SA-Standartenführer u. Jurist

* 22.07.1888 in Bad Lauterberg
† 03.09.1956 in Hannover

Studium der Rechtswissenschaft
an der Ludwig-Maximilians-Universität München
an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin
an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
an der Georg-August-Universität Göttingen

Referendar in Bad Pyrmont, Hannover und Celle

1916-1918
juristischer Hilfsarbeiter beim Deutschen Städtetag

1921
Stadtrat in Frankfurt/Oder

1926-1933
Zweiter Bürgermeister in
Frankfurt/Oder

29.03.1933
Kommissarischer Magistratsdirigent in
Cottbus
(Kaum waren auch in Cottbus die Nazis an der Macht, setzten sie den bisherigen OB Dr. Erich Kreuz ab und den Juristen und bisherigen Bürgermeister von Frankfurt/Oder Henricus Haltenhoff als kommissarischen Magistratsdirigenten am 29. März 1933 in Cottbus ein.)

1933-00.10.1937
Oberbürgermeister in Cottbus
(In seine Amtszeit fallen die Verhaftungen und Misshandlungen von Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschaftern, die Verfolgung von Juden, die Einstellung der zivilen Luftfahrt, der Abriss eines Häuserkarrees (mit dem Geburtshaus von Carl Blechen) für den Bau des neuen Rathauses in den Jahren 1934 bis 1936, gleichzeitig die Rekonstruktion der alten Stadtmauer, der Bau der Reichsbank 1933 und der Sparkasse 1937.)

01.04.1933
Eintritt in die NSDAP (Mitglieds Nu. 15 911 729)
(höchstes bekanntes Amt: Kreisamtsleiter)

Fördermitglied der SS

SA-Mitglied
(höchster bekannter Rang: SA-Standartenführer)

01.11.1937-30.09.1942
Oberbürgermeister in Hannover
(28.04.1942 Ende der Amtszeit durch Amtniederlegung mit sofortiger Wirkung)
(Wie überall im Reich war es auch in Hannover die Stadtverwaltung, die am Raub an den Juden beteiligt war. Doch sie beließ es nicht bei der Durchführung des staatlichen Raubes, sondern versuchte darüber hinaus, zu profitieren: Oberbürgermeister Henricus Haltenhoff, Menges Nachfolger, kaufte 1940 zu günstigen Preisen Gegenstände aus dem beschlagnahmten Gut an, um das Ratssilber um 142 Stücke zu ergänzen. Hannover betrieb eine eigenständige "Arisierungspolitik": Sie erwarb zwischen 1933 und 1945 zu unlauteren Bedingungen über hundert bebaute und unbebaute Grundstücke von Juden, wofür sie knapp drei Millionen RM ausgab. Sie nutzte die Notlage wohlhabender jüdischer Einwohner aus, um Kunstsammlungen in städtische Museen zu überführen und eine Privatbibliothek in das Magazin der Stadtbibliothek einzugliedern. Mit den freiwilligen Kaufgeschäften dokumentierte sie indirekt ihre zustimmende Haltung zur Verfolgungspolitik. Die spektakulärste Radikalisierung durch die Stadtverwaltung geschah im September 1941, als die Kommune auf Druck der NSDAP-Gauleitung die noch nicht zusammengefassten Juden gewaltsam aus ihren Häusern trieb und in "Judenhäusern" einquartierte: Ohne rechtstechnische Grundlage "verwertete" die Stadtverwaltung das beschlagnahmte Mobiliar und wurde dafür von der zuständigen Oberfinanzdirektion gerügt.)

Haltenhoff Henricus und das geraubte Städtische Tafelsilber
Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden - vor allem nach der sogenannten „Reichskristallnacht“ 1938 und dem Beginn des Zweiten Weltkrieges 1939 - die Maßnahmen zur „Arisierung“, zur „Entjudung der Wirtschaft“ verschärft: Wertgegenstände und Juwelen durften nur noch an staatliche Stellen verkauft werden. In Hannover beispielsweise gelangte so auch Tafelsilber an das Städtische Leihamt, von dem im Stadtarchiv eine Akte „Städtisches Tafelsilber 1940–42“ (umfasst also den Zeitraum nach der Aktion Lauterbacher, nach den Deportation von Juden aus Deutschland) erhalten ist, die auch auf ältere Stücke schließen lässt. Bürgermeister Henricus Haltenhoff ließ aus diesem Bestand Stücke zur Herstellung neuer Leuchter einschmelzen, und nutzte andere Gegenstände für eigene Geschenke: SA-Stabschef Viktor Lutze etwa erhielt zu seinem 50sten Geburtstag ein aufgearbeitetes und mit einer Widmung versehenes Kaffeeservice. Auch der stellvertretende NSDAP-Gauleiter Kurt Schmalz erhielt ein Kaffeeservice, zum Abschied anlässlich seiner Versetzung „zur Erinnerung im fernen Posen“. Reichsminister Wilhelm Frick wurde zu seinem 65. Geburtstag mit einer silbernen Schale bedacht. Auch silberne Zigarrenkästchen nahmen so wohl einen ähnlichen Weg. Nachdem aufgrund der Luftangriffe auf Hannover dieser Teil des Ratssilbers in den Keller des Neuen Rathauses gebracht worden war, verlor sich jedoch - trotz Nachforschungen - jede Spur.
Quelle: Jewiki

am 09.11.1938 Beförderung zum SA-Standartenführer

02.05.1939
Auf Initiative von Hannovers Oberbürgermeister Dr. Henricus Haltenhoff wurde am
02.05.1939 in der Ratsstube des Neuen Rathhauses in Hannover die Hermann-Löns-
Gesellschaft e.V. gegründet. Im § 1 der Satzung wurde als Ziel des Vereins
ausgegeben: „dem Wirken von Hermann Löns Geltung zu verschaffen, besonders
auch Erinnerungsstücke an Löns zusammenzutragen und in einer ihm
zukommenden würdigen Weise aufzubewahren und auszuwerten“.

1939-1942
Vizepräsident beim Niedersächsischen Sparkassenverband
(Das Amt übernahm Haltenhoff ("strammes NSDAP-Mitglied") mit Erlass des
Reichswirtschaftsministers.

1941
Parteigerichtsverfahren der NSDAP

23.06.1942
Einstellung des Parteigerichtsverfahren
(Unter Druck der Gauleitung, die ihm „Judenfreundlichkeit“ unterstellte, legte Haltenhoff sein Amt im April 1942 nieder / bis Oktober 1942 noch im Deutschen Gemeindetag tätig)

1942
in den Ruhestand versetzt

01.08.1949
Der Berufungsausschuss für die Entnazifizierung im Verwaltungsbezirk Braunschweig hat Haltenhoff mit Entscheidung vom 01.08.1949 in Kategorie IV entnazifiziert

15.10.1954-05.05.1955
MdL 2. WP als Angehöriger der GB/BHE-Fraktion
(rückte für Kurt Fischer nach)

07.12.1954-05.05.1955
Mitglied im Ausschuß für Rechts- und Verfassungsfragen

Werke von Haltenhoff Henricus:
Die Stellungnahme der staatlichen Behörden zur Verwaltung der städtischen Fortbildungs- und Fachschulen (1919)

Über die beschränkte Haftung des Reeders bei den einzelnen Völkern und die Frage, welchem der verschiedenen Haftungssysteme bei einer einheitlichen internationalen Regelung der Vorzug zu geben wäre (1913)

Die Hauptstadt Hannover, wie sie war und wurde (1941)

Die deutschen Städtegesetzgebungen und das Gemeindewahlrecht (1918)