SS-Hauptscharführer
* 22.07.1911 in Kirchleus
Reichsdeutscher
ab 00.01.1933
Mitglied der NSDAP (Mitglieds Nu. 1 580 311)
ab 04.01.1936
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 74 518)
ab 01.04.1936
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS
18.01.1941
Beförderung zum SS-Scharführer
30.01.1941
Beförderung zum SS-Oberscharführer
01.11.1943
Beförderung zum SS-Hauptscharführer
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Dachau, KL Auschwitz, ZAL Reichshof u. KL Mauthausen
in Auschwitz war er Leiter der Molkerei der Deutschen Lebensmittel GmbH
Der letzte Kommandant des Lagers Flugmotorenwerk in Lisia Gora war Georg Oester , ein Mann, der für sein vorheriges brutales Verhalten im Ghetto bemerkt wurde.
Für das Lager war der - dem Werkschutz vorstehende - FMW-Personalchef Rahmig zusammen mit seinem Mitarbeiter Helmut Lafferenz verantwortlich. Im September 1943 fiel die Zuständigkeit für das Lager an die SS unter dem Hauptscharführer Georg Oester. Ab diesem Zeitpunkt galt für die Bestrafungen folgende ‚Arbeitsteilung’: „Bestrafungen von Juden werden ausschließlich von SS-Oberscharführer Oester durchgeführt, Mitteilungen hierüber sind ihm über Herrn Lafferenz zuzustellen.“ Das bedeutete, Lafferenz entschied, wer wofür zu bestrafen war, und Oester legte das dafür ‚angemessene’ Strafmaß fest.
Als sich die Rote Armee im Sommer 1944 näherte, wurde die Fabrik abgebaut und die Maschinen nach Deutschland geschickt.
Das Judenreferat der Gestapo in Rzeszow wurde von Adolf Schuster geleitet, seine Stellvertreter waren Clemens Burmester und Kurt Dannenberg. Die Gestapo Kommandeure im Ghetto Rzeszow waren nacheinander: SS-Hauptscharführer Bacher, SS-Oberscharführer Schupke Kurt (diente vorher im KZ Buchenwald, später, im September 1944, Kommandant des KZ Plaszow) und SS-Unterscharführer Oester Georg.
11.07.1969
Das Landgericht Memmingen verurteilte ihn im Juli 1969 wegen Mordes in drei Fällen zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe.
Im ersten Fall ermordete Oester - um ein Exempel zu statuieren - nach einem vereitelten Fluchtversuch (ein Jude wurde dabei erschossen) einen völlig unbeteiligten Juden vor den Augen der zum Appell versammelten Häftlinge durch Genickschuss. Im zweiten Fall wurde ein Häftling namens Maybruch im Herbst 1943 auf der Flucht gefasst und anschließend von Oester grausam misshandelt und erschossen. Im dritten Fall bestand für das Gericht kein Zweifel darüber, dass Oester - ebenfalls im Herbst 1943 - einen Juden, der im Wirtschaftsgarten angeblich urinierte, zunächst brutal zusammenschlug und danach erschoss.
Oester hatte bei seinen Aussagen vor Gericht keine Skrupel zuzugeben, dass für ihn Juden vogelfrei gewesen seien, mit denen man hätte tun können, „was man wollte, ja man habe sie töten können, ohne dass man deswegen zur Verantwortung gezogen wurde.“
Haft in Straubing
Memmingen, 1970
Dannenberg Kurt - Freispruch
Lehmann Paul - Freispruch
Oester, Georg - lebenslange Freiheitsstrafe
Schuster Adolf - 5 Jahre
(Polizei Sipo Rzeszow)
Verbrechen begangen 1942 in Rzeszow, HS ZAL Flugmotorenwerke Reichshof, in Jahren - 1944
Gruppen-und Einzel Erschießungen von Juden aus ZAL Flugmotorenwerke Reichshof und Ghetto Rzeszow. Die Teilnahme an Aussiedlungsaktionen. Erschießung von Juden, die im Versteck nach der Liquidierung des Ghettos gefunden wurden. Erschießung von Typhus-kranken Juden im Ghetto Krankenhaus, im Rzeszow Gefängnis inhaftierte Juden, sowie eine Gruppe von 27 Juden, die beschuldigt wurden Ostbahn Offiziere bestochen zu haben.
Verfahren Lfd.Nr.711
Tatkomplex: NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten, Andere Massenvernichtungsverbrechen
Angeklagte:
Dan.??, Kurt Freispruch
Leh.??, Paul Freispruch
Oester, Georg lebenslänglich
Schu.??, Adolf 5 Jahre
Gerichtsentscheidungen:
LG Memmingen 690710
BGH 700929
Tatland: Polen
Tatort: Rzeszow, HS ZAL Flugmotorenwerke Reichshof
Tatzeit: 42-44
Opfer: Juden
Nationalität: Polnische
Dienststelle: Polizei Sipo Rzeszow
Verfahrensgegenstand: Gruppen- und Einzelerschiessungen von Juden im ZAL Flugmotorenwerke Reichshof sowie im Ghetto Rzeszow. Beteiligung an 'Aussiedlungsaktionen' . Erschiessung von nach der Liquidierung des Ghettos versteckt lebenden Juden. Erschiessung von typhuskranken Juden im Ghettospital, von im Gefängnis Rzeszow inhaftierten Juden sowie einer Gruppe von 27 Juden, die einen Beamten der Ostbahn bestochen haben sollten