Die Tötung einer Großmutter, einer Mutter und eines neugeborenen Kindes
Als der Zeuge Raj. sich bei einer anderen Gelegenheit im Lazarett befand, um weisungsgemäß Briefe und andere Dokumente in das dort brennende Feuer zu werfen,
erlebte er, dass eine hochschwangere Jüdin, die zusammen mit ihrer alten Mutter ins Lazarett gebracht worden war, dort niederkam und ein Kind gebar.
Der Angeklagte Mentz fragte die Großmutter,
wen er denn nun zuerst erschießen solle. Der Zeuge Raj. verließ in diesem Zeitpunkt das Lazarett.
Dann erschoss Mentz Großmutter, Mutter und Kind.
Der hierbei anwesende Kapo Kurland berichtete am gleichen Abend dem Zeugen Raj. von dieser Exekution.
Der Angeklagte will sich an diesen Vorfall nicht erinnern können.
Das Schwurgericht hat jedoch auch in diesem Falle keinen Zweifel daran, dass Mentz in der festgestellten Art und Weise tätig geworden ist.
Wenn auch der Zeuge Raj., dessen Zuverlässigkeit wiederholt betont worden ist, das Erschießen der drei Personen selbst nicht beobachtet, sondern hiervon nur von dem im Lazarett diensttuenden Kapo Kurland am Abend des gleichen Tages erfahren hat, so hat er doch die der Tötung vorhergehenden Geschehnisse mit eigenen Augen gesehen und die von Mentz an die Großmutter gerichtete Frage mit angehört.
Da das Lazarett der bestimmungsgemäße Ort für die Liquidierung von kranken und gebrechlichen Personen war, unterliegt es keinem Zweifel, dass die späteren Angaben des Kapo Kurland gegenüber dem Zeugen Raj. voll und ganz der Wahrheit entsprechen. Das kann man umso mehr annehmen, als Raj. und Kurland dem Aufstandskomitee angehörten und deshalb einen engen persönlichen Kontakt miteinander hatten.