SS-Unterführer im Waffen- und Munitionsdienst (Feuerwerker)

a) Höchstalter: 25 Jahre;

Bedingung: Ausreichende Allgemeinbildung u. technische Veranlagung;

Erwünscht: Mittlere Reife oder höhere Schulbildung sowie praktische Tätigkeit im Metallhandwerk oder in der Metallindustrie.

b) Militärische Ausbildung:
20,5 Monate, davon
2 Monate Verwendung im Feuerwerker Dienst (praktische Ausbildung);

c) Fachausbildung:
6 Monate Feuerwerker-Lehrgang, davon
1 Monat Heeresmunitionsanstalt,
1 Monat Heereszeugamt,
4 Monate Heeresfeuerwerkerschule,
3 Monate Einsatz als Feuerwerker bei der Truppe oder bei einem Hauptzeugamt;

d) Beförderungsmöglichkeit:
im 7. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,
nach bestandener Abschlußprüfung an der Waffenschule (nach dem 11. Ausbildungsmonat) zum SS-Unterscharführer,
nach bestandener Abschlußprüfung des Feuerwerker-Lehrganges (nach etwa 26 Monaten Gesamtdienstzeit) zum SS-Oberscharführer.

Weitere Beförderung zum SS-Hauptscharführer entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung;

e) Weiterbildung:
Für die Besten de, Lehrgänge erfolgt im Anschluß an die Ausbildung zum Feuerwerker eine zusätzliche Feuerwerker Ausbildung von 2 Jahren an der Heeresfeuerwerkerschule (Höhere technische Lehranstalt) zum Feuerwerker und Ingenieur.

Nach bestandener Prüfung besitzt der Feuerwerker eine Allgemeinwissenschaftliche und technische Ausbildung für den Beruf eines Ingenieurs der Fachrichtung Maschinenbau und erhält das Reifezeugnis zum Eintritt bei den Reichsbehörden usw. in die Beamtenlaufbahn der gehobenen technischen Dienste.

Feuerwerker, die die Abschlußprüfung zum Feuerwerker und Ingenieur mit hervorragendem Ergebnis abgelegt und den Nachweis der Eignung zum SS-Führer erbracht haben, können in die Führerlaufbahn (SS-Führer im Waffen- und Munitionsdienst) übernommen werden.