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* 14.05.1901 in Aachen
† 17.04.1951 in Oberursel (Kurklinik Hohemark im Taunus)
Robert Ritter war das erste Kind des Kapitänleutnants Max Ritter und seiner Ehefrau Martha, geborene Gütschow, Robert Ritter hatte zwei jüngerer Schwestern, Ruth (* 08.03.1903) und Marion (* 30.09.1905). Im Beruf des Vaters wird die Ursache für häufige Wohnort- und Schulwechsel Ritters vermutet. Er starb als schwerkranker Mann in seinem fünfzigsten Lebensjahr in der psychiatrischen Kurklinik Hohemark im Taunus.
Sein Elternhaus befand sich ab Anfang der 1910er Jahre in Berlin-Nikolassee
1911
zivile Schulzeit in Berlin-Zehlendorf, Lübeck und Nowawes (Babelsberg)
1916 - 1918
schulische Ausbildung in der Hauptkadettenanstalt zu Berlin-Lichterfelde
1917
Ritters Vater kommt ums Leben
1919 - 1921
Mitglied im Grenzschutz Ost
(Zahlmeister einer Mob Wirtschaftskomp. in Kurland/Baltische Landeswehr)
1920
Auf Wunsch seiner Mutter und Großmutter nahm Ritter eine Lehre bei der Deutschen Bank in Koblenz auf, die ihn allerdings wenig erfüllte.
("Schließlich entschloß sich die Bankleitung, mir zu kündigen, das heißt, sie setzte mich wegen völliger Untauglichkeit vor die Tür" führt Ritter in seiner Autobiographie aus.)
1921
Abitur im Realgymnasium zu Betzdorf-Kirchen (Reifezeugnis am 4. August 1921)
1921
Sommersemester (Immatrikulation an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn.) (Philosophie)
1921/1922
Wintersemester an der Universität Tübingen (Psychologie, Medizin)
1922 - 1923
Universität Marburg (Medizin)
1923/24
Herbst- und Frühjahrstrimester in Kristiana (In den Jahren 1877-1925 Name von Oslo) (Philosophie, Psychologie)
(Das Auslandsstudium in Norwegen verdankte er nach seinen eigenen Angaben der privaten Förderung eines wohlhabenden norwegischen Ingenieurs und dessen deutscher Frau.)
1924 - 1926
Ritter siedelt nach München über, wo er dann drei Jahre später an der Philosophischen Fakultät mit einem sexualpädagogischen Thema promoviert wurde. (Medizin u. Philosophie )
ab 1926
Heidelberg (Medizin)
00.07.1927
Ritter hat mit einer sexualpädagogischen Dissertation mit dem Titel Versuch einer Sexualpädagogik auf psychologischer Grundlage an der Münchener Universität den Dr. phil. erworben.
(Ritter legte seine Promotionsprüfung mit dem Hauptfach Pädagogik und den Nebenfächern Philosophie und Psychiatrie im Juli 1927 bei den Professoren Aloys Fischer – der auch sein Doktorvater war –, Josef Geyser und Oswald Bumke mit der Gesamtbewertung „cum laude“ ab. Im zweiten Nebenfach Philosophie musste Ritter allerdings die Prüfung zweimal ablegen, da er im ersten Anlauf „völlig versagte“.)
09.01.1928
Ritter heiratet am 9. Januar 1928 Hildegard Caesar die er in München als Kommilitonin kennen gelernt hatte. Hildegard Cäsar, geboren am 30. März 1901 in Köln-Marienburg, Hildegard Cäsar entstammte einer alteingesessenen Kölner Kaufmannsfamilie (Die alteingesessene Kaufmannsfamilie Cäsar besaß einen Großhandel für Kaffee und belieferte vor allem Hotels.) und hatte in Köln, Frankfurt, Berlin, München und Heidelberg Niederlassungen
Hildegard hat die Fächer Pädagogik sowie Soziologie und Deutsch studiert.
am 14. Dezember 1931 wird in Zürich die erste Tochter Ursula geboren wurde, Die zweite Tochter Waldtraut erblickte am 3. Mai 1934 in Tübingen das Licht der Welt.
17.05.1929
Approbation als Arzt
ärztliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuß in Heidelberg mit dem Urteil „gut“ bestanden und war damit approbierter Arzt für das gesamte Reichsgebiet.
1930
medizinische Promotion in Heidelberg
Ritter besteht seine mündliche Promotionsprüfung in den Fächern Innere Medizin, Pathologie und Chirurgie mit der Gesamtnote „gut“.
03.03.1930 - 22.09.1930
ärztliche und pädagogische Mitarbeit im Jugendsanatorium und Pädagogium Wyk auf Föhr unter Dr. Gmelin.
1930/31
Wintersemester 1930/31
(Stipendium einer Heidelberger Universitätsstiftung in Paris)
16.04.1931 - 30.04.1932
Assistenzarzt in der kantonalen Heilanstalt Burghölzli unter dem Direktorat von Hans Wolfgang Maier. (Seine Frau arbeitete zur gleichen Zeit als Volontärin und heilpädagogische Assistentin an der kantonalen psychiatrischen Beobachtungsstation für Kinder, der 1927 von Eugen Bleuler im Park von Burghölzli gegründeten Stephansburg)
(Robert Ritter war dort auf Wunsch seines Chefs, im Bereich Erwachsenenpsychiatrie tätig, und konnte auch in der gutachterlichen Praxis Erfahrungen sammeln. Bei seiner Beschäftigung mit der forensischen Begutachtung, wandte sich Ritter seinen bekannten Interessen entsprechend besonders gern jugendlichen Delinquenten zu.)
04.02.1932
Seine Frau verlässt mit dem Kind Zürich
1932
Im Frühsommer 1932 nahm Ritter an einem dreimonatigen Ausbildungslehrgang der Sozialhygienischen Akademie in Berlin-Charlottenburg teil. Damit verband sich der Erwerb einer besonderen Lehrbefugnis. Der genannte Lehrgang umfaßte das Gesamtgebiet der sozialen Hygiene und sozialen Gesundheitsfürsorge und wies die Teilnehmer als besonders geeignet für die Besetzung von Kommunal- und Fürsorgearztstellen aus.
ab 01.08.1932
Assistenzarztstelle im Klinischen Jugendheim der Universitätsnervenklinik Tübingen. (In der Ärzteschaft, vermerkte man übel, dass Dr. Ritter längere Zeit durch Krankheit dem Dienst ferngehalten und mit Wissen und Genehmigung des Klinikvorstandes für seine rassehygienischen und erbwissenschaftlichen Arbeiten dienstlich entlastet wurde.)
29.06.1934
Ritter erhält in einer amtlichen Bescheinigung vom 29. Juni 1934 die Erlaubnis zur Nichtteilnahme an den Pflichtübungen.
(In der Bescheinigung heißt es zum Gesundheitszustand Ritters näher:„Herr Dr. Ritter hat in den Jahren 1928-1921 verschiedene Infektionskrankheiten durchgemacht, zuletzt einen Paratyphus und Masern. Im Winter 1930/31 litt er an einer schweren Gelbsucht, welche die seit den Infektionskrankheiten bestehenden Beschwerden von Seiten des Magen-Darmkanals noch verschlimmerte. Seit relativ kurzer Zeit ist bei vorsichtiger Lebensweise eine leichte Besserung zu beobachten, und man kann von einer gewissen Kompensation der bestehenden Leberinsuffizienz sprechen. Bei dieser Sachlage würde ich von der Einberufung des Herrn Dr. Ritter in ein Geländesportlager, wo keine Diät gehalten werden kann und wo eine stärkere körperliche Belastung einsetzt, für die nächsten zwei Jahre abraten.“)
01.09.1934
Die Vollvergütung als „Assistenzarzt in gehobener Stellung“ erhielt Ritter erst zum 1. September 1934
Herbst 1934
Ritter hat im Herbst 1934 auf dem südwestdeutschen Psychiaterkongreß die Forschungsergebnisse seiner extensiven Untersuchungen zu südwestdeutschen Mischlingspopulationen innerhalb der württembergischen Bevölkerung und dem vermeintlich schädlichen Einfluß der „Zigeunermischlinge“ auf die „Rassereinheit“ des „Volkskörpers“ vorgetragen.
04.02.1935
Ritter hält „in einem kleineren Kreise von geladenen Gästen “am 4. Februar 1935 einen Vortrag über „erbkundliche Untersuchungen über Zigeunermischlinge“ und gestattete der ausgesuchten Wissenschaftlerschar damit einen Blick hinter die Kulissen seines erbforscherischen Habilitationsprojektes.
11.02. 1935
Ritter stellt erfolgreich den ersten Förderungsantrag bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft, deren Finanz- und Sachmittelförderung bis in die letzten Kriegswochen anhält. Forschungsreferat auf dem Internationalen Kongreß für Bevölkerungswissenschaften in Berlin.
1935
Ritter erhielt 1935, aufgrund einer Empfehlung Ernst Rüdins, vom Reichsgesundheitsministerium den Auftrag, eine gründliche rassenkundliche Erfassung und Sichtung aller Zigeuner und Zigeunermischlinge durchzuführen. Diese Untersuchungen sind in engster Zusammenarbeit mit dem Reichskriminalpolizeiamt und der Münchner Zigeuner-Polizeizentrale in vollem Gange, schrieb Ritter 1938. Er befand: Je reinrassiger die Zigeuner sind, umso besser lassen sie sich überwachen. Für nicht erhaltenswert befand er Zigeunermischlinge und jenische Zigeunerlinge. Ritter schrieb: Ein Nachwuchs an verwahrlosten jenischen Landfahrern ist vom Standpunkt der Erb- und Rassenpflege nicht erwünscht.
Dieses Institut begutachtete bis 1945 fast 24.000 Menschen, um sie als Voll-Zigeuner, Zigeuner-Mischling, Juden-Mischling oder Nicht-Zigeuner zu klassifizieren. Mit dieser Einstufung wurde über die Deportation, Zwangssterilisation und die Ermordung entschieden. Später gab er an, dass er die reinrassigen Zigeuner vor der Deportation habe schützen wollen, da für ihn besonders die Rassenmischung problematisch gewesen sei, wobei der Anteil der reinrassigen nach seinen Arbeiten unter 10 % lag.
Auch für die Begutachtung von Jugendlichen, die von der NS-Jugendfürsorge oder der Kriminalpolizei in Jugendkonzentrationslager verbracht wurden, war sein Institut verantwortlich. Die Selektion entschied über den Grad der Erziehungsmaßnahmen.
00.03.1935
Übernahme der ärztlichen Leitung der Rassenhygienischen Eheberatungsstelle (Träger: Ortsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene) in den Räumen des klinischen Jugendheims.
00.01.1936
Ritter übernimmt die Tätigkeit eines stellvertretenden Amtsarztes in Tübingen und wurde damit Mitglied des Erbgesundheitsgerichtes am Amtsgericht Tübingen.
01.04.1936
Ausstritt aus den Diensten der Universitätsnervenklinik.
22.06.1936
Rigorosum zum Thema „Zigeunerbastarde“.
04.08.1936
Umzug nach Berlin und Aufnahme der Tätigkeit als Leiter der „Rassenhygienischen und Bevölkerungsbiologischen Dienststelle“ am Reichsgesundheitsamt in der Thielallee 77 in Berlin-Dahlem.
00.03.1940
Ritter übernimmt einen rassenhygienischen und kriminalbiologischen Lehrauftrag an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Berlin.
07.08.1941
Die Rittersche Forschungsstelle nimmt ihre reichsweiten Erfassungsarbeit an den unseßhaften Bevölkerungsgruppen auf, insbesondere an den sogenannten „Zigeunern“, und arbeitet mit ihren rassendiagnostischen „gutachtlichen Äußerungen“ dem Genozid an den Sinti und Roma direkt zu.
02.09.1941
Am 2. September 1941 besichtigte Ritter zusammen mit Eva Justin das Wiener Jugendgefängnis in Kaiser-Ebersdorf. Er gehörte dabei zu einer Besichtigungsgruppe des Generalstaatsanwalts Johann Karl Stich.
21.12.1941
Ritter übernimmt mit Beschluss vom 21.12.1941 das neu eingerichtete „Kriminalbiologische Institut der Sicherheitspolizei“ als wissenschaftlicher Leiter nebenamtlich.
00.06.1942
Besuch des Jugendkonzentrationslager Moringen durch Ritter
(Das ehemalige Männer-Konzentrationslager Moringen diente vom Juni 1940 bis zum Kriegsende als Jugendkonzentrationslager mit 1.400 inhaftierten Jugendlichen im Alter von 13 bis 22 Jahren und war dem Reichssicherheitshauptamt/Amt V (Reichskriminalpolizeiamt) unterstellt. Als Ritter im Juni 1942 in Begleitung einer hochrangigen politischen Besuchskommission das Lager besuchte, hatte es eine Kapazität von etwa 489 Insassen, und zur Bewachung war eine SS-Kompanie von etwa 85 Männern abgestellt. In Folge einer „kriminalbiologischen“ Sichtung selektionierte Ritter mithilfe seiner „geschulten Gehilfinnen“ das Lagerkollektiv, wobei die 60-70 Entlassenen teils direkt zur Wehrmacht entlassen, teils wegen vermeintlicher psychischer Störungen in Heil- und Pflegeanstalten oder in die Vernichtungslager verlegt worden.)
Ritter entwickelte den Aufbau des Blocksystems und begutachtete die „Zöglinge“ für die einzelnen Blöcke:
D-Block Dauerversager 10-15%
F-Block fraglich Erziehungsfähige 20-25%
E-Block Erziehungsfähige 5-8%
G-Block Gelegenheitsversager 10-15%
S-Block Störer (Häftlinge interpretierten das als Strafblock) 5-10%
U-Block Untaugliche 5-10%
00.03.1943
Die Rittersche Forschungsstelle kann auf 21 498 „rassenbiologisch geklärte Fälle“ zurückblicken.
00.03.1943
Ritter erhält einen Lehrauftrag für „Kriminalbiologie“ an der Berliner Universität.
Ende 1943
Ende 1943 zog das Reichsgesundheitsamt nach der Zerstörung seines Dienstgebäudes in der Thielallee aus Berlin in einem nicht genau zu bezeichnenden Umfang u. a. in das Dorf Drögen bei Fürstenberg/ Havel. Ritter berichtete nach dem Krieg, „...als im Sommer 1943 die Gefahr drohte, dass in Berlin unsere ganze Forschungsarbeit durch Sprengbomben oder Brand der Vernichtung anheim fiel, verlegte ich die jugendärztliche und kriminalbiologische Forschungsstelle und damit auch das gesamte während des Zeitraumes von 1932 bis 1943 in Schwaben gesammelte wissenschaftliche Material nach Württemberg zurück und brachte es in der Heilanstalt Mariaberg unter." Dort hielt er mit einigen wenigen Mitarbeitern, darunter auch Eva Justin, bis Mitte 1946 aus. Die Unterlagen blieben nach dem Krieg zum großen Teil in den Händen der ehemaligen Mitarbeiter des Instituts und müssen als verschollen gelten. Professor Dr. Hermann Arnold wurde zum Nachlassverwalter der Ritterschen Tätigkeit. 1980 übergab er die wenigen verbliebenen Akten dem Bundesarchiv. Die Akte R 160/69 gelangte 1986 als weitere Abgabe von Arnold in das Bundesarchiv.
Winter 1943/44
Im Winter 1943/44 versuchten Assistentinnen Ritters im KZ Ravensbrück den „Erbwert“ von „Bibelforscherfamilien“ festzustellen.
Mitte 1944 wurde er zum Regierungsrat befördert
1944/45
Das Berliner Reichsgesundheitsamt wird im Zuge der Kriegshandlungen auf diverse reichsweite Ausweichstellen ausgelagert; der Hauptsitz wird nach Drögen/Fürstenberg verlagert, wo schon eine „Reichsschule der Sicherheitspolizei“ existiert.
15.11.1944
Ritter unterschreibt die letzte der „gutachtlichen Äußerungen“.
Die Hauptausweichstelle der Ritterschen Dienststelle, des „Rassenhygieneinstituts“, installiert sich in der Pflegeanstalt Mariaberg im Kreis Reutlingen.
22.01.1946
Die zuständigen französischen Entnazifizierungsbehörden, ( „Untersuchungsausschuß) für den Kreis Reutlingen zur Säuberung der Verwaltung von nationalsozialistischem Einfluß“ beschloss am 22. Januar 1946 zu Ritters Gunsten im Sinne von „Vorschlag: Verbleiben im Amt“ und begründete seine Einstufung folgendermaßen: „Hat bei der Verwaltung der von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebiete nicht mitgewirkt.“
26.07.1947
Frankfurt am Main
Ritter wird mit Magistratsbeschluss vom 26. Juli 1947 als Stadtarzt eingestellt.
22.08.1947
Frankfurt am Main
In einem Schreiben des Personalamts an das Gesundheitsamt vom 22. August 1947 heißt es:
„Unter Bezugnahme auf den Magistratsbeschluss Nr. 540 vom 04.08.1947 wird die Einstellung des Bewerbers Dr. phil., Dr. med. habil. als Leiter der Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke sowie der Jugendpsychiatrie mit sofortiger Wirkung genehmigt.
25.11.1947
Frankfurt am Main
am 25. November 1947 wird vom Gesundheits- und Personalamt die Einstufung Ritters als Obermedizinalrat beantragt.
01.12.1947
Am 1. Dezember 1947 konnte Ritter seinen Dienst als Stadtarzt im Gesundheitsamt in der Braubachstraße 18-22 antreten, im April 1948 wurde er dort Obermedizinalrat. Der Psychiater Ritter war im Gesundheitsamt zuständig für die Leitung der „Jugendhilfsstelle“ und der „Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke“. Ritter konnte auch seiner engsten Mitarbeiterin Eva Justin eine Stelle bei der Stadt verschaffen. Justin wirkte ab 1. März 1948 zunächst als Psychologin in Ritters Arbeitsbereich, in den 1950er Jahre leitete sie die Erziehungsberatungsstelle Bornheim des städtischen Jugendamts.
24.05.1948
Frankfurt am Main
am 24. Mai 1948 wurde Ritter rückwirkend zum 1. April die Stelle eines Obermedizinalrats in der Besoldungsgruppe A 2b zugestanden.
02.07.1948–30.8.1948
Stationärer Aufenthalt in der Klinik Hohemark
1948
die Frankfurter Staatanwaltschaft ermittelt gegen Ritter.
die Ermittlungen basierten im wesentlichen auf Zeugenaussagen mehrerer Sinti und Roma – unter anderem den Gewaltopfern des nazistischen Terrors Oskar Rose, Vinzenz Rose, Mitglieder der Familie Bamberger und Robert Adler.
(Die Anklagepunkte gegen Ritter lauteten dabei im Einzelnen, „dass er sich vor dem Kriege und während des Krieges in zahlreichen Fällen an den verschiedensten Orten Deutschlands in seiner damaligen Eigenschaft als wissenschaftlicher Mitarbeiter und späterer Direktor des Reichsgesundheitsamtes und des Reichskriminalpolizeiamtes im Rahmen von zahlreichen Reihenuntersuchungen von Zigeunern zahlreiche Mißhandlungen im Sinne der §§ 223, 223a StGB habe zuschulden kommen lassen, und dass er darüber hinaus auch für die Zwangssterilisierungen und die Verbringung von Zigeunern in Konzentrationslagern, wo viele von ihnen den Tod fanden, verantwortlich sei.“
1949 - 1950
Ritter wurde zwischen 1949 und 1950 mehrmals vernommen, wobei er seine Verteidigung im wesentlichen auf zwei Zentralaspekte aufbaute. Seine wissenschaftlichen Forschungen seien „fundiert“ gewesen und die anklagenden Zigeuner seien „asoziale Elemente und zu jeder Unwahrheit der Darstellung bereit und in der Lage, wenn es sich darum handle, Rache zu üben.
1949
der Entnazifizierungsbescheid der französischen Zone wird einer erneuten Überprüfung durch das Landespersonalamt in Wiesbaden unterzogen.
22.06.1950
Am 22. Juni 1950 erlitt Ritter einen Angina-Pectoris-Anfall
1950
1950 hatte er über 100 Fehltage wegen Krankheit
26.08.1950
zum Abschluss des Verfahrens teilt der Direktor des Landespersonalamtes Hessen dem Frankfurter Personalamt mit:
„Gemäß § 4 der DVO vom 26.08.1950 (GVBI. S. 162) zum Gesetz über den Abschluss der politischen Befreiung in Hessen entscheide ich auf Grund der Angaben im Fragebogen dahingehend, dass Dr. Ritter nach hess. Spruchkammerpraxis vermutlich Mitläufer geworden wäre.
06.09.1950
der Oberstaatsanwalt beim Landgericht Frankfurt teilt mit, dass das gegen Ritter anhängige Verfahren im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beim Reichsgesundheitsamt mit Verfügung vom 28. August 1950 eingestellt worden sei.
08.01.1951
Frankfurt am Main
Schreiben des Personalamtes an das Stadtgesundheitsamt vom 8. Januar 1951
„Es ist uns aufgefallen, dass Dr. Ritter von den drei Jahren seiner Beschäftigung im städtischen Dienst über ein Jahr wegen Krankheit versäumt hat. Es bedarf einer umgehenden Prüfung, ob der Genannte im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand für den städtischen Dienst noch tragbar ist. Wir bitten unter Beiziehung eines entsprechenden stadtärztlichen Gutachtens um ihre Stellungnahme hierzu.
1951
hatte er über 55 Fehltage wegen Krankheit
1951
Frankfurt am Main
die Stadtkanzlei teilte mit:
bei Dr. Ritter liege eine längere Erkrankung vor, er sei seit September 1950 voll arbeitsunfähig und werde laut ärztlicher Prognose bis Juni/ Juli 1951 nicht arbeiten können und danach sei mit einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von mindestens sechzig Prozent zu rechnen. „Angesichts der Belastung des städtischen Haushalts durch den Personaletat und der im allgemeinen Interesse gebotenen Sparsamkeit in der Verwaltung kann daher wohl nicht, auch bei Abwägung aller Umstände, von einer Verletzung der Fürsorgepflicht der Behörde gesprochen werden, wenn von der nach dem HBG gegebenen Kündigungsbestimmung des § 62 II Gebrauch gemacht wird.
09.03.1951
Krankenakte Klinik Hohemark
„Patient klagt immer noch über stundenlange Schwankungen der Stimmungslage. Es seien ausgesprochene Depressionen, die als schmerzlich empfunden werden. Im Gespräch mit anderen lässt es nach. Der Umschlag erfolgt ganz plötzlich.
11.04.1951
Frankfurt am Main
die Personalkommission beschliest am 11. April 1951 die Kündigung Ritters, und ihm wurde mit Schreiben vom gleichen Tag zum 30. September gekündigt.
15.04.1951
Krankenakte Klinik Hohemark
Todestag Ritter
im tiefen Koma + Kreislausinsuffizienz. Exitus letalis 23.35 Uhr.“
Vier Tage zuvor hatte man sein Kündigungsschreiben angefertigt. Ob er dies noch erhalten und zur Kenntnis genommen hat, ist unklar.
Ritter war kein Mitglied der NSDAP, allerdings seit 1934 Angehöriger der akademischen Parteiorganisation der Nationalsozialisten, des NSD-Dozentenbunds