SS-Schütze
* 17.04.1902
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz
24.06.1943
Beförderung zum SS-Schützen
Gericht/Rechtsgrundlagen
LG Eisenach Befehl 201
In seiner Sitzung am 15. Mai 1950 beschloß das Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED, die nach Befehl 201 der SMAD Verurteilten in den Gewahrsam der HVDVP, Hauptabteilung Haftsachen zu übernehmen. Deswegen wurde die Strafanstalt Brandenburg-Görden, in der überwiegend nach Befehl 201 verurteilte Häftlinge untergebracht waren, der Hauptabteilung Haftsachen untergeordnet.