Auschwitz, 16. November 1943
1. Sondersammlung für das WHW
Wie mir gemeldet wird, haben die Angehörigen des SS-Totenkopfsturmbannes anläßlich des 9. November 1943 RM 15.221,60 gesammelt. Ich spreche diesen SS-Angehörigen für dies stolze Ergebnis meine vollste Anerkennung aus. Auch diese Handlung spricht für den Geist der Truppe.
2. Häftlingseigentum
Ich habe Veranlassung, letztmalig darauf hinzuweisen, daß das Eigentum der Häftlinge, ganz gleich, um was es sich handelt (Kleidungsstücke, Gold- und Wertsachen, Eßwaren und sonstige persönliche Gegenstände), auch ganz gleich, wo es sich befindet oder gesichtet wird, unangetastet bleibt. Über die Verwendung des Eigentumes der Häftlinge entscheidet der Staat. In besonderen Fällen wird somit dieses Eigentum Staatseigentum. Wer sich an Staatseigentum vergreift, stempelt sich selbst zum Verbrecher und schließt sich von selber aus den Reihen der SS aus. Ich werde SS-Angehörige, die sich mit einer solchen schmutzigen Tat besudeln, rücksichtslos dem SS-Gericht zur Aburteilung übergeben. Von jedem sauberen, anständigen SS-Angehörigen - und das wird der große Teil sein - erwarte ich, daß er mit offenen Augen mithilft, daß etwa vorhandene Lumpen schnellstens entfernt werden können und unsere Reihen somit sauber bleiben. Der Staat sorgt für jeden deutschen Menschen heute so, daß er ein anständiges Leben führen kann. Es ist deshalb nicht notwendig, daß man krumme Wege geht. Wer unschuldig in Not gerät, wende sich an seine nächsten Vorgesetzten, die von mir hiermit angewiesen werden, in weitestem Maße von den genügend vorhandenen staatlichen Mitteln Gebrauch zu machen. Für meinen Dienstbereich sind derartige Gesuche zu
meiner persönlichen Entscheidung vorzulegen.
3. Standort Führerheim
Das Standort Führerheim ist eine Einrichtung, die dem SS-Führer nach hartem Tagesdienst Entspannung und Erholung bieten soll. Es steht daher ausschließlich nur den SS-Führern und den im hiesigen Standortbereich diensttuenden Wehrmachtsoffizieren, die es als Gäste benutzen können, zur Verfügung. Zivilpersonen, denen die Einnahme der Mahlzeiten im Führerheim gestattet worden ist, dürfen dies nur im Gästezimmer (Spielzimmer) des Führerheimes tun. Eine Teilnahme von Zivilpersonen an der Tafel der SS-Führer kommt nicht mehr in Frage. Im übrigen verweise ich auf die in den
nächsten Tagen neu herauskommende Kasino-Ordnung. Als Kasino Führer setze ich hiermit SS-Hauptsturmführer Zoller ein.
4. Zivilpersonen im Lagerbereich
In den nächsten Tagen werden an sämtlichen Zugängen zum Lagerbereich Tafeln mit folgendem Text in deutscher und polnischer Sprache aufgestellt.
Lagerbereich.
Betreten für Zivilpersonen nur mit gestempelter Armbinde und entsprechendem Ausweis des Standortältesten. Angetroffene Zivilpersonen ohne Ausweis werden festgenommen.
Jeder SS-Angehörige wird angewiesen, die Durchführung dieser Anordnung mit zu überwachen.
5. Fernschreiben
Die Fernschreibstelle wird hiermit angewiesen, nur Fernschreiben zu befördern, die von nachstehenden SS-Führern gezeichnet sind:
1. SS-Standortältester und Lagerkommandant KL I SS-Ostuba. Liebehenschel
2. Lagerkommandant KL II SS-Stubaf. Hartjenstein
3. Lagerkommandant KL III SS-Hstuf. Schwarz
4. Leiter der SS-Standortverwaltung SS-Ostubaf. Möckel
5. Leiter der Landwirtschaftsbetriebe SS-Stubaf. (F) Dr. Caesar
6. SS-Standortarzt SS-Hstuf. Dr. Wirths
7. Leiter der Bauinspektion der W.-SS u. Polizei Schlesien SS-Stubaf. Bischoff
8. Leiter der Zentralbauleitung der W-SS u. Polizei Auschwitz SS-Ostuf. (F) Jothan
Bei Abwesenheit vom Standort zeichnet der jeweilige Vertreter im Amt. Für vorstehend genannte Dienststellenleiter eingehende Fernschreiben sind diesen Dienststellen unmittelbar sofort zuzustellen.
6. Feld- und Schirmmützen
Für die Waffen-SS ist eine neue Feldmütze eingeführt worden. Die Auslieferung dieser neuen Feldmütze ist bisher noch nicht erfolgt. Einzelne SS-Angehörige haben sich selbständig solche Feldmützen anfertigen lassen. Die Anfertigung und das Tragen dieser Feldmützen verbiete ich. Die Ausgabe der Dienstfeldmützen ist abzuwarten. Lediglich den zur Selbsteinkleidung verpflichteten SS-Angehörigen ist die Beschaffung und das Tragen der Feldmützen neuer Art gestattet. Bei dieser Gelegenheit wird letztmalig darauf hingewiesen, daß die Schirmmützen im Dienst nur von Portepee Unterführern (vom Oberscharführer aufwärts) getragen werden dürfen.
7. Verschließen von Fahrzeugen
Ich weise darauf hin, daß sämtliche Fahrzeuge (Pkw., [MJotorräder, Fahrräder) stets verschlossen oder angeschlossen sein müssen. Ich werde in Zukunft bei Nichtbefolgung dieses Befehles die Fahrzeuge sicherstellen bezw. die Fahrerlaubnis entziehen und den Schuldigen zur Rechenschaft ziehen. Den Grund dieser Maßnahme im Konzentrationslager Betrieb brauche ich nicht näher zu erläutern, wenn ich hierbei nur an die vielen Fluchtbegünstigungen durch derartige Nachlässigkeiten denke.
8. Fahrbefehl
Der Leiter der SS-Standortverwaltung Auschwitz, SS-Obersturmbannführer Möckel, erhält die Genehmigung, Fahrbefehle für die täglichen Wirtschaftsfahrten selbst zu unterzeichnen. Bei dienstlicher Abwesenheit des SS-Ostubaf. Möckel ist hierzu der Vertreter im Amt berechtigt. Fahrten über 200 km sind in jedem Falle hier zu beantragen.
9. Anrede des Kommandanten
Mir ist aufgefallen, daß Führer, Unterführer und Männer mich mit Kommandant anreden. Ich wünsche, daß ich nur mit meinem Dienstgrad angesprochen werde.
10. Telefonverzeichnis
Das Verzeichnis ist wie folgt zu berichtigen:
Kommandant Privatwohnung: Nr. 45
,,Adjutant " über " 33
SS-Obersturmbannführer Möckel " " 7
11. Luftschutzmaßnahmen im Standort Auschwitz
Nach Mitteilung der Vorgesetzten zuständigen Dienststellen sind nunmehr auch im Standortbereich Auschwitz sofort die erforderlichen Luftschutzmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Mit der Durchführung dieser Maßnahmen beauftrage ich in meiner Eigenschaft als örtlicher Luftschutzleiter den SS-Untersturmführer Josten als meinen ständigen Vertreter. Ich bitte sämtliche Dienststellen, SS-Untersturmführer Josten in jeder Weise zu unterstützen.
12. Heeres-Verordnungsblatt Teil C, Blatt 31, vom 25.10.43
Hiervon kommen heute zur Verteilung:
9 Stück an SS-Totenkopfsturmbann
1 Stück an SS-Standortverwaltung
1 Stück an SS-Standortarzt
1 Stück an Schutzhaftlager
13. Verloren - Gefunden
Am Sonnabend, dem 13.11.43, gingen im Kameradschaftsheim verloren:
1 Herrenpullover,
1 Koppel mit Seitengewehr.
Die Finder werden gebeten, die Gegenstände beim Stabsscharführcr der Kommandantur abzugeben.
Ebenfalls am Sonnabend im Kameradschaftsheim wurde
1 Ordensschnalle
gefunden. Abzuholen auf der Kommandantur.
14. Diebstahl
Am Sonnabend, dem 13.11.43, anläßlich des Kameradschaftsabendes der Kommandantur, wurden aus der Garderobe des Kameradschaftsheimes entwendet:
a) 1 heller Pelzmantel (Opossum)
b) 2 Pistolen
Zweckdienliche Mitteilungen sind an den Adjutanten, SS-Hauptsturmführer Zoller zu richten.
15. Aufenthaltsgenehmigung
SS-Uscha. Willy Bressen,
Besuch der Ehefrau vom 15. November 1943 bis auf weiteres,
Wohnung: bei SS-Oscha. Hering, Haus Nr. 161
SS-Uscha. Gerhard Effinger,
Besuch der Familie vom 14. November 1943 bis auf weiteres
Wohnung: bei Familie Flegel, Babitz Nr. 27
SS-Strm. Karl Pöllmann,
Besuch der Ehefrau vom 14.-25. November 1943,
Wohnung: bei Familie Flegel, Babitz Nr. 27
Der SS-Standortälteste
gez. Liebehenschel
SS-Obersturmbannführer
F.d.R.:
a.B. Zoller
SS-Hauptsturmführer und Adjutant