Erschießung zweier Schwestern im Alter von acht bis zehn Jahren
Einmal kamen mit einem Transport zwei Schwestern im Alter von 8 bis 10 Jahren. Sie wurden ins Lazarett gebracht, mussten sich dort nackt ausziehen und sich dann mit den Augen zur brennenden Lazarettgrube auf den Erdwall am Rande der Grube setzen.
Als Mentz das eine Madchen erschossen hatte, wandte sich die überlebende Schwester um, klammerte sich an die Füße des Angeklagten Mentz und bat ihn, sie zu verschonen.
Sie sagte,
wieso hasst Du meine Schwester erschossen? Lasse mich wenigstens am Leben!
Ungerührt erschoss der Angeklagte jedoch auch das zweite Mädchen.
Diese Erschießung zweier Schwestern hat der eidlich geehrte Zeuge Raj. mit eigenen Augen mit angesehen, da er sich gerade im Lazarett befand, um befehlsgemäß Papiere und Dokumente in das dort brennende Feuer hineinzuwerfen.
Mentz gesteht zu, einmal zwei Schwestern im Alter von 8 bis 10 Jahren im Lazarett erschossen zu haben, und er räumt ein, dass es sich dabei um den von dem Zeugen Raj. geschilderten Fall handeln könne.