SS-Unterführer im Verwaltungsdienst (Truppenkoch)

1. Annahmebedingungen:
Eignung zum Truppenkoch;

2. Militärische Ausbildung:
Erlangung der Gruppenfährereigenschaft;

3. Fachausbildung:
Praktische Tätigkeit in einer Truppenküche als Hilfskoch und Teilnahme an einem Kochlehrgang an einer SS-Lehrküche;

4. Beförderungsmöglichkeit:
wie U 1, Ziff. 1 und 2 bis zum SS-Unterscharführer.