Technischer Unterführer (Werkmeister K) d. B.

a) Höchstalter: 40 Jahre;

Bedingung: Gesellenprüfung und 4jährige Praxis im Kfz.-Handwerk (Praxiszeit kann in der Truppe nachgeholt werden);

b) Militärische Ausbildung:
9 Monate, davon
6 Monate Dienst in einer Instandsetzungsstaffel als stellv. Werkmeister K;

c) Fachausbildung:
1. bei vorhandenem Gesellenbrief:
6 Monate Werkmeister-Lehrgang;
Abschluß: Meisterprüfung an der Handwerkskammer.
2. Bei vorhandenem Meisterbrief:4 Wochen Umschulungslehrgang.

d) Beförderungsmöglichkeit:
Nach bestandener Abschlußprüfung des Werkmeister. bzw. Umschulungs-Lehrganges zum SS-Unterscharführer und SS-Unterwerkmeister K.

Weitere Beförderung bis zum SS-Hauptscharführer und Oberwerkmeister entsprechend, Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.