SS-Unterscharführer

* 31.07.1919 in Althütten bei Auschwitz (der Ort konnte bisher nicht eindeutig ermittelt werden)
† 18.09.1991 in Siegen (Haft/Suizid)

letzter bekannter Wohnort
Bad Berleburg

Eines von 13 Kindern eines Landwirts.
Abgebrochene Lehre in der Forstwirtschaft

Mitglied der NSDAP

ab 1939
Mitglied der SS-Leibstandarte "Adolf Hitler"

Mitte Juni 1942 aus dem KL
Sachsenhausen ins KL Auschwitz versetzt.

ab Juni 1942 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Auschwitz
(eine Stunde Bahnfahrt vom damaligen Wohnort entfernt)

17.06.1942
Beförderung zum SS-Schütze

Ende Mai 1943 bis Anfang Oktober 1943 Blockführer im KL Auschwitz II-Birkenau, Abteilung III

30.05.1943
Beförderung zum SS-Sturmmann

Sommer 1943 bis Frühjahr 1944 Blockführer und Kommandoführer im NL
Neu-Dachs
(zu diesem Zeitpunkt unternahm er mit seiner Pistole einen Selbstmordversuch, den er jedoch überlebte. Er kam in ein Lazarett und kehrte nicht mehr nach Jaworzno zurück.)

20.02.1944
Beförderung zum SS-Unterscharführer

Nach 1945 arbeitete er als Filmvorführer in einem Kino, bis er 1972 berentet wurde

02.07.1985
Aus dem Protokoll der Vernehmung der hannoverschen Sintizza Sophia Wagner im Ermittlungsverfahren gegen Ernst-August König durch Oberstaatsanwalt Röseler, Landgericht Siegen, am 2. Juli 1985 in Hannover
„Im März 1943 wurde ich zusammen mit meinen Eltern und meinen Geschwistern in Hannover verhaftet. Man verbrachte uns in das Zigeunerlager Auschwitz-Birkenau. Eines Tages fehlte beim Appell eine Häftlingsfrau. Sie wurde gesucht und nach längerem Suchen in dem Block gefunden, wo sie eingeschlafen war. Sie wurde aus dem Block auf die Lagerstraße gezerrt. Ich habe in Erinnerung, dass der König diese Frau an den Haaren gepackt und zu Boden geschleudert hat. Dort hat er die Frau getreten und geschlagen. Die Frau ist liegen geblieben. Nach meinem Eindruck hat er die Frau totgeschlagen. Eigentlich wollte ich hierüber keine Aussage machen, weil mich die Erinnerung hieran sehr belastet. Die Frau war eine Schwester meiner Mutter. Sie hieß mit Nachnamen Weiß, nähere Angaben über die Personalien kann ich z. Z. nicht machen. Ich weiß, dass ein Sohn von ihr in Stöcken in Hannover wohnt. Als meine Tante während des Appells vor unseren Augen durch den König misshandelt worden ist, zusammengeschlagen worden ist, hat meine Mutter einen Schreianfall bekommen und wollte sich dazwischen stürzen, um ihrer Schwester zu helfen. Wir haben die Mutter festge-halten, ihr den Mund zugehalten und ihr gesagt, bleib‘ hier, sonst wirst Du totgeschlagen. Meine Tante ist liegengeblie-ben. Sie ist regelrecht totgeschlagen worden.

Nach einem Ermittlungsantrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma wurde er am 24. Januar 1991 vom Landesgericht Siegen nach 43-monatiger Prozeßdauer zu lebenslangem Gefängnis verurteilt.

05.05.1987 - 24.01.1991
Im Siegener Verfahren gegen Ernst August König (5. Mai 1987 bis 24. Januar 1991, Az.: Ks 130 Js 2/84 (Z)), SS-Rottenführer im sogenannten Zigeunerlager BIIe in Auschwitz-Birkenau, stellte Königs Mitverteidiger, Rechtsanwalt Georg Bürger (Frankfurt am Main), mit Schriftsatz vom 11. November 198813 Antrag auf Beiziehung der im Verfahren gegen Mulka u.a. auf Tonband aufgenommenen Aussage des Zeugen Max Friedrich.14 Friedrich war Sinto und Insasse des Lagers gewesen. Die Siegener Schwurgerichtskammer wandte sich an die Staatsanwaltschaft beim LG Frankfurt am Main zwecks Zurverfügungstellung der Aussage. Die Anfrage aus Siegen rief die vergessenen Tonbänder in Erinnerung, die unverhofft im Archiv der Staatsanwaltschaft gefunden wurden. Da die Bänder nicht Bestandteil der Akten waren und somit »in keinem Fall der Verfügungsgewalt der Strafverfolgungsbehörde« unterlagen, musste über ihren weiteren Verbleib entschieden werden. Der Mitschnitt ging wieder in den Gewahrsam des Landgerichts Frankfurt am Main über, dessen Präsident in Absprache mit dem Hessischen Ministerium der Justiz, das keine juristischen Bedenken geltend machte, das zeitgeschichtlich bedeutsame Dokument im April 1989 dem Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden zur Verwahrung übergab.

Der Prozess gegen den ehemaligen SS-Rottenführer und Blockführer im „Zigeuner-Lager“ Ernst-August König endete 1991 mit „lebenslänglich“. König war wegen sechsfachen Mordes und Beteiligung an Massentötungen angeklagt, verurteilt wurde er für drei ihm zweifelsfrei nachgewiesene Morde, die Beteiligung an Vergasungen führte zu keiner Verurteilung. König nahm sich das Leben, bevor das Urteil Rechtskraft erlangt hatte.
Im Urteil wurde u. a. Folgendes festgehalten:
„Nachdem der Angeklagte [König] den Block betreten hatte, rief der Blockälteste: ‚Achtung!‘ Daraufhin traten die im Block anwesenden Häftlinge vor ihren Schlafpritschen an. Wolfgang Seeger war aufgrund seines Alters [67] und wegen seines krankheitsbedingt geschwächten Gesundheitszustandes nicht in der Lage, geradezustehen. Er hielt sich mit einer Hand an einem Pfosten seiner Schlafpritsche fest. Der Angeklagte forderte ihn auf geradezustehen. Seeger erwiderte daraufhin sinngemäß, er könne nicht geradestehen. Der Angeklagte schlug heftig und brutal mit dem Schlaggegenstand etwa 25mal auf Seeger, insbesondere schlug der Angeklagte gezielt in den Nierenbereich.“ K. schlug den Häftling tot. Zu dem am Boden liegenden Häftling Johann Weiß erklärte er: „Eure Brut muß man vernichten.“ Das Gericht kam zu dem Schluss: „Dem Angeklagten machte es Spaß, sich in der ihm von der SS verliehenen Macht gegenüber den Häftlingen zu sonnen.“

Lily van Angeren-Franz war eine der wichtigsten Zeuginnen, da sie nahezu alle im „Zigeunerlager“ tätigen SS-Leute namentlich und mit ihrer Funktion benennen konnte. Ihre detaillierte Aussage war wesentlich für die Urteilsfindung in diesem Verfahren, das eines der ganz wenigen war, in denen Täter wegen Verbrechen an Roma verurteilt wurden.

Landgericht Aschaffenburg
Urteilsbegründung des Schwurgerichts beim Landgericht Aschaffenburg
gegen 0lejak Hans Stefan und Pansegrau Ewald
wegen der Anklage des Mordes
vom 29 Juli 1981
(
Das Lager J.)
(
Die Aussagen der im Lager Jaworzno inhaftierten Zeugen)

13.03.1991
Hamm (Reuter). Der im Januar zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte ehemalige Aufseher im KZ Auschwitz-Birkenau, Ernst-August König, muß jetzt die Haft antreten. Das Oberlandesgericht in Hamm hat den Verschonungsbeschluß des Siegener Landgerichtes gegen den 71jährigen aufgehoben. Nach Ansicht der Richter in Hamm bestehe bei König wieder erhöhte Fluchtgefahr. König, der seit 1943 im sogenannten Zigeunerblock von Auschwitz Dienst tat, war wegen dreifachen Mordes an Sinti und Roma verurteilt worden.

König erhängte sich in seinem Haftraum in der JVA Bochum.