Die Erschießung einer alten Frau in der brennenden Lazarettgrube
Bei einer anderen Gelegenheit sah der Zeuge Raj., als er wiederum Papier zum Verbrennen ins Lazarett bringen musste, wie sich unter den brennenden und schwelenden Leichen in der Lazarettgrube eine ältere Frau erhob, die nur verwundet worden war.
Der Angeklagte Mentz, der an diesem Tage im Lazarett Dienst tat, schoss von oben auf die alte Frau in der Grube und tötete sie hierdurch. Ihr Körper sank wieder ins Feuer zurück.
Hierzu lässt sich der Angeklagte Mentz wie folgt ein:
Er halte es für ausgeschlossen, dass seit der Einführung des Genickschusses durch Wirth die im Lazarett hingerichteten Juden nicht sogleich tot gewesen, sondern nur verwundet in die Grube gefallen seien, denn bei aller Schnelligkeit, mit der er manchmal habe arbeiten müssen, habe er immer sehr sorgfältig auf das Genick gezielt. Anders könnte es sich nur in der Zeit des Lagerkommandanten Dr. Eberl verhalten haben, als man die Opfer häufig zu mehreren lebendig in die Grube gestoßen und sie dann vom Rand der Grube aus mit Karabinerschüssen belegt habe. Da damals ab und zu nicht genügend an der Waffe ausgebildete Ukrainer im Lazarett Dienst getan hätten, sei es denkbar, dass dann die Opfer gelegentlich nicht tödlich getroffen worden seien. Indessen vermöge er sich eines solchen Vorgangs nicht zu entsinnen. Es sei allerdings richtig, dass man niemals nachgesehen habe, ob die in die brennende Grube gefallenen Opfer tatsächlich tot gewesen seien.
Das Schwurgericht vermag dieser Einlassung des Angeklagten nicht in vollem Umfang zu folgen. Es wird zwar schon richtig sein, dass die meisten im Lazarett Erschossenen bereits tot in die brennende Grube fielen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass vereinzelt Juden in die Grube fielen, die nur schwer verwundet, aber nicht tot waren, denn Mentz hat sich in keinem Fall davon überzeugt, ob der Tod auch wirklich eingetreten ist. Bei der Schnelligkeit, mit der manchmal am laufenden Band im Lazarett erschossen wurde, ist es zudem möglich, dass in vereinzelten Fällen nicht sorgfältig genug auf das Genick gezielt wurde. So ist das Schwurgericht jedenfalls aufgrund der eidlichen Aussagen des glaubwürdigen Zeugen Raj. davon überzeugt, dass zumindest eine alte Frau in die Grube fiel, obwohl sie nur verwundet, aber noch nicht tödlich getroffen war, so dass Mentz ihr schließlich einen Gnadenschuss geben musste.