Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 1i Vr 4845/48
KL-Mauthausen-Prozess und Nebenlager)
Opfer
Häftlinge
Tatland (Tatort)
Oberösterreich (Mauthausen, Steyr)
Volksgerichtsverfahren gegen
Franz Steurer
wegen
Ermordung von Häftlingen des KL Mauthausen in den Jahren 1941-1942,
Misshandlung von Häftlingen des KL Mauthausen und des Nebenlager des KL Mauthausen KL Steyr-Münichholz in den Jahren 1941 bis 1945 (in vielen Fällen mit Todesfolge).
(Steurer war von August 1938 bis Herbst 1942 im KL Mauthausen, davon ab September 1941 Kapo, und von Herbst 1942 bis Mai 1945 im KL Steyr-Münichholz)
Am 10.02.1950 wurde Steurer wegen Quälerei und Misshandlung mit Todesfolge (§§ 3/1 und 3/2 KVG) zu lebenslänglichem schweren Kerker verurteilt.
Am 23.08.1957 erfolgte die Nachsehung der Reststrafe durch den Bundespräsidenten.
Steurer Franz
* 1899 in Wien
Beruf: Schlossergehilfe
NS-Behörden qualifizierten ihn als Berufsverbrecher
Juni 1938 bis August 1938 Häftling im KL Dachau
August 1938 bis Herbst 1942 Häftling im KL Mauthausen
(ab September 1941 Häftlings-Kapo auf Block 4)
Herbst 1942 bis Mai 1945 Häftling im KL Mauthausen Außenlager Steyr-Münichholz
In seiner Funktion als Häftlings-Kapo ging er besonders grausam und brutal gegen die ihm unterstellten Mithäftlinge, vor allem gegen Juden, vor. Er beaufsichtige u.a. holländische Juden, die im Steinbruch unter schlimmsten Umständen arbeiten mussten. Steurer war mit einem Eichenknüppel bewaffnet, mit dem er wahllos die jüdischen Häftlinge erschlug. Vorgeworfen wurde Steurer zudem, dass er sich an seinen Opfern bereicherte, indem er ihnen Kleidungsstücke und Verpflegung wegnahm. Steurer galt als einer der gefürchtetsten Kapos im KZ. Die Opfer des Beschuldigten hatten gebrochene Arme, eingeschlagene Nasen, abgerissene Ohrläppchen, abgeschlagene Fingerspitzen und auch Schädelverletzungen durch Stockhiebe. Steurer wurde auch vorgeworfen, er habe Häftlinge so lange misshandelt bis sie in den Freitod gingen.