Monowitz, 22. April 1944

1. Fernsprechanschlüsse
Kommandant SS-H’stuf. Schwarz
Privatwohnung 1. Schutzhaftlagerführer SS-O’stuf. Schöttl
Amt Auschwitz 315
Amt Auschwitz 230 NA 2208
Amt Myslowitz 22371 NA 2208
Amt Auschwitz 65 NA 55
Amt Auschwitz 315
Amt Auschwitz 230 NA 2208
Amt Myslowitz 22371 NA 2208

Kommandanturschreibstube
Amt Auschwitz 315
Amt Auschwitz 230 NA 2208

Schutzhaftlagerschreibstube
Rapportführer
Arbeitsdienstführer
Pers. Abt. - Kdtr.
Pol. Abtl.
Wachkompanie Monowitz
Arbeitslager Blechhammer

Amt Bobrek
Amt Brünn
Amt Eintrachthütte
Amt Fürstengrube
Amt Gleiwitz I
Amt Myslowitz 22371 NA 2208
Amt Auschwitz 315
Amt Auschwitz 230 NA 2308
Amt Myslowitz 22371 NA 2308
Amt Heydebrek 334
Amt Auschwitz 350
Amt Brünn 18333
Amt Königshütte 41701-04
Amt Myslowitz 30048
Amt Gleiwitz 4967

Gleiwitz II 3841
Gleiwitz III 3301/3311
Golleschau/Teschen 1086
Günthergrube Myslowitz 32357
Janinagrube Krenau 80
Jawischowitz Auschwitz 21
Jaworzno Myslowitz 22045/22362
Jaworzno 18
Lagischa Bendsburg 71452
Laurahütte Kattowitz 23301
Sosnowitz 61770/62730

2. Urlaub nach Ungarn
Die Urlaubssperre nach Ungarn ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

3. Einhaltung des Dienstweges
Ich habe Veranlassung darauf hinzuweisen, daß Gesuche aller Art, soweit sie Vorgesetzten Dienststellen vorgelegt werden müssen, unter Einhaltung des Dienstweges einzureichen sind. In Zukunft werde ich jeden SS-Angehörigen, der sich diesem Befehl widersetzt, zur Rechenschaft ziehen.

4. Verbot über Betreten von Gaststätten
Das Betreten folgender Gaststätten ist verboten:
Jawischowitz - Gaststätte Alois Slowiak
Gaststätte Stanislaus Rosnowski
Jaworzno - Gaststätte Banasik, Alte Hütte, Steigerweg
Gaststätte Zmuda, Forstkolonie, Lerchenweg
Gaststätte Wrobel, Zinkhüttenstraße
Dombrowa - Gaststätte Johann Balian, Krakauerstr.
Gaststätte Johann Niechwig,
Libiaz - Gaststätte Johann Bechenek

5. Wochendienstplan
Ab sofort reichen die Kompanien bis zum Sonnabend einer jeden Woche einen Wochendienstplan für die darauffolgende Woche ein. Damit entfällt die Einreichung des täglichen Dienstplanes.

6. Ausweichstellen bei Fliegeralarm
Bei Fliegeralarm mit unmittelbarem Erkennen eines Angriffs auf die Truppenunterkunft in
Monowitz haben sich sofort die nichteingesetzten Männer in die Splittergräben westl. des Schutzhaftlagers zu begeben.
In Jaworzno begeben sich die Männer, die nicht zur Sicherheit des Lagers eingesetzt sind, in den Keller des Wirtschaftsgebäudes.
In allen anderen Außenlagern treffen die Lagerführer in eigener Zuständigkeit Anordnungen, wo sich die nicht zur Sicherheit des Lagers eingesetzten wenigen Posten aufzuhalten haben usw. so, daß sich dieser Ort in unmittelbarer Nähe des Lagers befindet und der die Betreffenden vor Bomben-, Splitter- und Feuergefahr schützt.

7. Sauberkeit der Unterkünfte
Die Lagerführer haben sich laufend von der Sauberkeit der Truppen- als auch der Häftlingsunterkünfte zu überzeugen. Dabei haben sie zu prüfen, ob die Unterkünfte bei Nacht ordnungsgemäß verdunkelt sind.

8. Sicherheit der Arbeitslager
Punkt 1 des Standortbefehls Nr. 12/44 v. 12.4.44 ist auch sinngemäß bei allen Außenlagern anzuwenden.
Ich mache die Lagerführer dafür verantwortlich, daß die Sicherheit des Lagers jederzeit gewährleistet sein muß und Beurlaubungen nur in kleinstem Rahmen gewährt werden. Männer, die Stadturlaub (Ausgang im Ort) haben, haben sich bei Ertönen der Alarmsirenen auf dem schnellsten Wege zum Lager zurückzubegeben, um dem Sicherungs- und Luftschutzdienst sofort zur Verfügung zu stehen.

9. Häftlingsfluchten
Ein Sonderfall gibt mir Veranlassung anzuordnen, daß Suchaktionen nach geflohenen Häftlingen nicht wegen anbrechender Dunkelheit abgebrochen werden, sofern feststeht, daß sich der Häftling noch in unmittelbarer Nähe befindet. Ich befehle daher nochmals, daß bei Häftlingsfluchten sofort der Kommandant, der 1. Schutzhaftlagerführer, die Pol. Abteilung sowie die zuständige Gendarmeriestation zu verständigen sind. Das Abbrechen der Suchaktion wird nach Schilderung der Lage durch den Lagerführcr, durch den Kommandanten, bezw. 1. Schutzhaftlagerführer befohlen.

10. Ausweise für Zivilarbeiter
Zivilarbeiter, die Arbeiten innerhalb des Lagers zu verrichten haben, dürfen in Zukunft das Arbeitslager nur noch mit einem vom Werk ausgestellten Lichtbildausweis, der mit einem Stempel der Kommandantur KL Auschwitz III versehen ist, betreten. Der Ausweis muß einen Vermerk über die Arbeiten des Inhabers im Lager tragen und muß zeitlich begrenzt sein. Nach Abschluß der Arbeiten ist das Werk für die Einziehung des Ausweises verantwortlich. Die Lagerführer setzen sich umgehend mit den einzelnen Firmen in Verbindung und veranlassen im Einvernehmen mit der Betriebsleitung, daß die Ausweise möglichst sofort eingeführt werden.

11. Einsatz von Facharbeitern
Die Lagerführer haben nochmals genaucstens zu überprüfen, ob irgendwelche Facharbeiter nicht in ihrem Beruf eingesetzt sind. In Zukunft werde ich jeden Lagerführer, der nicht dafür Sorge trägt, daß auch der letzte Facharbeiter in seinem Beruf eingesetzt ist, zur Rechenschaft ziehen und von Beförderungen zuriickstellen.

12. Krankenstand der Häftlinge
In einigen Lagern ist der Krankenstand der Häftlinge gewaltig angestiegen. Die Lager-, Rapport-, und Arbeitsdienstführer haben laufend den Krankheitsstand der Häftlinge zu kontrollieren und Simulanten durch den 1. Lagerarzt überprüfen zu lassen.

13. Prämien
Die Höhe der von den Firmen ausgegebenen Prämienbeträge ist im Verhältnis zu der Gesamtzahl der eingesetzten Häftlinge immer noch zu gering. Die Lagerführer haben ständig Verbindung mit den Direktionen der Firmen aufrecht zu halten, um den Zweck der Auszahlung der Prämienscheine restlos zu erreichen.

14. Melden der Lagerführer
Ich habe wiederholt feststellen müssen, daß Lagerführer, die dienstlich in Auschwitz zu tun haben, wieder abfuhren, ohne sich auf der Kommandantur III zu melden. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß sich jeder Angehörige eines Außenlagers auf seiner Dienststelle meldet, da fast immer irgendwelche Angelegenheiten zu besprechen bezw. zur Erledigung mitzugeben sind.

15. Verordnungsblatt der Waffen-SS v. 1.4.44 Nr. 7 Auf die Ziffern
147 - Mitnahme von Waffen bei Beurlaubungen nach Ungarn
148 - Mitnahme von Waren in die und aus der Slowakei
wird besonders hingewiesen.

Der Lagerkommandant
gez. Schwarz
SS-Hauptsturmführer

f.d.R.
Schütte
SS-Obersturmführer