsstellen meldet das SS-Hauptamt, Amt II
a) den SS-Bewerber für eine UnterfÜhrerlaufbahn dem SS-Führungshauptamt, Amtsgruppe B, Amt XII,
b) den SS-Bewerber für die. SS-Führerlaufbahn dem SS-Führungshauptamt, Amtsgruppe B, Amt XI.

21. Der Meldung zu 20 a sind beizufügen:
1. Fragebogen für SS-Unterführerbewerber.
2. Handschriftlich geschriebener Lebenslauf.
3. Für Bewerber der aktiven Laufbahn: Verpflichtungssehein.
4. Lichtbild.
5. Sonstige Unterlagen, falls unter den Laufbahnbestimmungen besonders vorgesehen.

22. Der Meldung zu 20 b sind beizufügen:
1. Fragebogen für SS-Führerbewerber.
2. Handschriftlich geschriebener Lebenslauf.
3. Für Bewerber der aktiven Laufbahn: Verpflichtungsschein.
4. Beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses.
5. Lichtbild.
6. Sonstige Unterlagen, falls unter den Laufbahnbestimmungen besonders vorgesehen.

23. Durch Amtsgruppe B, Amt XI bzw. Amt XII erfolgt die Weitergabe der Meldung an die für die vorgesehene Laufbahn zuständigen Inspektionen und Ämter.

24. Für die Bewerber des leitenden Dienstes der Sicherheitspolizei und des SD. bestehen Sonderbestimmungen. (Vergl. Laufbahn U 18 und XIV Seite 39 und 62.)

25/26. Für SS-Bewerber, die sich aus der Truppe qualifizieren, erfolgt die zu 20 a und b vorgesehene Meldung durch die Truppe.