SS-Oberscharführer

* 03.07.1921 in Tulln an der Donau
letzter bekannter Wohnort:
Fürstenberg an der Havel

Reichsdeutscher

Beruf: Fassbinder

ab 24.05.1940
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

00.12.1940
im Dezember 1940 zum Kommandantur-Stab in
Auschwitz abkommandiert

01.07.1941
Beförderung zum SS-Sturmmann

Auschwitz, 2. Juli 1941
Kommandanturbefehl Nr. 14/41
Mit Wirkung vom 1. Juli 1941 wurde der SS-Mann Mauer Franz zum SS-Sturmmann ernannt

00.03.1943 - 1944
Angehöriger der Lagermannschaft im KL Buna-
Monowitz
(Im September 1944 dienten 439 SS-Männer der Wachkompanie Auschwitz III-Monowitz in Monowitz)

ab 09.01.1944
Angehöriger der Lagermannschaft im NL
Lagischa

00.10.1944 - 00.02.1945
Blockführer im NL
Neustadt/Neiße

11.06.1945
am 11. Juni 1945 wird Mauer an seinem Wohnort in Fürstenberg/Havel festgenommen und zunächst in das Zuchthaus Alt-Strelitz eingeliefert.

00.10.1945
im Oktober 1945 wird Mauer als Angehöriger der Straforgane in das Speziallager Nr. 9 in Neu-brandenburg/Fünfeichen interniert.

Ende Januar 1947
Mauer wird in die Sowjetunion überführt. Dort wechselt sein Status vom Internierten zum Kriegsgefangenen.

29.11.1949
am 29. November 1949 wird Mauer von einem SMT ebenfalls auf Grundlage des Ukas 43 zu 25 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Das Gericht hatte ihm u. a. vorgeworfen, in Auschwitz an der Erschießung von 49 Häftlingen beteiligt gewesen zu sein und im Juli 1943 120 Häftlinge in die Gaskammer geschickt zu haben

Ende 1955
Ende 1955 hatte ein Beschluss des Ministerrates der DDR eine Massenamnestie für SMT-Verurteilte in DDR-Gefängnissen herbeigeführt. Nur wenige Monate später, im Zusammenhang mit dem politischen Kurswechsel der SED nach dem XX. Parteitag der KPdSU und der Abrechnung mit den Verbrechen der Stalin-Ära, folgten weitere Begnadigungen. Dabei kam eine Vielzahl zuvor von deutschen Gerichten oder von SMT mit hohen Strafen belegten angeblichen und tatsächlichen NS-Tätern wie Sawatzki und Kaduk, aber auch »Nichtamnestierte« frei. Dazu gehörte auch Mauer.

17.12.1955
am 17. Dezember 1955 wird Mauer Franz mit einem Transport von insgesamt 269 Nichtamnestierten an die DDR überstellt.

13.04.1956
am Freitag, den 13.April 1956 wird Mauer gemäß einem Politbüro-Beschluss vom 04. April 1956 das Zuchthaus Bautzen offiziell in Richtung Bayern verlassen dürfen.
An diesen Entlassungsaktionen war das MfS federführend beteiligt. Dies geht aus einem Schreiben von Mielke an die Leiterin der Rechtsabteilung der Präsidialkanzlei hervor, in dem er konstatierte: Durch das Ministerium für Staatssicherheit sind alle von dort übersandten Vorschläge einzeln und in Listen überprüft worden. Die vom Ministerium für Staatssicherheit bearbeiteten Haftsachen sind bereits mit der Beurteilung für jeden einzelnen Fall an den Generalstaatsanwalt der DDR abgegeben worden.

08.08.1977
In der Bundesrepublik wurden wegen Verdachtes des Mordes zwei Ermittlungsverfahren gegen Mauer eingeleitet, die aber beide mangels Beweisen von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Verfügung im Ermittlungsverfahren gegen Franz Mauer v. 08.08.1977.

Aussage Mauer nach 1945
er sei am 09.01.1944 als Angehöriger der SS nach Lagischa gekommen und dort bis zur Auflösung des Lagers geblieben. Als Zeitpunkt für diese Auflösung nannte der Zeuge zunächst den 27. oder 28.09.1944. Nach Vorhalt der Aussage des Zeugen Czerwinski war der Zeuge dann der Meinung, daß die Auflösung jedenfalls in der Mitte der 2. Hälfte des Monats September 1944 erfolgt sei. Einen genaueren Zeitpunkt konnte er dann nicht mehr nennen.

Mauer Franz war mit der SS-Maid (SS-Gefolge)
Mauer Elli geb. Hartmann verheiratet. Beide hielten sich nach 1945 zeitweise in Bayern auf.