SS-Hauptscharführer

* 25.08.1908 in Zwittau
letzter bekannter Wohnsitz:
Dietfurt an der Altmühl Hainsbergerstraße 321

Staatsangehörigkeit: Sudetendeutscher (Bürger der Tschechoslowakei)

Beruf: Zahntechniker

Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 354 461)
(Dienst im 10. Sturm der 98. SS-Standarte in Mährisch Schönberg)

07.11.1939
zur Waffen-SS eingezogen
(5. SS-Regiment nach Oranienburg, dann zum 9. SS-Regiment nach Danzig-Langfuhr und bis Mitte März dort verblieben. Nach Auflösung des Regiments nach Neuengamme, und zwar zur Sanitätsstaffel, arbeitete dort auf der Schreibstube als Sanitäter und wurde dann im Spätherbst 42 nach Auschwitz verlegt.)

ab Mitte 1940
Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Neuengamme
(Sanitätsstaffel)

19.09.1942 - 00.07.1943
Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Auschwitz
(zeitweise Sanitätsdienstgrad)

19.09.1942
Beförderung zum SS-Scharführer

01.11.1942
Beförderung zum SS-Oberscharführer

Auschwitz, 20. April 1943
Kommandanturbefehl Nr. 8/43
dem SS-Angehörigen Ontl Friedrich wurde das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse m. Schw. verliehen

00.07.1943 - 00.01.1945
Angehöriger der Lagermannschaft im NL
Neu-Dachs

27. Juli 1943
StB 30/43
Einziehung von Kraftfahrzeugen
Nach einer Verfügung des SS- Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes wurde das Fahren
ohne Führerschein grundsätzlich verboten. Folgende SS-Angehörigc sind nicht im
Besitz eines entsprechenden Führerscheines:
SS-Obersturmführer Kitt
SS-Obersrurmführer Ehscr
SS-Untersturmführer Schindler
SS-Untersturmführer Albert
SS-Untersturmführer Stenger
SS-Hauptscharführer Schimpf
SS-Oberscharführer Ontl
SS-Oberscharführer Schiupper
SS-Unterscharführer Kowol
Oberaufseherin Mandl
Aufseherin Hasse
Schwester Mzyk
Die in ihrem Besitz befindlichen Fahrzeuge sind sofort einzuziehen und bei der Fahr-
bereitschaft abzugeben.
Der Standortälteste:
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

01.06.1944
Beförderung zum SS-Hauptscharführer

ab 00.01.1945
Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Groß-Rosen

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern

Zahntechniker im Kreis Riedenburg

StA Frankfurt am Main, 4 Js 798/64
Ermittlungsverfahren gegen Ontl

06.09.1960
aus der Vernehmung Ontl
Es war mir klar, was darunter zu verstehen war. Und zwar, daß sowohl die Apotheker als auch die Zahnärzte als Ärzte dort fungieren, das heißt also, Arbeitsfähige aus den Transporten heraussuchen mußten. Ich weiß mit Sicherheit, daß der Apotheker Doktor Capesius und der Apotheker Gerber und so weiter Rampendienst hatten.

29.08.1962
aus der Vernehmung Ontl vor dem Untersuchungsrichter
Ich habe mich aber in Auschwitz nicht darum gekümmert, ob die für den Dienst eingeteilten Personen tatsächlich auch den Dienst versehen haben. Ich weiß lediglich, daß einmal Doktor Klein für Doktor Capesius eingesprungen ist.

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess
»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63
Landgericht Frankfurt am Main
51. Verhandlungstag, 4.6.1964
Vernehmung des Zeugen Friedrich Ontl
http://www.auschwitz-prozess.de/index.php?show=Ontl-Friedrich

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess
»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63
Landgericht Frankfurt am Main
182. Verhandlungstag, 19.08.1965 und 183. Verhandlungstag, 20.08.1965
Aussage Ontl
Ontl, bezeugt, daß der Standortarzt jeweils von dem Kommandanten beziehungsweise der Kommandantur und nicht von der Politischen Abteilung über die bevorstehende Ankunft der RSHA- Transporte unterrichtet worden sei.

Aussage Ontl
Dr. Wirths hatte einmal nach einer Besprechung mit den Ärzten einen Dienstplan mit Bleistift skizziert. Dieser Dienstplan wurde dann in die Schreibstube zur Reinschrift gegeben. Er wurde bei uns und bei der Kommandantur ausgehängt. Die Fortführung des Dienstplanes erfolgte durch die Schreibstube. Dieser richtete sich nach dem Schema, das in dem von Dr. Wirths entworfenen Dienstplan zum Ausdruck gekommen war. Die Dienstpläne für die Ärzte bezogen sich auf den Rampendienst. Die Dienstpläne in der von mir geschilderten Form sind meines Erachtens erst ab Anfang 1944 aufgestellt worden. Anlaß hierfür war, daß von diesem Zeitpunkt ab auch die Apotheker und Zahnärzte für den Rampendienst herangezogen worden sind.