Vorwort

Ende der 1970er bis Anfang der 1980er fand in Aschaffenburg ein Auschwitz Prozess statt. Inhalt waren die Vorgänge im KZ Jaworzno (Neu Dachs) ein Nebenlager des KZ Auschwitz in Polen.

Dies ist die Urteilsbegründung des Schwurgerichts beim Landgericht Aschaffenburg gegen
0lejak Hans Stefan und Pansegrau Ewald
wegen der Anklage des Mordes

Seite 1

INHALTSÜBERSICHT

A )
Gegenstand der Verfahrens: Seite 4

B)
Feststellungen:
I. Der Lebenslauf des Angeklagten Olejak 5
II. Der Lebenslauf des Angeklagten Pansegrau 8
III. Das Konzentrationslager Jaworzno (J.)

1. Lage und Aufbau des Lagers J. 11
2. Die Häftlinge des Lagers J. 17
3. Der Arbeitseinsatz der Häftling im Lager J. 19
4. Die Verwaltung des Lagers J. durch die SS 22
5. Die Selbstverwaltung des Lagers J. durch die Häftlinge 28
6. Die Bewachung des Lagers J. und der einzelnen Arbeitskommandos 30
7. Die Behandlung der Häftlinge im Lager J. 33
8. Die sogenannte Hängeaktion am 6.12.1943 42

IV. Die Evakuierung des Lagers J. 46

V. Das Lager J. nach dem Kriege 53

VI. Das Lager Blechhammer und die Tätigkeit des Angeklagten Olejak in diesem Lager 54

VII. Das Konzentrationslager Czechowitz (C.)
1. Lage und Aufbau des Lager C. 56
2. Der Arbeitseinsatz der Häftlinge des Lagers C. 58
3. Die Verwaltung des Lagers C. 59
4. Der Einsatz des Angeklagten Olejak im Lager C. 60
5. Die Hochzeit des SS. Mannes Witowski und der Fall Konjor
6. Die Flucht der Ehefrau des Angeklagten Olejak 61

VIII. Die Evakuierung des Lagers C. 62

IX. Das Lager C. nach dem Kriege 63

2

C.

Beweiswürdigung zu den unter B ) I - V getroffenen Feststellungen:

I. Die Einlassung des Angeklagten Olejak 64

1. Bis zu seinem Einsatz im Lager J. 64
2. Zum Lager J. 64
3. Zum Lager Blechhammer 65
4. Zum Lager C. 66
5. Zur Flucht seiner Ehefrau 70
6. Zur Evakuierung des Lagers C. 70
7. Zum Besuch bei seinem Schwager Otto Kaesmarker und zur Hochzeit des SS. Mannes Witowski 72
8. Zu seinem weiteren Werdegang 73

II. Die Einlassung des Angeklagten Pansegrau 74

1. Bis zu seinem Einsatz im Lager J. 74
2. Zum Lager J. und zur Evakuierung dieses
5. Zu seinem weiteren Werdegang 79

III. Allgemeine Ausführungen zur Beweiswürdigung 80

1. Umfang und Gegenstand der Beweisaufnahme 80
2. Das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Undeutsch 82

IV. Das Lager J. 86

1. Der Aufbau des Lagers J. (zu B III 1) 86
2. Die Häftlinge des Lagers J., die Ankunft der "Ungarn-Häftlinge" und
der " Lagischa - Häftlinge im Lager J. und das Buch "Rückkehr
unerwünscht" von Dr. Milos Novy (zu B III 2) 92
3. Der Arbeitseinsatz der Häftlinge im Lager J. (zu B III 3) 104
4. Die Verwaltung des Lagers J. durch die SS. (zu B III 4) 107
5. Die Selbstverwaltung des Lagers J. durch die Häftlinge (zu B III 5) 114
6. Die Bewachung der Häftlinge (zu B III 6) 118
7. Die Behandlung der Häftlinge im Lager J. (zu B III 7) 120
8. Die sogenannte Hängeaktion am 6.12.1943 (zu B III 8) 124

V. Die Evakuierung des Lagers J. (zu B IV) 130

1. Der Bericht von Dr. Novy in dem Buch „Rückkehr unerwünscht“ 131
2. Der Bericht des Zeugen Dr. Paul Heller aus dem Jahre 1945 und die Aussage dieses Zeugen vor dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Chicago 134

3

D)

Die Beweiswürdigung zum Aufenthalt des Angeklagten Olejak in Konzentrationslager Blechhammer (zu 13 VI) 147

1. Der Zeitpunkt der Versetzung aus Jaworzno 147

II. Die über den Einsatz des Angeklagten Olejak in Blechhammer vorhandenen Dokumente aus dem Jahre 1944 148

III. Der Lagerführer des Konzentrationslager Blechhammer 151

IV. Der Zeitpunkt der Versetzung des Angeklagten Olejak aus dem Lager Blechhammer 151

Der Kommandanturbefehl Nr. 11/44 vom 11.11.1944 152

1. Die Aussage des Zeugen Kurt Czapla 153
2. Die Aussage des Zeugen Karl Maselli 156
3. Die Aussage des Zeugen Peter Quirin 156

Würdigung der Aussagen dieser 3 Zeugen 157

V. Hinweis auf die Aussagen von Zeugen, die im Lager Jaworzno inhaftiert waren 159

VI. Die Aussage des Zeugen Otto Kaesmarker 160

E )

Beweiswürdigung zur Person des letzten Rapportführers im Lager J. 166

1. Allgemeine Ausführungen zu den Aussagen der einzelnen Zeugen und Zeugengruppen sowie zur Durchführung der Vernehmung der Zeugen in der
Hauptverhandlung 166

II.1. Die Aussage der Zeugin Maria Wilk 173

2. Die Aussage und das Buch "Rückkehr unerwünscht" aus dem Jahre 1949 von Dr. Milos Novy sowie die Aussagen einzelner Zeugen über den Inhalt und den Autor dieses Buches 175

3. Die Aussagen der Zeugen
Moritz Salz 191
Karl Fried 191
Frantizek Herstik 192
Pesach Nitenberg 193
Irmgard Pansegrau 194

4

4. Die Einlassung des Angeklagten Pansegrau 194

F)

Beweiswürdigung zum Lager C., insbesondere zu den beiden Lagerführern und Umfang der insoweit durchgeführten Beweisaufnahme 198
1.1. Die Errichtung des Lagers C. 199
2. Die Umgebung des Lagers C., insbesondere die Unterkunft der SS. Leute 204
3. Der Arbeitseinsatz der Häftlinge des Lagers C. und ihre Bewachung 206
4. Die Kommandantur des Lagers C. 207
5. Die Evakuierung des Lagers C. 213
6. Der Vergleich der Einlassung des Angeklagten Olejak mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme 220
7. Die Bedeutung der Einlassung des Angeklagten Olejak über das Lager C. 225

III. Die Beweisaufnahme zur Person des 2. Lagerführers im Lager C. 230

Die Aussagen der Zeugen
1. Friedrich Repke 230
2. Ernst Kraschewski 232
3. Zwi Gutmann 233
4. Ervin Habal 233
5. Josef Goldberg 234
6. Gedaliahu Unikowski 235
8. Die Aussagen der Zeugen Goldberg und Unikowski vor dem Amtsgericht in Tel Aviv 236
9. Die Aussagen der übrigen Zeugen, die im Lager C. waren 246

III. Die Aussagen der Zeuginnen
1. Rudolfine Hassel 249
2. Rosa Zdunek 252
3. Franziska Wasserthal 253
4. Marianne und Gisela Konjor 254

G)

Die Aussagen der im Lager Jaworzno inhaftierten Zeugen die den Angeklagten Olejak auch im Sommer 1944 im Herbst 1944 und beim Evakuierungsmarsch gesehen haben wollen und die die Kammer nicht für zutreffend hält 255

5

Die Zeugen die vor Frühjahr 1944 nach Jaworzno gekommen sind:
1. Raimund Zejer 255
2. Wiktor Pasikowski 256
3. Wlodzislaw Smigielski 256
4. Antoni Sicinski 257
5. Mieczyslaw Zewski 258
6. Dr. Paul Heller 258
7. Dr. Boris Braun 258
8. Tadeusz Usielski 262
9. Walerian Redyk 263
10. Mieczyslaw Baran 264
11. Motek Weltfreid 264
12. Lipa Dinur 265
13. Mosche Jachimowicz 268
14. Hillel Charlupski 269
15. Jehoschua Krawicki 270
16. Ahron Ojzerowicz 271
17. Schmuel Ben-David 271
18. David Lerer 273
19. Jakob Arroyo 273
20. Wigdor Siwek 274
21. Jakob Wigdor 275
22. Hersch Nowak 275
23. Gerschon Sieradzki 276
24. Meir Sommer 277
25. Benjamin Jachimowicz 277
26. Aron Pernat 278
27. Eljahu Tenzer 280
28. Abraham Kowalski 281
29. Lernel Orenbach 283
30. Abraham Nizachon 286
31. David Zimmermann 288
32. Max Diamond 289
33. Jakob Glazer 290
34.1. Abraham Rabinowicz 291
34.2. Isaak Mittelmann 291
34.3. Jechiel Sieradzki 294
34.4. Chaim Schulz 296

Würdigung dieser Aussagen 259

6

II. Die Aussagen der Ungarn-Häft1inge 297
1. David Preisler 297
2. Jonah Schwarz 298
3. Meir Mosche Shimoni 301
4. Schmuel Grol 302
5. Mordechaj Hoffmann 304
6. Chaim Schuler 306

III. Die Aussagen der Lagischa-Häftlinge 308
1. Arie Leon Rosenkranz 308
2. Joel Ryz 312
3. Zbigniew Tokarski 315
4. Zbigniew Mroczkowski 315
5. Barry Lipsitz 316
6. Irvin Balsam 316
7. Henry Rosenblatt 317
8. David Burdowski 318
9. Israel Lior 319
10. Jechiel Liebermann 319

IV. Die Aussagen der Zeugen Mietek Zurkowski und Menachem Pruszanowski 321

V. Hinweis auf die übrigen Zeugen 323

VI. Zusammenfassung des Ergebnisses der Beweisaufnahme 323

H)

Die dem Angeklagten Olejak im einzelnen zur Last liegenden Straftaten: 330
1 Fall I 1 (Erschießung eines Häftlings vom Arbeitskommando Rudolfsgrube/Nachtschicht) 331

1. Gegenstand der Anklage und Beweismittel 331
2. Das Kommando Rudolfsgrube/Nachtschicht 333
3. Die Aussagen der Zeugen
3.1. Motek Weltfreid 335
3.2. Ahron Ojzerowicz 336
3.3. Abraham Kowalski 338
3.4. Eljahu Tenzer 339
3.5. Aron Pernat 340
3.6. Lipa Dinur 341

7

4. Die Aussagen der anderen Zeugen, die im Frühjahr 1944 bei dem Kommando Rudolfsgrube/Nachtschicht waren:
4.1. Arie Leib Jakubtschak 342
4.2. Leo Neuhaus 343
4.3. Henry Gage 344
4.4. Berik Beni Kutnowski 344
4.5. Gerschon Sieradzki 345
4.6. Simon Seidmann 346
4.7. Schlomo Szulc 346
4.8. Henrik Gutmacher 347
4.9. Schama Zlot 348
4.l0. Jaacov Herschkowicz 348

5. Die Aussagen anderer Zeugen über die Frage der Erschießungen von Häftlingen im Lager J.
5.1. Dr. Paul Heller 349
5.2. Raimund Zejer 350
5.3. Wlodzislaw Smigielski 350
5.4. Wiktor Pasikowski 351
5.5. Mieczyslaw Zewski 351
5.6. Antoni Sicinski 351
5.7. Dr. Boris Braun 351
5.8. Kazimierz Glapinski 352
5.9. Jakob Glazer 352
5.1O. Mendel Kalischmann 352
5.11. Lemel Orenbach 352
5.12. Dr. Milos Novy 352
5.12. Issak Chensky 353

6. Zusammenfassende Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme zum Fall I 1 353

II. Fall I 2 der Anklage (Erschießung eines Häftlings vom Kommando Dachsgrube) 355

Gegenstand und Beweismittel 355

1. Die Aussage des Zeugen Jehoschua Krawicki 355
2. Die Aussage des Zeugen Moshe Jachimowicz 356

III. Fall I 3 der Anklage (Erschlagen eines Häftlings des Arbeitskommandos Friedrich-August-Grube) 358

Gegenstand und Beweismittel 358

8

1. Die Aussage des Zeugen Mark Pusryk 358
2. Die Aussage des Zeugen Schimschon Ganz 358

IV. Fall I 4 der Anklage (Tötung des Häftlings Goldberg am Lagereingang) 360

Gegenstand und Beweismittel 360

Die Aussagen der Zeugen
1. Abrahams Rabinowicz 361
2. Benjamin Jachimowicz 361
3. Menachem Pruszanowski 362
4. Chaim Schuler 362
5. Mordechaj Hoffmann 363
6. Isaak Mittelmann 363
7. Hersch Nowak 364
8. Aron Pernat 364

IV. Fall I 5 der Anklage (Erschlagen von zwei Häftlingen Vater und Sohn - auf der Baustelle) 365

Gegenstand und Beweismittel 365

Die Aussage des Zeugen Schmuel Grol 365

VI. Anklagepunkte I 6, I 7 und I 8 (Erschießungen von Häftlingen auf dem Evakuierungsmarsch) 367

Gegenstand und Beweismittel 367

Die Aussagen der Zeugen
1. Arie Leib Jakubtschak 369
2. Joel Ryz 370
3. Lemel Orenbach 372

I)

Die dem Angeklagten Pansegrau zur Last liegenden Straftaten, soweit sie das Lager Jaworzno betreffen:

Gegenstand der Anklage und Einlassung des Angeklagten Pansegrau 378

I. Allgemeine Ausführungen zur Person des Angeklagten Pansegrau:

1. Stellung des Angeklagten Pansegrau im Lager J. 378

9

2. Die Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten Pansegrau und dem Zeugen Zitzmann an Ostern 1944 und die Arreststrafe des Angeklagten Pansegrau 379
3. Die Identität des Angeklagten Pansegrau mit dem SS.Mann mit dem Spitznamen „Mietliczka“ 380
4. Hatte der Angeklagte Pansegrau in J. einen Hund ? 381

II. Anklagepunkt II 1 (Erschießung eines Häftlings auf dem Rückweg von der Baustelle in das Lager) 383

1. Gegenstand und Beweismittel 383

2. Das Kommando Kraftwerk Wilhelm und die Erschießung von Häftlingen bei den Außenkommandos 384

3. Die Aussagen der Zeugen
3.1. Benjamin Jachimowicz 385
3.2. Aron Pernat 386
3.3. Josef Sieradzki 388
3.4. Moshe Jachimowicz 388
3.5. David Preisler 389
3.6. Szabtei Leszczinsky 390.

4. Würdigung der Aussagen der vorgenannten Zeugen Benjamin Jachimowicz, Aron Pernat und David Preisler 392

5. Bedeutung des § 264 StPO im vorliegenden Fall 393

6. Würdigung der Aussage des Zeugen Szabtei Leszczinsky 394

7. Würdigung der Aussagen der Zeugen Moshe Jachimowicz und Josef Sieradzki 397

II. Fall II 2 der Anklage (Erschießung eines Häftlings am Lagereingang) 4oo

1. Gegenstand und Beweismittel 4oo

2. Die Aussage des Zeugen Chaim Mastbaum 4oo

10

III. Fall II 3 der Anklage (Erschießung eines Häftlings in der Nahe des Magazins) 403

Gegenstand und Beweismittel 403

1. Die Aussage des Zeugen Jonah Schwarz 403
2. Die Aussage des Zeugen Szabtei Leszczinsky 405
3. Würdigung der Aussagen des Zeugen Schwarz im Hinblick auf das übrige Ergebnis der Beweisaufnahme 405
4. Weitere Würdigung der Aussage des Zeugen Schwarz 407
5. Würdigung der Aussage des Zeugen Leszczinsky 409

V. Fall II 4 der Anklage (Tötung der Häftlinge Herschl und Meir Goldbart vor der Blockführerstube) 410

Gegenstand und Beweismittel 410

1. Die Aussage des Zeugen Mordechaj Goldbart 410
2. Würdigung der Aussage dieses Zeugen 413

VI. Fall II 5 der Anklage (Tötung eines griechischen Juden in Block 12) 413

Gegenstand und Beweismittel 413

Die Aussage des Zeugen Shimoni 414

VII. Fall II 6 der Anklage (Tötung eines Häftlings im Lager J. 417

Gegenstand und Beweismittel 417

Die Aussage des Zeugen Lerer 417

VIII. Fall II 7 der Anklage (Erschlagen eines Häftlings im Lager J.) 420

Gegenstand und Beweismittel 420

1. Die Aussage des Zeugen Aron Pernat 421
2. Die Aussage des Zeugen Krawicki 421
3. Würdigung der Aussagen der beiden vorgenannten Zeugen 422

IX. Fall II 8 der Anklage (Ertränken eines Häftlings im Lagerlöschteich) 423

Gegenstand und Beweismittel 423

1. Die Aussage des Zeugen Krawicki 424
2. Hinweis auf das übrige Ergebnis der Beweisaufnahme 425

11

J )

Die dem Angeklagten Pansegrau zur Last liegenden Straftaten, soweit sie den Evakuierungsmarsch betreffen:

Gegenstand der Anklage und Einlassung des Angeklagten Pansegrau 426

I. 1. Der Ablauf des Evakuierungsmarsches 426
2. Die Situation der Häftlinge auf dem Evakuierungsmarsch 428
3. Die Teilnahme des Angeklagten Pansegrau am Evakuierungsmarsch 429

II. Anklagepunkt II 9 (Erschießung von insgesamt 10 Häftlingen bei der Evakuierung auf der Strecke zwischen Jaworzno und Blechhammer) 430

Gegenstand und Beweiswürdigung 430

III. Die Aussagen der Zeugen
1. Motek Welfreid 433
2. Lipa Dinur 436
3. Josef Sieradzki 437
4. Moshe Jachimowicz 438
5. Jehoschua Krawicki 438
6. Jonah Schwarz 440
7. Meir Mosche Shimoni 443
8. Hillel Charlupski 444
9. Schmuel Ben-David 450
10. Israel Grol 452
11. David Lerer 452
12. Mordechaj Hoffmann 454
13. Aron Pernat 464
14. Leon Krzetowski 464
15. Tadeusz Lopaczewski 465
16. Piotr Kowalozyk 471
17. Jozef Szundt 473
18. Walerian Redyk 477
19. Mieczyslaw Baran 478
20. Mordechaj Goldbart 481
21. Israel Lior 481
22. Jakob Frenkel 483
23. Chaim Mastbaum 484
24. Lemel Orenbach 485
25. Abraham Strykowski 486
26. Tadeusz Usielski 487
27. Szabtei Leszczinsky 489
28. David Burdowski 490
29. David Zimmermann 492
30. Hinweis auf die übrigen vernommenen Zeugen 493

12

IV. Anklagepunkt II 10 (Begraben von lebendigen Häftlingen nach einer Übernachtung während des Evakuierungsmarsches)

1. Gegenstand und Beweismittel 494

2. Die Aussagen der Zeugen
2.1. Menachem Pruszanowski 493
2.2. Mordechaj Hoffmann 495
2.3. Chaim Mastbaum 495
2.4. Eljahu Tenzer 496
2.5. Abraham Podebski 496
2.6. David Zimmermann 497

V. Zusammenfassung 499

VT. Mittäterschaft und Beihilfe 500

1. Die Befehlssituation auf dem Evakuierungsmarsch 500
2. Der Zweck des Evakuierungsmarsches 500
3. Verneinung der Voraussetzung für eine Mittäterschaft 502
4. Verneinung der Voraussetzungen für eine Beihilfe 503

Nebenentscheidungen 504
Landgericht Aschaffenburg

IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Das Schwurgericht beim Landgericht Aschaffenburg erkennt in der öffentlichen Sitzung vom 3. November 1980, an welcher teilgenommen haben:

1) als Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Link,
2) als Beisitzer: a) Richter am Landgericht Dr. Martin, b) Richter am Landgericht Staab,
3) als Schöffen: a) Bachmann Roman, Versicherungskaufmann, Elsenfeld, b) Bleuel Margot, Hausfrau, Aschaffenburg,
4) als Ergänzungsrichter: Richter am Landgericht Amon,
5) als Ergänzungsschöffen: a) Zang Heinrich, technischer Revisor, Goldbach, b) Flörchinger Alois, Schlosser, Aschaffenburg,
6) als Anklagevertreter: Oberstaatsanwalt Dr. Fischer, Erster Staatsanwalt Gandorfer, Staatsanwalt als Gruppenleiter Hartrich, Staatsanwalt Renz, Staatsanwalt Merkle,
alle von der Staatsanwaltschaft Würzburg,

13

7) als Verteidiger des Angeklagten Olejak:
a) Rechtsanwalt Dr. Imhof, Aschaffenburg,
b) Rechtsanwalt Stollberg, Aschaffenburg,
c) Rechtsanwalt Ringe, Aschaffenburg,

8) als Verteidiger des Angeklagten Pansegrau:
a) Rechtsanwalt Haase, Aschaffenburg,
b) Rechtsanwalt Fischer, Aschaffenburg,
c) Rechtsanwalt Dr. Pieper (ab 21.11.1977), Aschaffenburg,

9) als Urkundsbeamter: Justizassistent Amrhein,

in dem Strafverfahren
gegen

a) Ol e j a k Hans Stefan, geboren am 9.8.1918 in Kunzendorf,
Kreis Bielitz, verwitweter Vergolder, wohnhaft
Spessartstraße 1, 8761 Bürgstadt,
deutscher Staatsangehöriger;

b) P a n s e g r a u Ewald, geboren am 13.8.1921 in Fleißacker, Kreis Rippin, verheirateter
Schweißer, wohnhaft Am Alsbach 18,
4060 Viersen,
deutscher Staatsangehöriger

wegen Mordes
auf Grund der am 26.9.1977 begonnenen Hauptverhandlung
zu Recht:

I. Die Angeklagten Hans Stefan Olejak und Ewald Pansegrau werden freigesprochen.

II. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.

III. Die beiden Angeklagten sind für den durch den Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schaden aus der Staatskasse zu entschädigen und zwar der Angeklagte Olejak für die Zeit von 8.7.1976 bis 24.4.1978,

der Angeklagte Pansegrau für die Zeit vom
8.7.1976 bis 14.12.1978
vom 27.1.1979 bis 12. 4.1979
vom 17.5.1979 bis 31. 5.1979
und von 12.7.1979 bis 13. 7.1979.

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Gründe:

A)

Gegenstand des Verfahrens:

Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß legen den beiden Angeklagten zur Last, als Angehörige der Lagerkommandantur des Konzentrationslagers Jaworzno, das von Mitte Juni 1943 bis zum 17. Januar 1945 als Nebenlager des Konzentrationslagers Auschwitz bestanden hat und in dem vorwiegend jüdische Häftlinge untergebracht waren, mindestens 6 Häftlinge (Angeklagter Olejak)bzw. 11 Häftlinge (Angeklagter Pansegrau) teils allein, teils als Mittäter mit anderen SS.Leuten eigenmächtig und ohne Befehl unter den Voraussetzungen des § 211 StGB getötet zu haben.

Weiter liegt den Angeklagten zur Last, bei der Evakuierung der Häftlinge des Lagers Jaworzno auf der Teilstrecke zwischen Jaworzno und dem Konzentrationslager Blechhammer, die von den Häftlingen zwischen dem 17. Januar 1945 und dem 21. Januar 1945 zu Fuß zurückgelegt worden ist, zur Begleitmannschaft gehört und dabei wiederum eigenmächtig und ohne Befehl 26 Häftlinge (Angeklagter Olejak) bzw. 11 Häftlinge (Angeklagter Pansegrau) unter den Voraussetzungen des § 211 StGB getötet zu haben, wobei der Angeklagte Olejak in 5 Fällen und der Angeklagte Pansegrau in einem Fall in Mittäterschaft mit anderen SS.Leuten gehandelt haben soll.

Nach Durchführung der Beweisaufnahme hielt die Staatsanwaltschaft den Angeklagten Olejak noch in 9 Fällen von Häftlingstönungen (einen Fall im Lager Jaworzno, 8 Fälle während der Evakuierung des Lagers) und den Angeklagten Pansegrau in 12 Fällen von Häftlingstötungen ( 2 Fälle im Lager Jaworzno, 10 Fälle während der Evakuierung des Lagers) für überführt.

B)

Feststellungen:

I.

Der Lebenslauf des Angeklagten Olejak:
Der Angeklagte wurde am 8.9.1918 in Kunzendorf Kreis Bielitz in Polen geboren. Sein Vater war als Emaillebrennermeister tätig und der Angeklagte hatte noch 7 Geschwister. Er wuchs im Elternhaus auf und besuchte zunächst 5 Jahre die deutsche Volksschule in Kunzendorf und anschießend 2 Jahre eine deutsche Volksschule in Bielitz. Er war ein guter Durchschnittsschüler und wurde aus der 7. Klasse entlassen.

Nachdem er zunächst ein Jahr arbeitslos gewesen war, arbeitete er 2 Jahre als Hilfsarbeiter in einer Gärtnerei Maurer. Von März 1937 bis Dezember 1939 arbeitete er als angelernter Tuchweber in der Tuchfabrik Schanze in Bielitz. Während dieser Zeit war er Mitglied bei der deutschen katholischen Jugend und bei einem deutschen Männergesangverein.

15

Seit September 1939 war der Angeklagte Mitglied bei einem deutschen Selbstschutz. Nachdem er zuvor schon für die polnische Armee gemustert worden war, ohne eingezogen worden zu sein, erfolgte am 12.12.1939 die Musterung durch deutsche Behörden. Am 16.12.1939 wurde der Angeklagte zur Waffen-SS eingezogen.

Zur Ausbildung kam der Angeklagte zu einem in Buchenwald stationierten Regiment, das ausschließlich aus volksdeutschen Rekruten bestand. Im Januar oder Februar 1940 wurde er zur weiteren Ausbildung nach Radolfszell am Bodensee verlegt. Dort wurde er jedoch schon nach kurzer Zeit wegen eines Herzfehlers, der von einer doppelseitigen Lungenentzündung herrührt, gvh (Garnisonsverwendungsfähig Heimat) geschrieben und bekam keine weitere militärische Ausbildung mehr. Von Radolfszell aus wurde der Angeklagte nach Berlin verlegt wo damals gvh-Kompanien stationiert waren.

Aufgrund verschiedener Aufforderungen meldete sich der Angeklagte dann zum Dienst in Lager Auschwitz. Grund hierfür war, daß der Angeklagte aus der Nähe von Auschwitz stammte und durch die Versetzung erreichen wollte, wieder näher an seine Heimat zu kommen. Im Juli oder August 1940 wurde der Angeklagte dann von Berlin nach Auschwitz versetzt.

In Lager Auschwitz, das sich damals noch in Stadium des Aufbaus befand, machte der Angeklagte zunächst kurze Zeit bei der Wacheinheit Dienst. Wegen seiner Herzbeschwerden und wegen seiner polnischen Sprachkenntnisse wurde er alsbald zur Kommandantur des Lagers Auschwitz versetzt.

In der Folgezeit hatte er in Lager Auschwitz die Funktionen eines Kommandoführers, Blockführers und Arbeitsdienstführers inne. Von Januar 1941 bis Juni 1941 war der Angeklagte als Kommandoführer für ca. 20 Häftlinge beim Bau eines SS.-Erholungsheimes in Mienzebrodze eingesetzt. Nach seiner Rückkehr in das Lager Auschwitz war der Angeklagte zeitweilig auch als Kommandoführer beim Aufbau des Lagers Birkenau tätig, stationiert war er in Lager Birkenau zu keinem Zeitpunkt.

Mit Wirkung vom 1.12.1941 wurde der Angeklagte zum SS.Rottenführer und mit Wirkung vom 1.9.1942 zum SS.-Unterscharführer befördert. Diesen Rang hatte der Angeklagte bis Kriegsende inne.

In Januar 1943 erkrankte der Angeklagte an Fleckfieber und wurde deswegen einige Zeit in einem Lazarett in Kattowitz stationär behandelt. Anschließend erhielt der Angeklagte 4 Wochen Genesungsurlaub, den er in den SS.-Erholungsheim
in Mienzebrodze, an dessen Errichtung er mitgearbeitet hatte, verbrachte. Nach einem weiteren Heimaturlaub von ca. 4 Wochen kehrte der Angeklagte zur Dienstleistung in das Lager Auschwitz zurück.

Mitte Juni 1943 wurde der Angeklagte Olejak als Rapportführer in das neuerrichtete Lager Jaworzno versetzt.

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Ende März oder Anfang April 1944 wurde der Angeklagte von Jaworzno aus in das Konzentrationslager Blechhammer versetzt, wo er ebenfalls als Rapportführer eingesetzt war. Dort blieb der Angeklagte bis zum 9.11.1944.

Am 23.9.1944 heiratete der Angeklagte in Schakowa Fräulein Else Kaesmarker. Der Angeklagte hatte seine spätere Ehefrau, die damals mit ihrer Familie in dem nur wenige Kilometer von Jaworzno entfernten Schakowa wohnhaft war, während seiner Stationierung in Lager Jaworzno kennengelernt. Nach einem kurzen Urlaub, den er in Schakowa verbrachte, kehrte der Angeklagte nach Blechhammer zurück, während seine Ehefrau bei ihren Eltern in Schakowa blieb.

Von Blechhammer aus wurde der Angeklagte am 9.11.1944 nach Czechowitz in der Nähe von Bielitz versetzt, wo er in einem kleineren, in der Nähe einer Öl-Raffinerie gelegenen Lager die Funktion des Lagerführers übernahm. Dort blieb er bis zum 18.1.1945.

Die Häftlinge dieses Lagers wurden am 18.1.1945 evakuiert und erreichten nach einem längeren Fußmarsch und einem mehrtägigen Bahntransport am 23.1.1945 das Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar. An dieser Evakuierung nahm der Angeklagte Olejak teil.

Nachdem er noch einen Transport von weiblichen Häftlingen von Buchenwald aus nach Bergen-Belsen begleitet hatte, kam der Angeklagte zu einem Panzergrenadierbataillon, mit dem er kurz vor Kriegsende in englische Kriegsgefangenschaft geriet. Im Juni 1948 wurde er aus einem Lager in Nottingham entlassen.

Bis 1954 wohnte der Angeklagte, aus dessen Ehe zwei 1949 bzw. 1954 geborene Kinder hervorgegangen sind, mit seiner Familie in einem Flüchtlingslager in Hammelburg. Von dort verzog er nach Miltenberg und im Jahre 1958 nach Bürgstadt bei Miltenberg, wo er sich ein eigenes Haus errichtet hat, in dem er heute noch wohnt. Die Ehefrau des Angeklagten ist im Jahre 1970 verstorben.

Seit 1949 ist der Angeklagte bei der Firma Miltenberger Bilderleisten und Rahmenfabrik R. ä H. Austel beschäftigt, in der er derzeit die Funktion eines Betriebsmeisters inne hat.

Strafrechtlich ist der Angeklagte Olejak bisher noch nicht in Erscheinung getreten.

In vorliegender Sache befand sich der Angeklagte vom 8.7. 1976 bis zum 24.4.1978 in Untersuchungshaft.

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II.

Der Lebenslauf des Angeklagten Pansegrau:

Der Angeklagte Ewald Pansegrau wurde am 13.8.1921 in Fleißacker/Kreis Rippin geboren. Seine Eltern hatten dort einen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Angeklagte hatte noch 4 jüngere Geschwister. Er besuchte zunächst 4 Jahre die deutsche und anschießend 3 Jahre die polnische Schule.

Nach der Entlassung aus der Schule arbeitete er bis zu seiner am 19.11.1939 erfolgten Einberufung im elterlichen Betrieb mit.

Obwohl sich der Angeklagte zu einem Einsatz bei der Polizei gemeldet hatte, wurde er zur SS. eingezogen. In Buchenwald erhielt er als Angehöriger des 10. Totenkopfregimentes eine sechsmonatige Grundausbildung. Wegen eines Magenleidens wurde der Angeklagte gvh geschrieben und etwa Mitte 1940 zur Wachmannschaft des Konzentrationslager Auschwitz versetzt. Nach kurzer Zeit kam er von dort auf eigenen Wunsch in die Abteilung Landwirtschaft des Konzentrationslagers Auschwitz, wo er bis Juni 1943 verblieb.

Mit Wirkung von 30.1.1941 wurde der Angeklagte zum SS.-Sturmmann und mit Wirkung von 1.12.1941 zum SS.-Rottenführer der Reserve ernannt. Diesen Rang hatte der Angeklagte bis Kriegsende inne.

Anläßlich der Errichtung des Nebenlagers Jaworzno im Juni 1943 wurde der Angeklagte von Auschwitz in dieses Lager versetzt, wo er als Angehöriger der Lagerkommandantur als Blockführer und Kommandoführer tätig war.

Am 18.12.1943 heiratete der Angeklagte in Jaworzno Frau Irmgard Wollny, mit der er zusammen eine Wohnung in Jaworzno bezog. Zuvor hatte der Angeklagte, wie die Mehrzahl der übrigen in Lager Jaworzno eingesetzten SS.-Leute, in einer Unterkunftsbaracke in der Nähe des Lagers gewohnt.

In Lager Jaworzno verrichtete der Angeklagte Pansegrau mit Ausnahme eines Zeitraums von mehreren Monaten, während dessen er sich in Lager Auschwitz in Haft befand und auf den später noch näher eingegangen wird, seinen Dienst bin zum 17.1.1945. Am Abend dieses Tages wurde das Lager Jaworzno wegen des Heranrückens der russischen Armee evakuiert. Der Angeklagte begleitete eine zeitlang die Häftlingskolonne auf ihren Fußmarsch zu dem Lager Blechhammer. Während dieser Zeit hielt sich die Ehefrau des Angeklagten, auf einem Pferdefuhrwerk mitfahrend, ebenfalls in der Nähe der Häftlingskolonne auf.

Im weiteren Verlauf der Evakuierung verließ der Angeklagte mit seiner Ehefrau die Häftlingskolonne und fuhr in Begleitung eines weiteren SS.-Mannes namens Riedel mit dem Pferdefuhrwerk in Richtung Berlin weiter. Unterwegs verließ Frau Pansegrau ihren Mann und setzte die Flucht aus den Osten mit der Bahn fort.

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Bis Kriegsende kam der Angeklagte Pansegrau noch zu verschiedenen anderen Einheiten. In Mai l945 geriet er in Kriegsgefangenschaft, aus der er in August 1945 wieder entlassen wurde. Bis 1952 hielt sich der Angeklagte mit seiner Familie in Sachsen auf, seit dieser Zeit wohnt er nunmehr in Viersen bei Düsseldorf. Aus der Ehe des Angeklagten sind 4 Kinder hervor gegangen, die zwischenzeitlich alle verheiratet sind.

Bis zu seiner vorläufigen Festnahme arbeitete der Angeklagte als Elektroschweißer bei der Fa. Babcock in Oberhausen. Seit Anfang des Jahres 1980 bezieht der Angeklagte wegen Erwerbsunfähigkeit eine Rente.

Strafrechtlich ist der Angeklagte bisher noch nicht in Erscheinung getreten.

Der Angeklagte Pansegrau befand sich in vorliegender Sache
von 8.7.1976 bis. 14.12.1978,
vom 27.1.1979 bis 12.4.1979,
von 17.5.1979 bis 31.5.1979
und vom 12.7.1979 bis 13.7.1979
in Untersuchungshaft.

Zu diesen mehrmaligen Verhaftungen des Angeklagten kam es dadurch, daß der zuständige Senat des Oberlandesgerichts Bamberg jeweils auf Beschwerden der Staatsanwaltschaft hin Beschlüsse der Kammer, durch die der Haftbefehl des Amtsgerichts Aschaffenburg außer Vollzug gesetzt wurde, aufgehoben hat.

III.

Das Konzentrationslager Jaworzno:

1. Das Konzentrationslager Jaworzno wurde im Sommer 1943 als eines der zahlreichen Nebenlager des Konzentrationslagers Auschwitz errichtet und bestand als Konzentrationslager bis zum 17.1.1945. Teilweise wurde für das Lager auch die Bezeichnung „Neudachs“ verwendet. Grund für die Errichtung des Lagers war, daß die Fa. EVO (Elektrizitätsversorgung Oberschlesien) in der Nähe der Stadt Jaworzno ein Elektrizitätswerk errichten wollte, für dessen Bau Häftlinge als Arbeitskräfte verwendet werden sollten. Die Stadt Jaworzno liegt an der Hauptverbindungsstraße von Kattowitz nach Krakau und hatte damals ca. 10.000 Einwohner. In der Stadt selbst und in der näheren Umgebung gab es mehrere Kohlengruben. Die aus ihnen geförderte Kohle sollte nach dessen Fertigstellung zum Betrieb des Kraftwerkes, das den Namen „Kraftwerk Wilhelm“ erhielt, verwendet werden.

Schon vor dem Eintreffen der ersten Häftlinge und ihrer Bewacher waren auf dem für die Errichtung des Lagers vorgesehenen Gelände, das östlich der Stadt Jaworzno lag und mit seiner Nordseite an die bereit erwähnte Verbindungsstraße Kattowitz-Krakau angrenzte, drei Baracken errichtet worden. Um diese Baracken wurde ein provisorischer, an Holzpfosten befestigter Drahtzaun gezogen. Ob dieser Zaun bereits bei der Ankunft der ersten Häftlinge bestand, oder erst von

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diesen Häftlingen errichtet wurde, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Das Lagertor befand sich an der Nordostseite des Zaunes in Richtung der erwähnten Straße.

Der erste Häftlingstransport mit ca. 100 Häftlingen, zu denen im wesentlichen polnische und tschechische Häftlinge gehörten, die im Zivilberuf als Handwerker ausgebildet waren, traf an 15.6.1943 mit 2 LKW's in Jaworzno ein. Eine der bereits erwähnten Baracken, die Blocks genannt wurden, wurde als Unterkunft für die ersten Häftlinge und eine weitere Baracke als Unterkunft für die ersten SS.-Leute, die mit den Häftlingstransport von Auschwitz nach Jaworzno gekommen waren, als Unterkunft verwendet.

In der dritten Baracke wurden eine Schreibstube und die Küche eingerichtet.

Von dieser ersten Gruppe von Häftlingen und den in kurzen Zeitabständen aus dem Hauptlager Auschwitz weiter nach Jaworzno gebrachten Häftlingen wurde in der Folgezeit das eigentliche Lager errichtet.

Zur Unterbringung der Häftlinge wurden weitere elf oder zwölf Blocks gebaut. Dazu wurden aus Holz vorgefertigte sogenannte RAD (Reichsarbeitsdienst)- Baracken verwendet, die von den Häftlingen im Lager zusammengebaut und auf 60 bis 80 cm hohen, in den Boden eingegrabenen Holzpflöcken gestellt wurden. Um das für den Endausbau des Lagers vorgesehene Gelände, das nicht ganz eben war, und in etwa die Form eines Rechteckes hatte, wobei lediglich die westliche Seite des Lagers schräg verlief, wurde ein doppelter Drahtzaun gezogen, der auf Betonpfosten gespannt wurde. Diese Pfosten wurden von Häftlingen in Lager selbst hergestellt. Die für den inneren Zaun vorgesehenen Pfosten wurden mit Isolatoren versehen, damit der Drahtzaun unter Strom gesetzt werden konnte.

An der Südseite und damit an der Straße gegenüberliegenden Seite wurde ein neues Tor errichtet. Dieses hatte 2 Flügel, die jeweils aus einem mit Maschendraht bespannten Holzrahmen bestanden mit einem Vorhängeschloß abgeschlossen werden konnten. Daneben befand sich noch eine in gleicher Weise gefertigte kleinere Türe. Dieses Tor war nach der Inbetriebnahme das Haupttor des Lagers.

Ob in der neuen Umzäunung auch an der Nordostseite des Lagers, wo sich im provisorischen Zaun das Tor befunden hatte, ein Tor angebracht wurde, konnte nicht endgültig geklärt werden, wahrscheinlich war es jedoch nicht der Fall.

An den vier Ecken der neuen Lagereinzäunung, möglicherweise auch noch in der Mitte der Ost-, Nord und der Westseite des Lagers, wurden hölzerne Wachtürme errichtet, auf denen Scheinwerfer zur Beleuchtung der Lagerumzäunung montiert wurden. Der innere der beiden Zäune wurde nach seiner endgültigen Fertigstellung regelmäßig unter Strom gesetzt.

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Die Aufstellung der als Häftlingsunterkünfte vorgesehenen 14 oder 15 Blocks, die zur Kenntlichmachung die Nummern 1 - 14 bzw. 15 erhielten, erfolgte in der Weise, daß sich an der Ostseite den Lagers die Blocks 1 - 7 befanden, wobei Block 1 in der unmittelbaren Nähe des neuen Lagertores stand. Block 1 und 2 standen mit einer Schmalseite und die übrigen Blocks, die mit Ausnahme von Block 5 in einer Doppelreihe errichtet wurden, mit einer Längsseite zum östlichen Lagerzaun.

In der Nordostecke des Lagergeländes stand, etwas erhöht, der Block 8. An ihn schlossen sich, wiederum in einer Doppelreihe und mit seiner Schmalseite zur nördlichen Lagerbegrenzung stehend, die Blocks 9 - 14 bzw. 15 an.

Mit Ausnahme von Block 8 waren die einzelnen Unterkunftsbaracken in 3 Räume unterteilt, von denen jeder auf einer Längsseite der Baracke einen gesonderten Eingang hatte. In den beiden äußeren Räumen befanden sich dreifache Stockbetten als Schlafgelegenheit für die Häftlinge, der mittlere Raum war eine Art Aufentha1tsraum, von dem ein Teil als Schlafraum für die in jedem Block eingesetzten Funktionshäftlinge abgeteilt war. Im Winter konnten die einzelnen Blocks mit Holz- bzw. Kohleöfen geheizt werden. Irgendwelche sanitären Anlagen gab es in den einzelnen Blocks nicht.

Der Block 8, in dem, worauf noch näher eingegangen werden wird, die Funktionshäftlinge des Lagers untergebracht waren, war in mehrere Einzelräume unterteilt. Vor Block 8 wurde ein größerer Platz angelegt, der Appellplatz des Lagers.

Neben Block 5 wurde eine sogenannte Duschbaracke eingerichtet, das Wasser wurde mit einer ausrangierten Lokomotive, die vor der Baracke stand, erwärmt.

In den jeweiligen Ecken des Lagers wurden Latrinenbaracken aufgestellt, da, wie erwähnt, die einzelnen Blocks keine sanitären Anlagen hatten. Während der Nacht wurden in den Blocks, die die Häftlinge zu dieser Zeit nicht verlassen durften, zu Verrichtung der Notdurft einfache Eimer aufgestellt.

In einem Block waren durchschnittlich zwischen 200 und 300 Häftlinge untergebracht.

Von neuen Tor aus wurde, rechts an den Blocks 1 - 7 und der Duschbaracke vorbei, die sogenannte Lagerstraße gebaut, die vor Block 8 fast in eines rechten Winkel nach Osten abknickte und zwischen den Blocks 9 - 14 bzw. 15 hindurchführte. Ob diese Straße befestigt war, konnte nicht eindeutig geklärt werden.

Etwa in der Mitte des Lagergeländes, und zwar vom neuen Tor aus gesehen rechts der Lagerstraße und in Höhe der Duschbaracke, wurde von den Häftlingen das einzige Steingebäude des Lagers errichtet. Dieses hatte in Grundriß die Form eines T und wurde Ende 1943 oder Anfang 1944 fertiggestellt. In dem parallel zur Lagerstraße verlaufenden Teil den Gebäudes wurden in mittleren Teil die Bekleidungskammer, in den zum Tor hin gelegenen südlichen Teil die Lagerschreibstube und im nördlichen Teil die Häftlingskantine eingerichtet.

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In letzterer konnten Häftlinge, die im Besitz von Prämienscheinen waren, bestimmte Waren wie Seife, Zigaretten und manchmal auch Lebensmittel erhalten. In dem senkrecht zu dem erwähnten Teil des Steingebäudes stehenden Flügel wurde nach dessen Fertigstellung die Häftlingsküche und die notwendigen Lagerräume für die Lebensmittel untergebracht.

In der südöstlichen Ecke des Lagergeländes, die höher lag als der übrige Teil des Lagers, wurde der Häftlingskrankenbau (HKB) errichtet. Zu diesen Zweck wurde das Gelände teilweise abgetragen und eingeebnet. Der HKB bestand aus 3 in U-Form aufgestellten Holzbaracken, und zwar sogenannten Luftwaffenbaracken. Diese hatten im Gegensatz zu den als Wohnblocks aufgestellten RAD-Baracken, in Längsrichtung gesehen, in der Mitte einen durch die ganze Baracke führenden Gang, von dem links und rechts kleinere Räume lagen. Diese Baracken waren zumindest teilweise unterkellert, die Kellerräume waren sowohl von innen als auch von außen zugänglich. In einen Teil dieser Kellerräume wurden von den Häftlingen für den Lagerführer Schweine und Kaninchen gefüttert.

Bevor der neue HKB in Betrieb genommen wurde, war ein Teil einer Wohnbaracke, wahrscheinlich Block 5, provisorisch als Krankenbau eingerichtet, wobei zur Behandlung der Häftlinge nur 3 - 4 Betten zur Verfügung standen.

Zwischen dem neu errichteten HKB und dem Haupttor wurde 1944 an der Südseite des Lagerzauns eine Baracke errichtet, in der die Wäscherei für die Häftlingskleidung und die sogenannte Entlausung eingerichtet wurden. Vor der Inbetriebnahme dieser Einrichtungen wurde die schmutzige Wäsche der Häftlinge mit LKW nach Auschwitz gebracht und dort gewaschen.

Im Jahre 1944 wurde zwischen dem gemauerten Wirtschaftgebäudes und dem vor Block 8 liegenden Appellplatz von den Häftlingen ein gemauerter bzw. betonierter Feuerlöschteich gebaut, der nach der Fertigstellung auch mit Wasser gefüllt wurde. Dieses Wasserbecken wurde von manchen Häftlingen im Sommer 1944 auch zum Schwimmen und Baden benutzt.

Um die Sicht von der an der Nordseite des Lagers vorbeiführenden öffentlichen Straße in das Lager hinein unmöglich zu machen, wurde bereits im Jahr 1943 entlang der Straße und an der nordöstlichen Seite des Lagers eine 2 - 3 Meter hohe, aus Ziegelsteinen gefertigte Mauer errichtet.

Zum Transport der zum Aufbau des Lagers notwendigen Baumaterialien wie der vorgefertigten Teile für die Holzbaracken und der Steine für den Bau des Wirtschaftgebäudes und der Mauer sowie zur Durchführung der bereits erwähnten Planierungsarbeiten im Lager wurden im Lager Schienen für eine Kleinbahn verlegt. Diese Schienen führten auch durch das neu errichtete Tor aus dem Lager heraus bis zu einer in der Nähe gelegenen Ziegelei und zur Baustelle des Kraftwerks.

Außerhalb des neuen Haupttores wurde, ins Lagerinnere gesehen, auf der rechten Seite den Tores die sogenannte Blockführerstube in Form eines eingeschossigen Steingebäudes errichtet. Daneben wurde die für die Elektrifizierung des Zaunes erforderliche Trafostation gebaut.

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In der Nähe der Blockführerstube, ebenfalls außerhalb den Lagers wurde ein Stall für die Pferde des Lagerführers und eine Garage errichtet.

Südlich des Lagers wurden von den Häftlingen auf einem kleinen Hügel die Unterkünfte und Wirtschaftsräume für die SS.-Lagerbesatzung gebaut. Hierzu wurden ebenfalls vorgefertigte Holzbaracken verwendet, von denen 3 in U-Form aufgestellt wurden. In der linken und rechten Baracke waren die Unterkünfte für die SS.-Leute und in der mittleren Baracke die Wirtschafträume wie Küche und Kantine untergebracht.

2. Die Häftlinge des Lagers Jaworzno:

Wie bereits ausgeführt, bestand der erste Transport von Häftlingen, der am 15.6.1943 vom Hauptlager in Auschwitz nach Jaworzno verlegt wurde, aus ca. 100 Häftlingen, in erster Linie Polen und Tschechen. Dieser Transport setzte sich, wie auch alle übrigen, nur aus männlichen Häftlingen zusammen. Weibliche Häftlinge waren im Lager Jaworzno zu keiner Zeit inhaftiert.

Am 21.6.1945 wurden weitere 150 Häftlinge von Auschwitz nach Jaworzno verlegt. Auch dieser Transport bestand wiederum in der Hauptsache aus polnischen und tschechischen Häftlingen, die im Zivilberuf Handwerker waren. Auch einige deutsche Häftlinge befanden sich in dieser Gruppe.

Am 2.7.1943 kam der erste größere Häftlingstransport nach Jaworzno, der aus etwa 1.000 Häftlingen bestand, vorwiegend Juden, die aus Griechenland deportiert worden waren.

Ein weiterer Transport von 750 Häftlingen erreichte am 15.7.1943 das KZ Jaworzno, am 7.9.1943 wurden 500 Häftlinge und am 14.9.1943 300 Häftlinge vom Hauptlager nach Jaworzno verlegt, wobei es sich fast ausschließlich um jüdische Häftlinge handelte. Die meisten dieser Häftlinge waren zuvor in Zwangsarbeitslagern in Polen inhaftiert gewesen. Anfang März 1944 kamen 800 neue Häftlinge in das Lager Jaworzno, darunter etwa 300 russische Gefangene.

Anfang Juni 1944 wurden ca. 1.500 jüdische Häftlinge, die aus Ungarn deportiert worden waren, in vier Transporten nach Jaworzno gebracht. Unter ihnen befanden sich auch zahlreiche relativ junge Häftlinge im Alter von etwa 16 Jahren.

Im September 1944 schließlich wurden 2 Transporte von je ca. 500 Häftlingen nach Jaworzno gebracht. Bei einem dieser Transporte handelte es sich um Häftlinge, die vorher in den Konzentrationslager Lagischa untergebracht waren, das zu diesen Zeitpunkt aufgelöst wurde.

Der letzte Transport von Häftlingen kam am 7.12.1944 in Jaworzno an und umfaßte ca. 550 Häftlinge, die aus den Konzentrationslager Gleiwitz nach Jaworzno verlegt wurden.

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Ob es sich bei dieser Zahl von 6.650 Häftlingen um alle oder auch nur um annähernd alle Häftlinge handelt, die vom 15.6.1943 bis 17.1.1945 in Konzentrationslager Jaworzno inhaftiert waren, konnte nicht sicher geklärt werden. Die Kammer geht davon aus, daß die durchschnittliche Belegung des Lagers Jaworzno nach Errichtung der insgesamt 14 oder 15 Wohnblocks zwischen 3.000 und 4.000 Häftlingen gelegen hat. Den weitaus größten Teil dieser Häftlinge bildeten Juden.

Zu dieser im Verhältnis zu den Neuzugängen niedrigeren Zahl von Häftlingen kam es deswegen, weil zahlreiche im Lager Jaworzno untergebrachten Häftlinge in Jaworzno selbst verstorben sind oder anläßlich von Selektionen nach Auschwitz oder Birkenau zurückgebracht wurden. Hierauf wird später noch näher eingegangen werden. Vereinzelt kam es auch zu Verlegungen von Häftlingen in andere Lager. So wurden zum Beispiel schon am 16.8.1943 etwa 50 tschechische politische Häftlinge über Auschwitz in das Konzentrationslager Buchenwald verlegt. Im November 1944 wurde eine der Zahl nach nicht genau feststellbare Gruppe von polnischen Häftlingen in das Lager Mauthausen verlegt. Schließlich gelang auch einigen wenigen Häftlingen die Flucht aus dem Lager Jaworzno.

3. Der Arbeitseinsatz der Häftlinge im Lager Jaworzno:

Zu Beginn des Bestehens des KZ. Jaworzno wurden praktisch alle im Lager untergebrachten Häftlinge beim Ausbau des Lagers eingesetzt. Auch nach Fertigstellung des Lagers arbeitete ein Teil der Häftlinge ständig in Lager, zum Beispiel in der Schreibstube, in der Küche, in der Bekleidungskammer, in Krankenbau und in den einzelnen Blocks. Außerdem gab es ständig eine Gruppe von Häftlingen, die im Lager als Tüncher, Dachdecker, Elektriker, Friseure, Schmiede und in ähnlichen Handwerksberufen eingesetzt war. Ein nicht geringer Teil der Belegschaft des Lagers war ständig so schwer erkrankt, daß er nicht arbeiten konnte. Im Dezember 1944 betrug zum Beispiel dieser Anteil ca. 550 Häftlinge, also weitaus mehr als 10% der Gesamtbelegschaft des Lagers.

Der Großteil der ins Lager inhaftierten Häftlinge kam jedoch außerhalb des eigentlichen Lagers zum Arbeitseinsatz. Daß größte Arbeitskommando war das sogenannte Außenkommando, dessen Mitglieder beim Bau des Kraftwerkes Wilhelm eingesetzt wurden. Die Baustelle war etwa ein bis zwei Kilometer vom Lager entfernt, den Weg mußten die Häftlinge zu Fuß zurücklegen. In diesem Kommando wurde nur tagsüber gearbeitet, und zwar jeden Tag mit Ausnahme der Sonntage. Einen Schichtbetrieb gab es in diesem Kommando nicht.

Das Außenkommando umfaßte zeitweise ca. 1.700 bis 2.000 Häftlinge, die auf der Baustelle in Einzelkommandos aufgeteilt und den an der Errichtung des Kraftwerks beteiligten Firmen zugeteilt wurden. Beim Bau dieses Kraftwerkes waren auch Zivilisten, darunter auch Frauen, beschäftigt.

Daneben kamen zahlreiche Häftlinge in mehreren Kohlengruben zum Arbeitseinsatz.

Ca. 300 - 350 Häftlinge arbeiteten täglich in 3 Schichten in der Dachsgrube, die ziemlich nahe südöstlich den Lagers gelegen war. Den Weg von Lager zu der Grube und zurück mußten die Häftlinge jeder Schicht, unter Bewachung von SS.-Leuten, zu Fuß zurücklegen.

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Jeder Schicht gehörten ca. 100 - 120 Häftlinge an. Ihren Arbeitsplatz in der Dachsgrube erreichten die Häftlinge durch einen schräg nach unten in den Berg führenden Stollen. Die Arbeitszeit der Frühschicht dauerte von 6.00 bis 14.oo Uhr, die der Mittagsschicht von 14.oo bis 22.00 Uhr und die der Nachtschicht von 22.00 bis 6.oo Uhr.

Jede Woche fand zwischen den in den verschiedenen Schichten eingesetzten Häftlinge ein Wechsel statt, so daß der einzelne Häftling abwechselnd in jeder der drei Schichten arbeiten mußte.

Ebenfalls 300 - 350 Häftlinge arbeiteten in der sogenannten Rudolfsgrube. Diese Grube lag in einer Entfernung von 5 - 6 km am anderen Ende der Stadt Jaworzno. Um diese Grube zu erreichen, mußten die Häftlinge deshalb die Stadt Jaworzno passieren.

Auch in dieser Grube wurde von den Häftlingen in drei Schichten mit den gleichen Arbeitszeiten wie in der Dachsgrube gearbeitet. Anders als in der Dachsgrube fand jedoch in der Rudolfsgrube zwischen den einzelnen Schichten kein regelmäßiger Wechsel statt, das heißt die einzelnen Häftlinge gehörten während des ganzen Zeitraums, in dem sie in der Rudolfsgrube eingesetzt waren, immer der gleichen Schicht an, zum Beispiel der Nachtschicht. Nur vereinzelt kam es vor, daß Häftlinge nach längerem Einsatz in einer bestimmten Schicht einer anderen Schicht zugeteilt wurden und dann wiederum längere Zeit in dieser Schicht verblieben. Ihren Arbeitsplatz in der Grube erreichten diese Häftlinge mittels eines Förderkorbes.

Die in der Rudolfsgrube eingesetzten Häftlinge legten den Weg vom Lager durch die Stadt Jaworzno zur Grube meistenteils zu Fuß zurück. Gelegentlich wurden sie auch mit offenen LKW's oder, vor allem am Schluß der Lagerzeit, einen Teil des Weges mit Güterwaggons transportiert.

Da es am Anfang der Lagerzeit auf dem Weg zwischen Lager und Kohlengruben zu verschiedenen Fluchtversuchen von Häftlingen gekommen war, wurden die Häftlinge, die in diesen beiden Gruben arbeiteten, auf dem Weg zwischen Lager und Grube gefesselt, um solche Fluchtversuche zu verhindern. Diese Fesselung erfolgte in der Weise, daß jeweils 10 Häftlinge auf einer Seite mit der rechten bzw. linken Hand mittels einer Eisenkette, durch die eine dünne mit einen Vorhängeschloß versehenen Eisenstange geschoben wurde, aneinander gefesselt wurden.

Außer in diesen beiden größeren Gruben wurden kleinere Häftlingskommandos auch in der Richard- und Leopoldgrube Eingesetzt, ab Herbst 1944 auch in der neu errichteten Friedrich-August-Grube.

Neben dem Außenkommando und den Grubenkommandos gab es noch kleinere Häftlingskommandos für die in der Nähe der Dachsgrube gelegene Ziegelei, zum Abladen von Baustoffen, zum Bau von Geleisen und für Rodungsarbeiten.

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Entsprechend ihrer Zugehörigkeit an den verschiedenen Arbeitskommandos waren die Häftlinge im Lager untergebracht. Die Häftlinge des Außenkommandos belegten die Blocks 1 - 7 und die Grubenkommandos die Blocks 9 - 14 bzw. 15. Die im Lager selbst eingesetzten Häftlinge waren fast alle im Block 8, dem sogenannten Prominentenblock untergebracht.

4. Die Verwaltung des Lagers Jaworzno:

a) Die Verwaltung des Lagers Jaworzno oblag der sogenannten Lagerkommandantur, an deren Spitze der Lagerführer stand. Diese Funktion hatte in Jaworzno während der gesamten Zeit des Bestehens des Lagers der SS. Angehörige Bruno Pfütze inne, der vorher im Hauptlager Auschwitz als Rapportführer eingesetzt war. Bei Beginn seiner Tätigkeit in Jaworzno hatte er den Rang eines SS. Untersturmführers inne, mit Wirkung vom 9.11.1944 wurde er zum SS. Obersturmführer befördert. Im Zivilberuf war er Tüncher und Lackierer gewesen. Er hatte ein Büro in der am Lagertor stehenden Blockführerstube. Zusammen mit seiner Familie wohnte er in einem Haus in der Stadt Jaworzno, zuvor hatte er in einem Zimmer auf dem Gelände der Dachsgrube gewohnt. Zur Ausübung seines Dienstes stand ihm ein Motorrad zur Verfügung. Außerdem besaß Pfütze in Jaworzno zunächst ein, dann zwei Pferde, die er ritt und auch als Zugpferde für eine Kutsche benutzte. Der Stall für diese Pferde befand sich in der Nähe der Blockführerstube außerhalb des eigentlichen Lagers. Der derzeitige Aufenthalt von Pfütze konnte nicht ermittelt werden, er soll 1945 in Norwegen verstorben sein. Neben dem Lagerführer gehörten noch der Rapportführer und die Blockführer der Lagerkommandantur an. Dabei gab es im Lager Jaworzno zur gleichen Zeit immer nur einen Rapportführer. Aufgabe des Rapportführers war die Abnahme der täglichen Appelle. Diese fanden, als das Lager noch nicht voll belegt war, für das gesamte Lager auf dem Appellplatz vor Block 8 statt. Später wurden die Appelle neben den einzelnen Blocks abgehalten. Dem Rapportführer wurden von den jeweils zuständigen Blockführern die Belegzahlen der einzelnen Blocks und Arbeitskommandos sowie die Zahl der arbeitsunfähigen Häftlinge gemeldet, die er dann im Laufe des Tages telefonisch in das Hauptlager nach Auschwitz weitermeldete. Dies war praktisch seine Hauptaufgabe im Lager Jaworzno. Weiter gehörte zum Aufgabenbereich des Rapportführers die Teilnahme an Kontrollen bei aus- und einrückenden Häftlingskommandos sowie bei Kontrollen in den einzelnen Blocks und an den Arbeitsstellen der Häftlinge. Er war auch für die Einteilung der Häftlinge in die einzelnen Arbeitskommandos zuständig, da es in Jaworzno, anders als in größeren Lagern, keinen eigenen Arbeitsdienstführer gab. Weiter oblag ihm die Aufgabe, die Dienstpläne für die einzelnen Blockführer und Kommandoführer zu erstellen. Insbesondere zu Beginn der Lagerzeit überwachte er zusammen mit dem Lagerführer Pfütze den Aufbau des Lagers.

Die Funktion des Rapportführers hatte vom 15.6.1943 bis Ende März/Anfang April 1944 der Angeklagte Olejak inne.

Nach der Versetzung des Angeklagten Olejak aus dem Lager Jaworzno übernahm zu einem nicht mehr feststellbarem Zeitpunkt der SS.Mann Otto Hablesreiter dieses Amt, der zuvor als Blockführer und Kommandoführer eingesetzt war. Er war der älteste der im Lager selbst eingesetzten SS. Leute und von großer, kräftiger Gestalt.

Aschaffenburg (Auschwitz Prozess) Teil 2