SS-Unterführer im Verwaltungsdienst

a) Küchenmeister
b) Küchenbuchführer

a) Küchenmeister:
1. Annahmebedingungen:
Befähigung als Truppenkoch und praktische Tätigkeit bei der Truppe.

2. Fachausbildung:
Ausbildung als Fleisch- und Trichinenbeschauer. Erfolgreiche Teilnahme an Küchenmeister-Lehrgängen;

3. Beförderungsmöglichkeit:
wie U 1, Ziff. 1 und 2 bis zum SS-Hauptscharführer.

b) Küchenbuchführer:

1. Annahmehedingungen:
a) Befähigungsnachweis als Truppenkoch und praktische Tätigkeit bei der Truppe;
b) Teilnahme am Lehrgang gemäß U 5, 2;

2. Beförderungsmöglichkeit:
wie U 1, Ziff. 1 und 2 bis zum ff -Oberscharführer.