SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS

* 30.06.1892 in Duisburg
† 07.06.1951 in Landsberg

18.08.1941

Der Chef des Hauptamtes Verwaltung und Wirtschaft, SS-Gruppenführer Oswald Pohl, befahl in der Anordnung Nr. 19 vom 18.August 1941, bei jedem der drei Höheren SS- und Polizeiführer Russland-Nord, - Mitte und –Süd eine Wirtschaftsinspektion der Waffen-SS mit den Bezeichnungen 101, 102 und 103 aufzubauen. Die neuen Mittelinstanzen sollten für die Versorgung der SS-Truppenteile sorgen. Ausgenommen hiervon waren die Fronteinheiten der Waffen-SS, die weiterhin aus den Lagern der Wehrmacht bevorratet wurden.
Lagerung und Ausgabe der Versorgungsgüter und Nahrungsmittel sollten Truppenwirtschaftslager der Waffen-SS übernehmen die in den drei Bereichen der Wirtschaftsinspektionen errichtet werden sollten, zunächst aber nur einzelne Truppenwirtschaftslager in Riga, Kauen und Lemberg. Die neue Versorgungsorganisation beschränkte sich zunächst auf die zivilverwalteten Gebiete.
Zu Kommandeuren bestimmte Pohl drei langjährige Mitarbeiter: die SS-Wirtschaftsinspektion 101 im nördlichen Bereich der Ostfront übernahm der SS-Obersturmbannführer Bonness, zuvor Leiter des Hauptversorgungslagers Danzig; die Inspektion 102 beim HSSPF Mitte unterstand dem SS-Sturmbannführer Fanz Xaver Kraus, bisher Leiter der Verwaltung der Inspektion der Konzentrationslager, und die südliche Wirtschaftsinspektion 103 wurde dem vormaligen Leiter des Truppenwirtschaftslagers Krakau, dem SS-Hauptsturmführer Kurt Auras übertragen.

30.04.1942

Richtlinien für den Arbeitseinsatz
SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS
Pohl Oswald (Chef des WVHA) erläßt die Richtlinien für den Arbeitseinsatz und die Arbeitsorganisation; diese sind das Ergebnis der am 23. und 24. April stattgefundenen Versammlung der Kommandanten und Werkleiter. In der Anordnung, die am 1. Mai in Kraft treten soll, stellt Pohl u. a. fest, daß der Lagerkommandant selbst ausschließlich für den Einsatz von Arbeitskräften verantwortlich sei. Der Arbeitseinsatz soll die Arbeitskraft der Häftlinge voll ausschöpfen, so daß sie die höchste Arbeitsleistung erreichen. Die Arbeitsaufträge werden ausschließlich zentral vom Chef der Amtsgruppe D zugeteilt. Die Lagerkommandanten dürfen selbständig weder Arbeitsaufgaben von Dritten annehmen noch diesbezügliche Verhandlungen führen.

1.)Der Lagerkommandant allein ist verantwortlich fur den Einsatz der Arbeitskrafte. Dieser Einsatz muss im wahrsten Sinn des Wortes erschöpfend sein, um ein Hochstmaß an Leistung zu erreichen. Die Zuteilung von Arbeiten erfolgt nur zentral durch den Chef der Amtsgruppe D. Die Lagerkommandanten selbst dürfen eigenmächtig keine Arbeiten seitens Dritter annehmen noch Verhandlungen hierüber führen.
2.) Die Arbeitszeit ist an keine Grenze gebunden. Ihre Dauer hängt von der betrieblichen Struktur des Lagers und von der Art der auszuführenden Arbeiten ab und wird allein vom Lagerkommandanten festgesetzt.
3.) Alle Umstände, welche die Arbeitszeit verkürzen können (Mahlzeiten, Appelle u. a.) sind daher auf ein nicht weiter zu verdichtendes Mindestmaß zu beschränken. Zeitraubende Anmärsche und Mittagspausen nur zu Essenszwecken sind verboten.“

23.09.1942

Am 23. September 1942 wurde der inzwischen zum Chef des SS Wirtschafts Verwaltungshauptamtes (WVHA) aufgestiegene SS-Obergruppenführer Oswald Pohl in Auschwitz III von I.G. Managern, darunter das Vorstandsmitglied Otto Ambros, empfangen und ließ sich über die Gesamtlage des Werkes― informieren. Pohl stellte dabei die pünktliche Bereitstellung der angeforderten Häftlinge bis zum 15. Oktober 1942 der erwarteten Fertigstellung des Konzentrationslagers in Aussicht.