1. Die Waffen-SS ist der waffentragende Teil der Schutzstaffeln der NSDAP. Der Dienst in der Waffen-SS ist Wehrdienst. Die Waffen-SS setzt sich aus den dem Heer entsprechenden Waffengattungen zusammen.

2. In die Waffen-SS kann jeder gesunde, deutschblütige Mann vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr eintreten. Voraussetzung ist, daß er den Auslesebestimmungen der SS entspricht, einen einwandfreien Charakter besitzt und die nationalsozialistische Weltanschauung bedingungslos bejaht.

3. Der Bewerber muß eine Mindestgröße von 1,70 m aufweisen (bis zum 20. Lebensjahr 1,68 m). Er darf nicht für die Wehrmacht ausgehoben oder angenommen sein oder in der Wehrmacht gedient haben. (Ausnahmen sind mit Zustimmung des OKW. zulässig.)

Von der Wehrmacht Gemusterte können sich melden.

4. Eingestellt werden Kriegsfreiwillige und längerdienende Freiwillige mit einer Dienstverpflichtung von 4,5 oder 12 Jahren.

5. Als aktiver Angehöriger der Waffen-SS ist zu betrachten, wer sich auf 4,5 oder mehr Jahre verpflichtet.

Angehöriger des Beurlaubtenstandes ist derjenige, der sich ohne Dienstzeitverpflichtung freiwillig zur Waffen-SS meldet (Kriegsfreiwilliger) oder aus der Allgemeinen SS zum Dienst in der Waffen-SS einberufen wird.

6. Die rechtliche Stellung der Angehörigen der Waffen-SS ist in dem Einsatz-Wehrmachts-Gebührnis-Gesetz (EWGG.) festgelegt und der des Heeres gleich.

7. Nach der in der Waffen-SS beendeten Dienstzeit stehen dem verpflichteten Angehörigen neben der gesetzlich geregelten Abfindung und Versorgung viele Laufbahnen in den allgemeinen, öffentlichen und privaten Diensten offen.

8. Jedem in die Waffen-SS Eintretenden steht ohne Rücksicht auf Herkommen und Vorbildung entsprechend seinen Fähigkeiten und seiner Eignung sowohl die SS-Unterführerlaufbahn als auch die SS-Führerlaufbahn offen. Diese Laufbahnen umfassen neben der Laufbahn des SS-Unterführers und SS-Führers im Truppendienst aller Waffergattungen die Sonderlaufbahnen aller Fachrichtungen.

9. Entscheidend für die Erfassung und Beförderung sind lediglich:
1. Charakter als deutscher Mann.
2. Bewährung als Nationalsozialist und SS-Mann.
3. Leistung als Soldat und Führer.