Begriff „Sonderbehandlung“

Der Begriff „Sonderbehandlung“ war keinesfalls ein „Tarnausdruck“, hinter dem sich Unaussprechliches verbarg, sondern ein bürokratischer Begriff, der – je nach Fall – ganz verschiedene Dinge bezeichnete, von der Liquidierung bis hin zur bevorzugten Behandlung. Dieser Umstand widerlegt die von der offiziellen Geschichtsschreibung verfochtene Interpretation, laut welcher „Sonderbehandlung“ stets gleichbedeutend mit Ermordung gewesen sein soll, ohne
jedes Wenn und Aber.

So enthält zum Beispiel eine Schrift mit dem Titel »Die Frage der Behandlung der Bevölkerung der ehemaligen polnischen Gebiete nach rassenpolitischen Gesichtspunkten« vom 25. November 1939 Richtlinien für die »Sonderbehandlung rassisch wertvoller Kinder«, wobei diese darin bestand, die betreffenden Kinder »von der Umsiedlung auszunehmen und sie im Altreich in geeigneten Erziehungsanstalten etwa nach Art des früheren Potsdamer Militärwaisenhauses oder in deutscher Familienpflege zu erziehen.« Die in derselben Schrift erwähnte »Sonderbehandlung der nichtpolnischen Minderheiten« bedeutet ebenso eine bevorzugte Behandlung:
»Die große Masse aber der Bevölkerung dieser Minderheiten ist in ihrer Heimat zu belassen und soll besonderen Beschränkungen ihres Lebens nicht unterliegen.«