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Von den Häftlingen hat er möglicherweise den Spitznamen "Rasputin" erhalten. Er ist zwischenzeitlich verstorben.
Nach Hablesreiter übernahm der SS. Unterscharführer Erich Grauel den Posten des Rapportführers, der Anfang November 1944 in das Lager Jaworzno versetzt worden ist. Grauel war von Zivilberuf Schäfer und gehörte im Jahr 1941 zusammen mit dem Angeklagten Pansegrau der Abteilung Landwirtschaft des Hauptlagers Auschwitz an. Zu einem späteren, nicht genau feststellbarem Zeitpunkt vor seiner Versetzung nach Jaworzno war Grauel Mitglied der Kommandantur des Konzentrationslagers Auschwitz II, also des Lagers Birkenau, und war als Arbeitsdienstführer eingesetzt. Er ist am 18.2.1945 in Goldschmieden bei Breslau gefallen.
Weiter gehörten der Lagerkommandantur noch die sogenannten Blockführer an. Ihre Aufgabe im Lager war es, für Ordnung und Sauberkeit in den einzelnen Blocks zu sorgen und an den Appellen teilzunehmen. Dabei war jeweils ein Blockführer für mehrere Blocks zuständig. Einer von ihnen war ständig als sogenannter Blockführer von Dienst in der Blockführerstube am Lagertor tätig, wo er die aus- und einrückenden Häftlingskolonnen kontrollieren und zählen mußte. Daneben wurden die einzelnen Blockführer noch als Kommandoführer eingesetzt. In dieser Eigenschaft brachten sie zusammen mit Angehörigen der Wachmannschaft die Häftlinge vom Lager zu deren Arbeitsplatz.
Welche und wieviele SS.Leute in Jaworzno während des Bestehens des Lagers als Block- und Kommandoführer eingesetzt wurden, konnte nicht endgültig geklärt werden. Folgende SS.Leute waren jedoch mit Sicherheit als Blockführer in Jaworzno tätig:
Der SS.-Mann Paul Kraus ins Range eines SS.-Rottenführers und ab 1.5.1944 im Range eines Unterscharführers. Ihm fehlten an der linken Hand mehrere Finger. Wegen dieser Verletzung erhielt er von den Häftlingen verschiedene Spitznamen, je nachdem welche Muttersprache die Häftlinge sprachen. So hieß er bei polnischen Häftlingen Lapka oder Rountschka, was soviel wie „Pfote“ bedeutet. Bei tschechischen Häftlingen hatte er den Spitznamen Pradznika, was „Pratze“ bedeutet. Er hielt sich einen oder zwei Schäferhunde, die er auch mit in das Lager nahm und gelegentlich auf Häftlinge hetzte. Hierauf wird später noch näher eingegangen werden. Sein derzeitiger Aufenthalt konnte nicht ermittelt worden.
Der an 21.7.1919 geborene SS.-Mann Ernst König war vom Sommer 1943 bis Frühjahr 1944 als Blockführer und Kommandoführer in Jaworzno eingesetzt. Zu diesem Zeitpunkt unternahm er mit seiner Pistole einen Selbstmordversuch, den er jedoch überlebte. Er kam in ein Lazarett und kehrte nicht mehr nach Jaworzno zurück. Er wurde in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen.
Ein SS.-Mann namens Lausmann (phonetisch), der mit dem Vornamen wahrscheinlich Franz geheißen hat. Er war relativ klein und hatte eine untersetzte Figur. Ein besonderes Kennzeichen von ihn war, daß er mehrere Goldzähne hatte. Er stammte wahrscheinlich aus Rumänien und sprach neben Deutsch auch Jiddisch.
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Zu welchem Zeitpunkt er in das Lager gekommen ist, konnte nicht genau geklärt werden. Er war jedenfalls an Ende des Bestehens den Lagers in Jaworzno und hat auch die Häftlinge auf dem Evakuierungsmarsch zumindest teilweise begleitet.
Die näheren Personalien und sein derzeitiger Aufenthalt konnten nicht ermittelt werden.
Weiter war ein SS.Mann namens Markewitsch (phonetisch) als Blockführer in Jaworzno eingesetzt. Hinsichtlich seines Aussehens, Alters und seiner Herkunft konnten keine genauen Feststellungen getroffen werden. Sein derzeitiger Aufenthalt konnte derzeit auch nicht ermittelt werden.
Während der meisten Zeit des Bestehens des Lagers Jaworzno übte auch der Angeklagte Pansegrau die Funktion eines Block- und Kommandoführers aus. Er kam in Sommer 1943 von der Abteilung Landwirtschaft des Hauptlagers in Auschwitz nach Jaworzno und verblieb dort zunächst bis Ostern 1944. Am Tag nach Ostern 1944 wurde der Angeklagte Pansegrau verhaftet und kam in das Hauptlager in Auschwitz. Grund hierfür war, daß es an den Osterfeiertagen zwischen dem Angeklagten und den Zeugen Zitzmann, der damals bei der Wachkompanie des Lagers Jaworzno eingesetzt war, zu einer Auseinandersetzung gekommen war, in deren Verlauf der Angeklagte Pansegrau seine Pistole zog. Aus dieser löste sich ein Schuß, der den Zeugen Zitzmann in das linke Bein traf. Der Grund für diese Auseinandersetzung war, daß der Zeuge Zitzmann gegenüber Frau Pansegrau, die sich damals bei ihren Mann in den Unterkunftsbaracken der SS.-Leute aufgehalten hatte, zudringlich geworden war. Infolge der durch den Schuß erlittenen Verletzung mußte dem Zeugen Zitzmann in einem Lazarett das linke Bein oberhalb den Knies amputiert werden.
Der Angeklagte Pansegrau befand sich längere Zeit, möglicherweise bis Mitte oder Ende September 1944 nicht im Lager Jaworzno, sondern in Haft im Hauptlager Auschwitz. Nach der Entlassung aus der Haft, kehrte der Angeklagte Pansegrau nach Jaworzno zurück, wo er seine frühere Tätigkeit wieder aufnahm. In erster Linie war er dann jedoch als Blockführer in Lager selbst und nur gelegentlich als Kommandoführer eingesetzt.
Als Vertreter des Angeklagten Pansegrau kam, als sich dieser in Haft befand, cm SS.Mann namens Bräutigam als Block- und Kommandoführer nach Jaworzno, der auch nach der Rückkehr des Angeklagten in Lager Jaworzno blieb. Nähere Einzelheiten zu seiner Person und sein derzeitiger Aufenthalt konnten nicht ermittelt werden.
Vom Sommer 1943 bis Frühjahr 1944 war ein wahrscheinlich aus Kroatien stammender SS.Mann als Blockführer und Kommandoführer in Jaworzno eingesetzt, der entweder Bischof oder Miller hieß. Dieser erschoß ein Dienstmädchen des Lagerführers Pfütze, worauf er verhaftet und aus Jaworzno weggebracht wurde.
Außer diesem als Blockführer aufgeführten SS.-Leuten übte, wie bereits erwähnt, der SS.Mann Otto Hablesreiter zeitweise die Funktion eines Blockführers und Kommandoführers ans.
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b) Außer den bereits erwähnten Lagerführer, Rapportführer und den Blockführern war noch eine Reihe von SS.Leuten im Lager zur Beaufsichtigung der Häftlinge in bestimmten Bereichen eingesetzt. So war für die Häftlingsküche im Lager zeitweilig der SS. Mann Alfred Fischer verantwortlich, sein Vertreter war ein SS. Mann namens Hoffmann. Für die Bekleidungskammer war ein SS. Mann namens Lechner, später einer mit Namen Kaufmann zuständig.
c) Nicht dem Lagerführer Pfütze, sondern direkt dem Hauptlager unterstellt war die politische Abteilung den Lagers Jaworzno. Aufgabe dar politischen Abteilung war die Überwachung der Sicherheit des Lagers sowie die Kontrolle der Häftlingspost. Ihr Chef war der SS. Rottenführer Felix Witowski, dessen Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte. Zumindest zeitweilig gehörte dieser Abteilung auch ein SS. Mann namens Willers an, der Ende 1944 als Sachbearbeiter bei der Flucht von Häftlingen aus dem Lager zuständig war.
d) Schließlich gab es im Lager Jaworzno selbst noch jeweils einen SS.Mann, der für den Häftlingskrankenbau verantwortlich war, den sogenannten Sanitätsdienstgrad (SDG). Auch dieser unterstand nicht dem Lagerführer des Lagers Jaworzno, sondern direkt dem Lagerarzt im Hauptlager Auschwitz.
Die Funktion des SDG hatten im Lager Jaworzno nacheinander der SS. Rottenführer Kallfuß und die SS. Unterscharführer Arno Frank und Emil Hantl inne. Von diesen konnte lediglich der letztgenannte Hantl in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen werden. Dabei konnte nicht eindeutig geklärt worden, ob Hantl schon im Frühjahr 1944 oder erst am 1.9.1944 nach Jaworzno gekommen ist.
5. Die Selbstverwaltung den Lagers Jaworzno durch die Häftlinge:
An der Spitze der Häftlingsselbstverwaltung stand der sogenannte Lagerälteste, der im Lager für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit verantwortlich und gegenüber seinen Mithäftlingen weisungsberechtigt war. Lagerältester des Lagers Jaworzno war von Anfang an bis zum April 1944 der deutsche Häftling Bruno Brodnewicz, der dar erste Häftling im Lager Auschwitz gewesen ist und deshalb die Häftlingsnummer 1 trug. Sein Nachfolger wurde der deutsche Häftling Kurt Pennowitz. Diesem gelang es, am 23.12.1944 in der Nacht aus dem Lager zu flüchten. Seine Flucht wurde dadurch möglich, daß der SS.Unterscharführer Paul Kraus ihn verbotenerweise aus dem Lager mitnahm und ihn unbeaufsichtigt bei Frauen in der Stadt Jaworzno zurückließ, während er selbst ein Häftlingskommando in die Kohlengrube brachte. Bevor Kraus zurückkam, um ihn wieder mit in das Lager zu nehmen, war Kurt Pennowitz geflohen. Weder Brodnewicz noch Pennowitz konnten ermittelt werden.
Dem Lagerältesten unterstellt waren die sogenannten Blockältesten, die jeweils für einen Häftlingsblock verantwortlich waren. Sie hatten für Ordnung und Sauberkeit im Block zu sorgen. Außerdem waren sie für die Essensausgabe an die Häftlinge ihres Blocks verantwortlich. Ihnen zur Seite standen für jeden Block mehrere Häftlinge, die als Stubenälteste bezeichnet wurden sowie ein Häftlingsblockschreiber.
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Die Funktion eines Blockältesten, Stubenältesten und Blockschreibers hatten im Lager Jaworzno in erster Linie deutsche, polnische und tschechische nichtjüdische Häftlinge inne.
Eine erhebliche Bedeutung in der Häftlingsselbstverwaltung kam der Häftlingsschreibstube zu. In dieser waren der Arbeitsdienstschreiber und der Rapportschreiber mit ihren jeweiligen Gehilfen beschäftigt.
Der Arbeitsdienstschreiber hatte in erster Linie die Aufgabe, die Häftlinge den einzelnen Arbeitskommandos zuzuteilen. Diese Funktion hatte während der gesamten Zeit des Bestehens des Lagers der polnische Häftling Theo Piskon inne, der in Januar 1945 bei der Evakuierung des Lagers ums Leben gekommen ist. Einer seiner Gehilfen war der tschechische Häftling Dr. Milos Novy, der damals mit Familienname Gruenhut hieß.
Bei dem Rapportschreiber des Lagers liefen die gesamten Meldungen über den Häftlingsstand in den einzelnen Blocks und im Gesamtlager zusammen und er war für die Führung der verschiedenen Häftlingskarteien im Lager verantwortlich.
Zu Beginn des Lagers hatte diese Funktion der Zeuge Antoni Sicinski und ab Juli 1943 der Zeuge Raimund Zejer inne, beides polnische politische Häftlinge. Nach der Übernahme des Amtes durch den Zeugen Zejer war der Zeuge Sicinski bis zum 11.4.1944 als Gehilfe des Rapportschreibers Zejer tätig.
Weiter gab es in Jaworzno eine Reihe von Häftlingen, die im Lager bestimmte Funktionen ausübten, wie zum Beispiel in der Küche, in der Bekleidungskammer und in der Häftlingskantine. Auch diese Posten hatten im wesentlichen nichtjüdische polnische und tschechische Häftlinge inne. So war der Zeuge Smigielski von Anfang an bis zum 29.11.1944, als ihm die Flucht aus dem Lager gelang, für die Bekleidungskammer und der Zeuge Zewski während der meisten Zeit für die Häftlingsküche verantwortlich. Der bereits erwähnte Zeuge Sicinski leitete mach deren Eröffnung am 11.4.1944 die Häftlingskantine. Nebenbei war er noch als Schreiber für den Leiter der politischen Abteilung Witowski tätig.
Eine besondere Stellung hatte im Lager Jaworzno der Zeuge Wiktor Pasikowski, wiederum ein polnischer nichtjüdischer Häftling, inne, der zusammen mit den Zeugen Smigielski am 29.11.1944 aus dem Lager geflohen ist. Er war dem Lagerführer Pfütze und dem jeweiligen Lagerältesten zur besonderen Verwendung zugeteilt, weshalb er von den Mithäftlingen mit dem Ausdruck " Pipel " belegt wurde.
Eine Sonderstellung in Lager nahm, ebenso wie auf Seiten der SS., der Häftlingskrankenbau ein. Dieser hatte an der Spitze einen eigenen Lagerältesten, der nicht den Lagerältesten den Gesamtlagers unterstand. Weicher Häftling diese Funktion zu Beginn der Lagerzeit inne hatte, konnte nicht ermittelt werden. Während der längsten Zeit war dann bis Oktober/November 1944 der österreichische politische Häftling Josef Luger Lagerältester des HKB. Nach seiner Verlegung in ein anderes Lager übernahm die Funktion der Zeuge Dr. Paul Heller, der als Häftlingsarzt im Krankenbau tätig war.
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Bei jedem Arbeitskommando schließlich waren Häftlinge als sogenannte Kapos und Vorarbeiter eingesetzt. Diese brauchten, jedenfalls bei den größeren Kommandos, nicht selbst körperlich zu arbeiten, sondern sie führten nur die Aufsicht über die ihnen unterstellten Häftlinge und waren dafür verantwortlich, daß diese die vorgeschriebenen Arbeitsleistungen erbrachten.
6. Die Bewachung den Lagers Jaworzno und der einzelnen Arbeitskommandos:
Die Bewachung des Lagers selbst und der Häftlinge während ihres Arbeitseinsatzes außerhalb des Lagers erfolgte durch Ca. 200 - 250 SS.Leute. Diese waren in einer Kompanie zusammengefaßt und gehörten dem SS.Totenkopf Sturmbann an.
Als Kompanieführer war zunächst der SS. Obersturmführer Brossmann eingesetzt, der Ende März/Anfang April 1944 zusammen mit dem Angeklagten Olejak in das Lager Blechhammer versetzt wurde. In der Folgezeit übernahm der Lagerführer Pfütze zusätzlich zu dieser Funktion auch die Führung der Wachkompanie.
Als Stabsscharführer (Spieß) fungierte bis zu der bereits erwähnten Auseinandersetzung mit dem Angeklagten Pansegrau der Zeuge Albert Zitzmann. Sein Nachfolger wurde der SS.Oberscharführer Fritz Lorenz. Ob Lorenz diese Stelle bis zur Auflösung den Lagers inne hatte, konnte nicht geklärt werden. Möglicherweise war dieser SS. Mann Lorenz gleichzeitig auch als Kommandoführer tätig.
Nach der Versetzung des Kompanieführers Brossmann nach Blechhammer wurde der am Zeuge vernommene ehemalige SS. Oberscharführer Josef Weiß vom Lager Monowitz zur Wachkompanie den Lagers Jaworzno versetzt. Als Oberscharführer war er nach dem Lagerund Kompanieführer Pfütze der ranghöchste SS.Mann in Jaworzno. Weiche genaue Funktion er in Jaworzno inne hatte, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Der Lagerkommandantur jedenfalls gehörte er nicht an.
Nach der bereits erwähnten Auflösung des Lagers Lagischa im September 1944 kamen auch einige Mitglieder der dortigen Wachmannschaft zusammen mit den Häftlingen nach Jaworzno und blieben dort.
Aufgabe der Wachkompanie war die Bewachung des Lagers selbst sowie der Häftlinge, die in den Außenkommandos arbeiten mußten. Die Bewachung des Lagers erfolgte in zwei Arten, nämlich der sogenannten kleinen und großen Postenkette.
Die kleine Postenkette umfaßte nur den umzäunten Lagerbereich, wobei die Wachen sich auf den um das Lager errichteten Wachtürmen, auf denen Maschinengewehre von Typ MG 34 und Scheinwerfer montiert waren, aufhielten.
Die große Postenkette umfaßte neben dem eigentlichen Lager auch noch den Bereich zwischen Lagertor und SS. Unterkunftsbaracken sowie diese Baracken selbst.
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Hinsichtlich der Begleitkommandos für die verschiedenen außerhalb des Lagers eingesetzten Häftlinge wurde jeweils am Vorabend von der Lagerkommandantur, meistens dem Rapportführer, der Kompanieschreibstube mitgeteilt, wie viele Wachen für die verschiedenen Kommandos benötigt wurden. Die erforderliche Einteilung war dann Aufgabe des jeweiligen Stabsscharführers der Kompanie. Die Aufsicht über die einzelnen Abteilungen der Wachkompanie, die die Häftlinge begleiteten, oblag regelmäßig einem der Blockführer, die zu diesem Zweck von dem Rapportführer als Kommandoführer eingeteilt worden waren. Bei kleineren Häftlingskommandos wurde die Aufsicht über die Wachen auch Unterführern aus der Wachkompanie übertragen.
Das jeweilige Häftlingskommando wurde von den eingeteilten Wachleuten am Lagertor übernommen und zum Beispiel zur Arbeitsstelle am Kraftwerk, den Kohlengruben oder der Ziegelei gebracht. Mit Ausnahme der Kohlengrubenkommandos, die während ihres Arbeitseinsatzes in der Grube nicht gesondert bewacht wurden, gehörte es dann weiter zur Aufgabe der eingeteilten Wachleute, die Häftlinge an ihrer Arbeitsstelle zu bewachen und insbesondere Fluchtversuche zu verhindern, Nach Beendigung der Arbeit wurden die Häftlinge zum Lager zurückgebracht, wobei die Wachleute das Lager selbst nicht betreten durften.
Bei ihrem Einsatz waren die Angehörigen der Wachmannschaft mit Gewehren vom Typ K 98 und teilweise mit Maschinenpistolen ausgerüstet, die Gruppenführer hatten auch Pistolen.
Befehlsgemäß durften die Wachleute von der Schußwaffe nur bei Fluchtversuchen von Häftlingen Gebrauch machen. Hierüber wurden sie auch während ihres Einsatzes in Jaworzno belehrt, ebenso darüber, daß ihnen das Mißhandeln und Schlagen von Häftlingen verboten war.
Neben den bereits erwähnten Zeugen Albert Zitzmann und Josef Weiß wurden die Zeugen Anton Oder und Philipp Desch als ehemalige Mitglieder der Wachkompanie in der Hauptverhandlung vernommen.
7. Die Behandlung der Häftlinge im Lager Jaworzno:
Die Mehrzahl der Insassen des Lagers Jaworzno bildeten, wie bereits erwähnt, jüdische Häftlinge, die aus fast allen von deutschen Truppen besetzten Ländern Europas stammten und nach kurzem Aufenthalt in den Hauptlagern Auschwitz oder Birkenau nach Jaworzno gebracht wurden.
Die übrigen Häftlinge waren einige deutsche sowie polnische und tschechische Häftlinge, die in der Mehrzahl aus politischen Gründen inhaftiert waren. Unter ihnen war auch eine kleine Gruppe von kriminellen Häftlingen, ins Lager BVer (Abkürzung für Berufsverbrecher) genannt. Jeder Häftling bekam vor seiner Überstellung nach Jaworzno in den Hauptlagern Auschwitz oder Birkenau eine Nummer, die in den Unterarm eintätowiert wurde. Zur Kenntlichmachung der verschiedenen Häftlingskategorien wurden an die Häftlinge sogenannte „Winkel„ in Form von verschiedenfarbigen Stoffdreiecken ausgegeben. Diesen Winkel mußte jeder Häftling, ebenso wie seine Häftlingsnummer, auf der linken Brustseite seiner Kleidung tragen.
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Die Winkel hatten die Farben rot, schwarz und grün, wobei
rot = politischer Häftling
grün = krimineller Häftling
schwarz asozialer oder arbeitsscheuer Häftling bedeutete.
Die Juden mußten zur besonderen Kennzeichnung zusätzlich zu dem roten Winkel noch einen gelben Winkel tragen. Beide Winkel wurden teilweise übereinander genäht, so daß die Form eines Sternes entstand. Außerdem hatten die Häftlinge auf dem Winkel noch einen Buchstaben aufgenäht, durch den ihr Herkunftsland gekennzeichnet wurde, zum Beispiel P für Polen. Für jeden Außenstehenden, der die Bedeutung der Winkel und Buchstaben kannte, war deshalb sofort zu erkennen, um welche Art von Häftling es sich handelte.
Wie bereits unter III 5 ausgeführt, waren die im Rahmen der Häftlingsselbstverwaltung im Lager Jaworzno vorhandenen wichtigen Positionen, mit Ausnahme der des Lagerältesten, in der Hand von polnischen und tschechischen politischen Häftlingen. Dies gilt insbesondere für die wichtige Position des Arbeitsdienstschreibers, die der Pole Theo Piskon inne hatte. Durch diese hervorgehobene Stellung in Lager, zu der ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den polnischen und tschechischen nichtjüdischen Häftlingen kam, erreichten diese Häftlinge, daß praktisch alle ihre Landsleute, die längere Zeit im Lager waren, irgendwelche gegenüber den anderen Häftlingen hervorgehobene Funktionen erhielten. So wurden sie Blockälteste, Blockschreiber, Stubendienst, Mitglied des Küchen- oder Bekleidungskammerkommandos, Kapo oder Vorarbeiter. Kaum einer dieser Häftlinge mußte während seines Aufenthalts im Lager Jaworzno schwere körperliche Arbeit leisten, wie dies bei fast allen jüdischen Häftlingen der Fall war.
Darüberhinaus hatten diese Häftlinge gegenüber den jüdischen Häftlingen das Privileg, von ihren Angehörigen Lebensmittelpakete empfangen zu dürfen, sodaß sie nicht nur auf die Lagerverpflegung angewiesen waren.
Nur wenigen jüdischen Häftlingen gelang es im Lager, eine Position zu erlangen, in der sie nicht schwerere körperliche Arbeit leisten mußten. Die weitaus meisten jüdischen Häftlinge kamen als einfache Arbeiter beim Bau des Kraftwerks Wilhelm und in den Kohlengruben zum Einsatz. Dabei hatten die Angehörigen der Grubenkommandos noch den Vorteil, daß sie nicht im Freien arbeiten mußten. Dies war insbesondere in der kalten und nassen Jahreszeit von erheblicher Bedeutung. Für die Angehörigen des Kraftwerkkommandos wurden die Lebensumstände noch besonders dadurch erschwert, daß sie durch die Häftlingskleidung, die im Lager und bei der Arbeit getragen werden mußte, nur unzureichend gegen Kälte und Regen geschützt waren. Dazu kam, daß diese jüdischen Häftlinge, wie erwähnt, nur auf die Lagerkost angewiesen waren, die angesichts der schweren Arbeit, die die Häftlinge verrichten mußten, ebenso wie die Kleidung völlig unzureichend war.
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Diese Umstände führten dazu, daß zahlreiche jüdische Häftlinge, die im Freien arbeiten mußten, gesundheitlich nicht mehr in der Lage waren, die Arbeitsleistungen, die von ihnen erwartet wurden, zu erbringen. Dies gilt im besonderen Maße für solche Häftlinge, die, wie zum Beispiel die griechischen Häftlinge, aus wärmeren Ländern stammten und den kalten polnischen Winter nicht gewohnt waren.
Das Zurückbleiben hinter der geforderten Arbeitsleistung hatte zur Folge, daß die schon schwachen und kranken Häftlinge oft schwer geschlagen und mißhandelt wurden, damit sie mehr und schneller arbeiteten. Hierfür zeichneten in erster Linie die Oberkapos, Kapos und Vorarbeiter, also Mithäftlinge verantwortlich. Diese waren darauf bedacht, daß die ihnen unterstellten Häftlinge die geforderten Arbeitsleistungen erbrachten, damit sie selbst keine Schwierigkeiten mit den verantwortlichen SS.Leuten bekamen. Außerdem kamen die privilegierten Häftlinge bei guten Arbeitsleistungen der ihnen unterstellten Häftlinge in den Genuß von Prämienscheinen zum Einkauf in der Kantine und zu ähnlichen Privilegien.
Etwas erträglicher waren die Umstände bei den Grubenkommandos. Neben dem Vorteil, insbesondere im Winter nicht im Freien arbeiten zu müssen, gelang es vielen dieser Häftlinge, von volksdeutschen oder polnischen Zivilarbeitern, die mit ihnen zusammen in der Grube arbeiteten, zusätzliche Lebensmittel zu erhalten. Aber auch bei diesen Kommandos kam es vor, daß Häftlinge von Kapos oder Vorarbeitern und auch von Steigern und Hauern, denen sie zugeteilt waren, schwer geschlagen wurden, um sie zu höheren Arbeitsleistungen zu veranlassen.
Die geschilderten Umstände führten dazu, daß viele schon geschwächte jüdische Häftlinge infolge der Mißhandlungen an Ort und Stelle verstarben. Dies gilt insbesondere für Häftlinge, die beim Bau des Kraftwerkes eingesetzt waren und hier wiederum in erster Linie für die Wintermonate 1945 und 1944. Die Leichen der so verstorbenen Häftlinge mußten von den anderen Häftlingen nach Arbeitsschluß mit in das Lager getragen werden.
Zu zahlreichen Mißhandlungen von Häftlingen, insbesondere durch die Angehörigen der SS. Lagerkommandantur, aber auch durch Funktionshäftlinge wie Lagerälteste, Blockälteste und Kapos, kam es auch in den Fällen, in denen Häftlinge gegen die Lagerordnung verstießen. Darüber, wie sie sich im Lager zu verhalten hatten, wurden die Häftlinge durch den jeweiligen Lagerältesten und Blockältesten belehrt, die wiederum von den Angehörigen der SS. Lagerkommandantur belehrt wurden.
So war es für die Häftlinge streng verboten, irgendwelche Gegenstände aus dem Lager heraus oder in das Lager hinein mitzunehmen. Da, wie ausgeführt, die Verpflegung im Lager für die nichtjüdischen Häftlinge völlig unzureichend war, versuchten vor allem Angehörige der Grubenkommandos, Decken, Kleidungsstücke und Schuhe aus dem Lager herauszuschmuggeln, um diese Sachen in der Grube bei den dort beschäftigten Zivilisten gegen Lebensmittel, Schnaps und Zigaretten einzutauschen.
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Die so erhaltenen Waren wurden, soweit sie nicht an Ort und Stelle verzehrt wurden, von den Häftlingen unter der Kleidung verborgen, mit in das Lager genommen. Zum Teil geschah das Mitnehmen in das Lager deswegen, um die zusätzlichen Lebens- und Genußmitte1 mit solchen Häftlingen zu teilen, die zu diesen Tauschgeschäften keine Gelegenheit hatten. Da die Tauschgeschäfte der SS. Lagerleitung bekannt waren und diese auch befürchtete, von den Häftlingen könnten Waffen mit in das Lager geschmuggelt werden, wurden die aus- und einrückenden Häftlinge der Arbeitskommandos von den zuständigen Kommandoführern, dem Blockführer vom Dienst und oft auch von dem Rapportführer am Lagertor kontrolliert. Dies geschah in der Form, daß entweder alle Häftlinge des Kommandos durchsucht oder auch nur Stichproben gemacht wurden. Wenn bei einer solchen Kontrolle ein Häftling mit verbotenen Gegenständen angetroffen wurde, so bestand für den SS. Mann, der für die Kontrolle verantwortlich war, der Befehl, dem Häftling die mitgeführten Gegenstände abzunehmen und ihn zu melden. Die Meldung wurde dann von dem Lagerführer und dem verantwortlichen Mann der politischen Abteilung des Lagers auf einem dafür vorgesehenen Formular unterschrieben und an das Hauptlager in Auschwitz bzw. später in Monowitz weitergeleitet. Vom Hauptlager wurde eine Strafe in Form einer bestimmten Anzahl von Stockschlägen festgesetzt. Diese Strafe wurde einige Tage später, meistens an einem arbeitsfreien Sonntag, im Beisein der anderen Häftlinge im Lager vollzogen. Von den Häft1ingen wurde diese Prozedur „Auszahlung“ genannt.
Im Laufe den Bestehens den Lagers Jaworzno sind auf diese Weise zahlreiche Häftlinge von den SS.Leuten gemeldet und einige später bestraft worden. In den meisten Fällen jedoch, in denen anläßlich einer Kontrolle am Lagertor bei einem Häftling etwas gefunden wurde, wurde der betreffende Häftling von dem kontrollierenden SS.Mann an Ort und Stelle zum Teil schwer geschlagen und mißhandelt. Es kam auch vor, daß der Häftling von dann SS. Leuten mit in die Blockführerstube genommen und dort geschlagen und mißhandelt wurde.
Nicht selten kam es vor, daß der betreffende Häftling anschließend noch zusätzlich von dem für sein Kommando verantwortlichen Kapo oder seinem Blockältesten geschlagen wurde.
Da, wie ausgeführt, die den Häftlingen zur Verfügung gestellte Kleidung in den Wintermonaten bei den Häftlingen, die im Freien arbeiten mußten, nicht ausreichend war, versuchten viele dieser Häftlinge, sich zusätzlich gegen die Kälte zu schützen, indem sie sich zum Beispiel leere Zementsäcke unter die Kleidung steckten. Dies war, insbesondere auch wegen der von diesen Säcken ausgehenden Infektionsgefahr, streng verboten. Wenn ein Häftling bei einer Kontrolle oder sonst mit einem solchen Zementsack unter der Kleidung angetroffen wurde, wurde er oft auf das schwerste geschlagen und mißhandelt.
Auch bei anderen Verstößen gegen die Lagerordnung wie bei nicht ordnungsgemäßem Gruß, bei nicht korrektem Stehen bei Appellen und Kontrollen oder bei Verstößen gegen die vorgeschriebene Ordnung im Block wurden Häftlinge ebenfalls sowohl von SS,Leuten als auch von Funktionshäftlingen geschlagen.
Von den Angehörigen der Lagerkommandantur hatte, wie ausgeführt, zumindest der Blockführer Paul Kraus einen oder zwei Schäferhunde, die er auch mit in das Lager nahm. Diese Hunde hetzte er öfters auf Häftlinge, die in vielen Fällen von den Hunden gebissen und verletzt wurden.
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Im Lager kam es im Jahr 1944, als der Feuerlöschteich gebaut worden war, öfter vor, daß Häftlinge zur Strafe für irgendwelche Vergehen von SS.Leuten oder auch Funktionshäftlingen in diesen Teich gestoßen oder gejagt und dann längere Zeit am Verlassen des Löschteichs gehindert wurden. Wahrscheinlich gab es hierbei auch Fälle, wo Häftlinge ertrunken sind oder ertränkt wurden.
Schließlich kam es infolge unzureichender Sicherheitsvorkehrungen und des oft schlechten Gesundheitszustandes der Häftlinge an den Arbeitsstellen am Kraftwerk und in den Kohlengruben zu zahlreichen Unfällen, die zum sofortigen Tod von Häftlingen oder zu mehr oder weniger schweren Verletzungen geführt haben.
Falls die geschilderten Mißhandlungen von Häftlingen oder die Unfälle nicht zum sofortigen Tod führten, wurden die kranken oder verletzten Häftlinge in den HKB (Häftlingskrankenbau) eingeliefert.
Dieser HKB wurde, wie bei der Beschreibung des baulichen Zustandes des Lagers ausgeführt, bereits kurz nach Gründung des Lagers in einem Teil einer Wohnbaracke provisorisch eingerichtet. Zur stationären Behandlung von erkrankten oder verletzten Häftlingen standen den Häftlingsärzten, an ihrer Spitze dem Zeugen Dr. Paul Heller, nur 3 - 4 Betten zur Verfügung. Alle Häftlinge, die schwer erkrankt oder verletzt waren, wurden deshalb zur damaligen Zeit in am anderes Lager verlegt.
Neben den fehlenden Räumlichkeiten war die Behandlung von Häftlingen im HKB zum Anfang der Lagerzeit auch deswegen besonders schwierig, weil sich der auf Seiten der SS. verantwortliche SDG, der Rottenführer Kalfuß, sehr wenig um die Häftlinge im HKB kümmerte und gern dem Alkohol zusprach. Erst unter dem Nachfolger von Kalfuß, dem SDG Arno Frank, verbesserten sich die Verhältnisse für die kranken Häftlinge in Jaworzno wesentlich. Zu dieser Besserung trug auch die bereits geschilderte Errichtung des neuen, wesentlich größeren und besser eingerichteten HKB in der Südostecke des Lagers bei. Ebenso kümmerte sich der zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt ernannte neue Lagerälteste des HKB, der Häftling Sepp Luger, sehr um das Schicksal der in den HKB eingelieferten Häftlinge. Noch besser wurden die Verhältnisse im HKB, als der Zeuge Emil Hantel als Nachfolger für Arno Frank SDG in Jaworzno wurde. Hantl kam zwischen Frühjahr 1944 und September 1944 nach Jaworzno, der genaue Zeitpunkt konnte nicht festgestellt werden.
Ende 1944 war der HKB dann soweit ausgebaut, daß bis zu 400 Häftlinge gleichzeitig von den dort tätigen etwa 10 Häftlingsärzten und den Häftlingspflegern behandelt werden konnten. Trotz des Fehlens von Medikamenten und teilweise auch technischer Einrichtungen wurden im HKB des Lagers Jaworzno schwierige Operationen und Behandlungen durchgeführt. In erster Linie zeichnete hierfür neben dem Zeugen Dr. Heller der Häftlingsarzt Dr. Kohn verantwortlich, der ausgebildeter Chirurg war. So wurde zum Beispiel dem Zeugen Schwarzbart, der am 1.10.1944 in einer Kohlengrube einen Arbeitsunfall erlitt, ein Fuß amputiert und für ihn eine Prothese angefertigt und der Sol Pachlin wurde am Blinddarm operiert.
Trotz der Bemühungen der Häftlingsärzte sind im Laufe des Bestehens des Lagers Jaworzno im HKB zahlreiche Häftlinge an den Folgen von Erkrankungen und Mißhandlungen verstorben. Eine genaue Zahl konnte nicht festgestellt werden.
Zur Aufbewahrung der Leichen der Verstorbenen gab es im Keller des neu errichteten HKB einen gesonderten Raum, der auch von außen zu betreten war und zu dem nur der jeweilige SDG den Schlüssel hatte.
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Die Leichen der Verstorbenen wurden nicht in Jaworzno beerdigt oder verbrannt, sondern in regelmäßigen Abständen mit Kraftfahrzeugen nach Auschwitz oder Birkenau abtransportiert.
In Lager Jaworzno kam es auch regelmäßig zu sogenannten Selektionen, bei denen „Muselmänner“(das war die Bezeichnung für kranke, nicht mehr arbeitsfähige Häftlinge) ausgesondert und aus dem Lager abtransportiert wurden. Diese Selektionen wurden nicht oder zumindest nicht allein von SS. Leuten durchgeführt, die in Jaworzno stationiert waren, sondern von einer SS. Ärztekommission, die zu diesem Zweck aus dem Hauptlager nach Jaworzno anreiste, Meistens erfolgte diene Aussonderung im Rahmen von Appellen, bei denen die Häftlinge antreten mußten. Manchmal wurden sie auch in den einzelnen Blocks oder im HKB durchgeführt. Wieviele Häftlinge auf diese Weise aus dem Lager abtransportiert wurden, konnte nicht genau geklärt werden. Die Zahl dürfte jedoch zwischen 2.000 und 3.000 Häftlingen liegen.
Allerdings wurden nicht alle arbeitsunfähigen und kranken Häftlinge im Lager Jaworzno, auch wenn sie längere Zeit krank waren, von diesen Selektionen betroffen. Da die Durchführung der Selektionen dem SDG und den verantwortlichen Häftlingsärzten vorher bekannt wurde bemühten diese sich, auf Seiten der SS. jedenfalls der Zeuge Hantl, möglichst viele Häftlinge aus dem HKB, wenn auch nur vorübergehend, in einen Block zu entlassen, damit sie der Ärztekommission aus dem Hauptlager nicht unter die Augen kamen. Anschließend kehrten die kranken Häftlinge in vielen Fällen wieder in den HKB zurück.
Auch bedeutete nicht jeder Abtransport eines kranken Häftlings aus dem Lager den sicheren Tod des Häftlings. So wurde zum Beispiel der Zeuge Saphirstein, ein jüdischer Häftling, Anfang 1944 aus dem HKB des Lagers Jaworzno abtransportiert und in das Krankenhaus des Hauptlagers in Monowitz eingeliefert, wo er wieder gesundete. Auch der Zeuge Usielski kam aus dem HKB des Lagers Jaworzno für zwei Monate in den Häftlingskrankenbau in Monowitz, von wo er nach seiner Gesundung wieder nach Jaworzno zurückverlegt wurde.
Daß kranke Häftlinge im HKB des Lagers Jaworzno von den verantwortlichen SS. Leuten vorsätzlich, etwa durch die Injektion von Spritzen getötet wurden, ist nicht sicher festgestellt worden.
Auf die Frage, ob im Lager Jaworzno selbst oder auf den Arbeitsstellen der Häftlinge sowie auf dem Weg zwischen Lager und Arbeitsstellen Häftlinge von Angehörigen der Lagerkommandantur oder Mitgliedern der SS.Wachmannschaft erschossen worden sind, wird bei der Erörterung der den Angeklagten zur Last gelegten Einzeltaten eingegangen werden. Dies gilt auch für die Frage, inwieweit sich die Angeklagten an den geschilderten Mißhandlungen von Häftlingen beteiligt haben.
8. Im Rahmen der Ausführungen zu der Behandlung von Häftlingen im Lager Jaworzno ist auf ein Ereignis besonders hinzuweisen, obwohl dies nicht Gegenstand der Anklage ist, nämlich die sogenannte Hängeaktion.
Im Herbat 1943 bereiteten polnische und tschechische Häftlinge, die in dem in der Nähe des Lagerzaunes stehenden Block 2 untergebracht waren, einen Ausbruchsversuch vor, indem sie mit primitivsten Mitteln von dem Block aus einen unterirdischen Gang unter dem Lagerzaun hindurch gruben.
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Nachdem der Fluchttunnel bis auf den Durchstich zur Oberfläche fertiggestellt war, sollte die Flucht der Häftlinge aus Block 2 in der Nacht zum 19.10.1943 erfolgen. Wahrscheinlich durch Verrat eines Häftlinge erfuhr der damalige Lagerälteste Bruno Brodnewicz von dem Vorhaben und meldete es dem Angeklagten Olejak als dem Rapportführer den Lagers. Dieser gab die Meldung an den Lagerführer Pfütze und den Leiter der politischen Abteilung Witowski weiter. Außerdem erfolgte sofort befehlsgemäß Meldung an das Hauptlager.
Nach Bekanntwerden des Fluchtplans wurden alle Häftlinge, die außerhalb des Lagers arbeiteten, in das Lager zurückgebracht und ein Appell des gesamten Lagers durchgeführt. Die in Block 2 untergebrachten Häftlinge, darunter der Zeuge Karel Bulaty, der damals Blockältester in Block 2 war, wurden festgenommen und zunächst von dem Lagerführer Pfütze, dem Angeklagten Olejak und dem Leiter der politischen Abteilung in Jaworzno Witowski einzeln verhört. Dies geschah in dem Block 9, Bei diesen Verhören wurden die Häftlinge von den drei genannten SS.Leuten erheblich geschlagen und mißhandelt, um von ihnen zu erfahren, welche Häftlinge von dem Fluchtversuch gewußt haben und welche bei der Vorbereitung beteiligt waren. Der Zeuge Bulaty wurde dabei so schwer mißhandelt, daß er längere Zeit bewußtlos war. Von Mithäftlingen wurde er in den HKB gebracht und dort behandelt.
Im Laufe des Nachmittags kamen auch einige SS. Offiziere aus dem Hauptlager in Auschwitz, die sich ebenfalls an den Vernehmungen beteiligten. Anschließend wurden etwa 50 polnische und tschechische Häftlinge nach Auschwitz abtransportiert.
Am 6.12.1943 wurde unter Leitung des Lagerältesten Bruno Brodnewicz von Häftlingen vor dem im Lager erhöht stehenden Block 8 ein Galgen in der Weise aufgebaut, daß Pfähle in die Erde gegraben und auf ihnen ein längerer Holzbalken waagrecht befestigt wurde. An diesem Galgen befestigte man insgesamt 26 Schlingen. Unter dem Galgen wurden Tische aufgestellt.
Am Nachmittag dieses Tages mußten die Häftlinge des Lagers Jaworzno auf dem Appellplatz vor Block 8 und damit um den Galgen herum zu einem Appell antreten. Zur gleichen Zeit wurden mit einem geschlossenen LKW 26 der ursprünglich 50 am 18.10.1943 verhafteten Häftlinge, die Hände mit Draht auf den Rücken gefesselt, in das Lager gebracht. Diese 26 Häftlinge mußten sich auf den Tischen unter den jeweiligen Schlingen aufstellen. Unter Beteiligung des Lagerältesten Bruno Brodnewicz wurden ihnen dann die Schlingen um den Hals gelegt. Ob sich auch der Angeklagte Olejak an dem Umlegen der Schlingen beteiligt hat, konnte nicht sicher festgestellt werden.
In Anwesenheit des SS. Hauptsturmführers Schwarz, des Leiters des Lagers Monowitz, dem Jaworzno schon damals unterstand, wurde ein Urteil verlesen, das die Verurteilung der 26 Häftlinge zum Tode wegen des beabsichtigten Fluchtversuchs zum Ausdruck brachte. Der Lagerführer Pfütze hielt eine Rede, in der er den um den Galgen angetretenen Häftlinge empfahl, nicht dem Beispiel dieser 26 Häftlinge zu Folgen und keinen Fluchtversuch zu unternehmen.
Noch während der Rede des Lagerführers riefen einige der bereits mit den Schlingen um den Hals auf den Tischen stehenden zu Tode verurteilten Häftlinge Parolen wie „ Es lebe die Tschechoslowakei! Es lebe Polen! Tod dem Verräter!„
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Daraufhin gab der Lagerführer Pfütze den Blockältesten und Kapos, die zu diesem Zweck ausgesucht waren und schon hinter den Tischen standen, den Befehl, die Tische, auf denen die Häftlinge standen, umzustoßen. Dies geschah auch. Nach einiger Zeit durften die Häftlinge wieder in ihre Blocks zurückkehren. Der Zeuge Dr. Heller als Häftlingsarzt erhielt von dem Angeklagten Olejak dann den Befehl, den Tod der erhängten Häftlinge festzustellen. Am späten Abend waren die Leichen dann von anderen Häftlingen von den Galgen abgenommen und mit einem Auto aus dem Lager Jaworzno abtransportiert.
IV.
Die Evakuierung des Lagers Jaworzno:
Im Januar 1945 näherte sich die Ostfront dem Teil Oberschlesiens, in dem Jaworzno liegt und die russischen Truppen drangen immer weiter in Richtung Westen vor. An 16.1.1945 gegen 22.00 Uhr wurde das gemauerte Wirtschaftsgebäude in der Mitte des Lagers von einer Bombe getroffen und schwer beschädigt. Von den 20 Häftlingen, die sich in dem Gebäude aufhielten, wurden einige getötet, die übrigen mehr oder weniger schwer verwundet. Auch an den Wohnblocks entstanden Schäden, insbesondere wurden viele Glasfenster zertrümmert. Die in dem zerstörten Wirtschaftgebäudes gelagerten Lebensmittel wurden, soweit sie noch verwendungsfähig waren, von einem Häftlingskommando in den Keller des Krankenbaus gebracht.
Trotz der Zerstörungen in Lager mußten die außerhalb des Lagers beschäftigten Häftlinge am folgenden Tag zur Arbeit ausrücken. Die Häftlinge der Mittagsschicht in den Kohlengruben fuhren zwar noch in die Grube ein, ihre Arbeit nahmen sie aber nicht mehr auf. Sie kehrten vielmehr mit den Häftlingen der Frühschicht in das Lager zurück. Die am Bau des Kraftwerkes Wilhelm eingesetzten Häftlinge des Außenkommandos kehrten gegen 16.30 Uhr in das Lager zurück.
Anschließend wurde wie üblich der Abendappell durchgeführt und die Häftlinge in ihre Blocks entlassen.
Gegen 21.00 Uhr mußten bis auf die kranken Häftlinge in Krankenbau sämtliche Häftlinge des Lagers Jaworzno vor ihren Blocks zu einem Sonderappell antreten. Dabei wurde ihnen mitgeteilt, daß sie nach einer Stunde das Lager zu Fuß verlassen müßten. Weiter wurde ihnen gesagt, jeder Häftling dürfe aus dem Lager mitnehmen, was er tragen könne. Der Fußmarsch solle bin Myslowitz gehen, dort werde die Verladung der Häftlinge auf Züge erfolgen.
In der Folgezeit wurde fast der gesamte Vorrat an Lebensmitteln, die im Lager vorhanden waren, an die Häftlinge verteilt. Allerdings bekamen nicht alle Häftlinge davon etwas ab.
Gegen 22.00 Uhr versammelten sich die Häftlinge erneut vor ihren Blocks und zwischen 22.30 und 23.00 Uhr verließen fast alle Häftlinge, die im Lager Jaworzno untergebracht waren, das Lager zu Fuß. Dies war am Mittwoch, den 17.1. 1945.
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Lediglich zwischen 4oo und 500 Häftlinge, die sich damals im Krankenbau befanden, blieben ohne Bewachung im Lager zurück.
Sämtliche Angehörige der Lagerkommandantur, darunter der Lagerführer Pfütze und der Rapportführer Grauel sowie die Wachmannschaft verließen mit den Häftlingen das Lager. Die Zahl der Häftlingskolonne betrug ungefähr 3.000 bis 3.200 Häftlinge, sie wurden von 200 - 250 SS. Leuten begleitet.
Da die Häftlinge in Fünferreihen marschieren mußten, ergab sich von Anfang an eine langgezogene Kolonne. Links und rechts dieser Kolonne gingen in bestimmten Abständen die SS.Leute. In der Kolonne, wahrscheinlich an deren Ende, wurden Wagen oder Schlitten mitgeführt, die von Häftlingen gezogen bzw. geschoben werden mußten. Wieviele solcher Wagen oder Schlitten dies waren, konnte nicht genau geklärt werden. Auch mußten manche Häftlinge Gepäck der SS.Leute tragen oder deren Fahrräder schieben.
Der Weg der Häftlingskolonne führte von Jaworzno aus in nordwestlicher Richtung nach Myslowitz, das die Häftlinge am frühen Morgen des 18.1.1945 passierten. Ohne Pause mußten die Häftlinge dann bis nach Laurahütte weitermarschieren, das im Laufe des Tages erreicht wurde. Auf dem umzäunten Hof einer Fabrik durften die Häftlinge im Freien die erste Pause einlegen. Wie lange diese Pause gedauert hat, konnte nicht eindeutig geklärt werden.
In den Nachmittagstunden des 18.1.1945 verließ die Häftlingskolonne den Fabrikhof in Laurahütte und marschierte in Richtung Beuthen weiter. Diese Stadt erreichten die Häftlinge am 19.1.1945 gegen 3.00 Uhr morgens. Am Rande der Stadt durften sie, wiederum im Freien, etwa eine Stunde rasten, bevor der Marsch in Richtung Westen weiterging. Am Vormittag des 19.1.1945 passierte die Häftlingskolonne die Stadt Gleiwitz, von wo sie, fast in nördlicher Richtung, nach Peiskretscham weitermarschierte. Am Nachmittag dieses Tages gegen 16.00 Uhr erreichten die Häftlinge dann die Stadt Peiskretscham. Hinter der Stadt wurden die Häftlinge von den SS.Leuten in eine große Scheune oder Lagerhalle getrieben, in der sie bis zum nächsten Vormittag bleiben mußten. Nachdem die Häftlinge die Scheune am nächsten Morgen wieder verlassen durften, wurde eine Suppe gekocht und an sie ausgegeben. Während dieser Essensausgabe kam es über den Häftlingen zu einem Luftkampf zwischen mehreren Flugzeugen, wobei viele Häftlinge von Splittern oder Geschossen aus den Bordwaffen der Flugzeuge getötet wurden.
Am Nachmittag des 20.1.1945 verließ die Häftlingskolonne Peiskretscham und marschierte in nordwestlicher Richtung auf die Stadt Groß-Strelitz zu.
Gegen 22.00 Uhr kam die Spitze der Häftlingskolonne in die Nähe russischer Soldaten - oder Panzerverbände -. Um diesen auszuweichen, änderten die SS. Leute die Marschrichtung und führten die Häftlinge in Richtung Süden weiter. Während der Evakuierungsmarsch bis zu diesem Zeitpunkt über öffentliche Straßen führte, wurden die Häftlinge nunmehr teilweise auch über Wiesen, Felder und Feldwege getrieben, wobei sie von den sie begleitenden SS. Leuten während der ganzen Nacht zum schnelleren Laufen angehalten wurden.
Am Morgen des 21.1.1945, einem Sonntag, gegen 8.00 Uhr erreichten die Häftlinge dann das Konzentrationslager Blechhammer.
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Die in diesem Lager inhaftierten Häftlinge verließen zu dieser Zeit gerade ebenfalls zu Fuß dieses Lager.
Nach einer Pause von ca. 1 Stunde verließen die SS. Leute mit einem kleinen Teil der Häftlinge aus Jaworzno das Lager Blechhammer und marschierten in Richtung Westen weiter. Mehr als die Hälfte der Häftlinge aus dem Lager Jaworzno blieb im Lager Blechhammer zurück, das in den folgenden Tagen teilweise ohne Bewachung gelassen wurde. Einer Anzahl von Häftlingen gelang deshalb durch ein Loch in der gemauerten Umzäunung des Lagers die Flucht. Nach 3 oder 4 Tagen. wurde das Lager Blechhammer von Angehörigen der Wehrmacht übernommen, die den Großteil der im Lager verbliebenen Häftlingen zu Fuß in einem mehrtägigen Marsch bis nach Groß-Rosen brachte. Von dort wurden die Häftlinge mit Güterzügen weitertransportiert
Ein Teil der Häftlinge aus den Lager Jaworzno konnte sich auch diesem Transport entziehen und blieb in Lager Blechhammer zurück, das dann nach einiger Zeit von russischen Truppen besetzt wurde.
Zum Zeitpunkt der Evakuierung des Lagers Jaworzno in Januar 1945 war das Gebiet, das von dem Marsch berührt wurde, mit einer geschlossenen Altschneedecke bedeckt. Neue Niederschläge gab es während der Evakuierung zwischen Jaworzno und Blechhammer nicht. Die Temperaturen lagen fast während der gesamten Zeit, insbesondere in den Nächten, unter den Gefrierpunkt und erreichten zeitweise Werte von minus 10 bis minus 15 Grad. Zum Schutz gegen diese Kälte. hatten fast alle Häftlinge aus dem Lager ihre Decken mitgenommen und über die Schultern gehängt. Trotzdem waren die meisten nur sehr unzureichend, insbesondere auch an den Füßen, gegen die Kälte geschützt.
Am 16.1.1945 herrschte Neumond, das erste Viertel wurde am 20.1.1945 erreicht und am 28.1.1945 war Vollmond.
Auf dem Weg zwischen Jaworzno und Blechhammer sind zahlreiche Häftlinge von den sie begleitenden SS. Leuten erschossen werden. Zu besonders vielen Erschießungen kam es in der letzten Nacht vor Erreichen des Lagers Blechhammer, als die Häftlinge, die zu diesem Zeitpunkt größtenteils schon sehr erschöpft waren, von den SS. Leuten teilweise über Felder und Wiesen gejagt wurden. Grund für die Erschießung eines Häftlinge war in den meisten Fällen, daß der betreffende Häftlinge wegen Erschöpfung dem Marschtempo nicht mehr folgen konnte und deshalb aus der Kolonne ging oder hinter der Kolonne zurückblieb. Die meisten Häftlinge sind deshalb am Ende oder hinter der Marschkolonne erschossen worden.
Allerdings fanden nicht alle Häftlinge, die wegen Erschöpfung nicht mehr weiter konnten, den Tod. Teilweise wurden solche Häftlinge, wie zum Beispiel der Zeuge Dr. Heller, von Mithäftlingen auf die mitgeführten Schlitten oder Wagen geladen und soweit mitgenommen, bis sie sich wieder etwas erholt hatten.
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Während der bereits erwähnten Übernachtung der Häftlinge in der Scheune bei Peiskretscham kamen wegen der beengten Verhältnisse und des schlechten Zustandes, in dem sich viele Häftlinge befanden, zahlreiche Häftlinge ums Leben oder wurden verletzt. Manche wurden auch von Mithäftlingen wegen eines Stückchen Brot oder aus Rache umgebracht.
Bevor die Häftlingskolonne am Nachmittag aus Peiskretscham weitermarschierte, wurden die während der Nacht und während den Fliegerkampfes verletzten Häftlinge, die den Marsch nicht mehr fortsetzen konnten, von SS.Leuten erschossen. Diese Toten wurden zusammen mit den Toten aus der Scheune auf Befehl der SS. von Mithäftlingen in einer Grube beerdigt.
Wieviele Häftlinge auf der Strecke von Jaworzno nach Blechhammer den Tod gefunden haben, insbesondere wieviele von den sie begleitenden SS.Leuten erschossen worden sind, konnte nicht sicher geklärt werden. Die Kammer geht jedoch davon aus, daß es mehrere hundert Häftlinge waren.
Allerdings kamen nicht alle Häftlinge, die Jaworzno am 17.1.1945 verließen und die das Lager Blechhammer nicht erreichten, ums Leben. So gelang es einer nicht mehr feststellbaren Zahl von Häftlingen, darunter zum Beispiel dem Zeugen Mieczyslaw Baran, zu flüchten.
Auch nicht alle Häftlinge, auf die geschossen wurde, und die dadurch zurückblieben, fanden den Tod. So erlitt der Zeuge Mordechaj Hoffmann, auf den ein SS. Mann aus kurzer Entfernung schoß, nur eine Verletzung an der Hand und konnte gerettet werden. Schließlich wurde während des Marsches in Beuthen mindestens eine Gruppe von Häftlingen, die möglicherweise über 500 Häftlinge umfaßte, von der übrigen Häftlingskolonne aus Jaworzno abgesondert. Diese Häftlinge setzten den Evakuierungsmarsch gesondert fort und kamen mit den anderen Häftlingen nicht mehr zusammen.
In der Hauptverhandlung konnte nicht geklärt werden, wann der Befehl zum Räumen des Lagers vom Hauptlager aus an den Lagerführer erteilt worden ist. Es konnte auch nicht geklärt werden, welche Befehle der Lagerführer im einzelnen über die Behandlung der Häftlinge erhalten hat und welche Befehle er an die ihm unterstellten SS. Leute weitergegeben hat. Es konnte auch nicht ermittelt werden, ob der Ablauf den Evakuierungsmarsches von Anfang an so geplant war, wie er tatsächlich erfolgt ist oder ob nicht wegen der nahen Kriegsfront und der fehlenden Transportmittel die Pläne für die Evakuierung ständig geändert werden mußten, wobei eine Änderung in der letzten Nacht vor Erreichen des Lagers Blechhammer sicher stattgefunden hat.
Die in Häftlingskrankenbau des Lagers Jaworzno zurückgebliebenen 400 - 500 Häftlinge blieben unbehelligt und flüchteten teilweise aus dem nicht mehr bewachten Lager. Die übrigen wurden von der russischen Armee aus dem Lager befreit.
Der Angeklagte Olejak hat an der Evakuierung der Häftlinge aus dem Lager Jaworzno nicht teilgenommen.
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Zu der Beteiligung des Angeklagten Pansegrau an der Evakuierung wird in Rahmen der ihm in der Anklageschrift zur Last gelegten Einzeltaten Stellung genommen werden.
V.
Das Lager Jaworzno nach den Krieg
Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges in Jahre 1945 wurde das ehemalige Konzentrationslager Jaworzno von den polnischen Behörden eine zeitlang als Internierungslager für Kriegsgefangene und Zivilisten, darunter auch Frauen, verwendet.
Während dieser Zeit wurden außerhalb des früheren Lagerbereichs mehrere Baracken gebaut, die als Werkstätten benutzt wurden. Die an der Nord- und Ostseite des Lagers teilweise vorhandene Mauer wurde um den gesamten Lagerbereich erweitert.
Heute ist das Lager Jaworzno als solches nicht mehr vorhanden. Auf den ehemaligen Lagergelände stehen Wohnhäuser. Lediglich die gemauerten Gebäude wie Blockführerstube, Wirtschaftsgebäude und Garage sind noch vorhanden, sie sind jedoch teilweise in der Nachkriegszeit erheblich verändert worden. Auch ein Teil der Betonpfosten den Zaunes an der Südseite des Lagers sowie ein Teil der ehemaligen Unterkunftsbaracken der SS. Leute sind noch vorhanden.
VI.
Das Lager Blechhammer und die Tätigkeit des Angeklagten Olejak in diesen Lager:
Wie bereits erwähnt, wurde der Angeklagte Olejak Ende März / Anfang April 1944 von Konzentrationslager Jaworzno in ein Lager in Blechhammer versetzt. Zusammen mit ihm kam der damalige Chef der Wachkompanie, Brossmann, nach Blechhammer. Blechhammer liegt westlich von Jaworzno und ist davon ca. 72 km Luftlinie entfernt.
In Blechhammer bestand zum damaligen Zeitpunkt ein Zwangsarbeitslager, das von Angehörigen der Wehrmacht bewacht wurde. Dieses Lager wurde von der SS. als Konzentrationslager übernommen.
Lagerführer und gleichzeitig Chef der Wachkompanie wurde der SS.Hauptsturmführer Brossmann. Der Angeklagte Olejak übernahm, ebenso wie in Jaworzno, die Funktion den Rapportführers und Arbeitsdienstführers. Zur Lagerkommandantur in Blechhammer gehörte auch der SS.Mann Karl Masselli. Als SDG in Blechhammer war der SS.Mann Peter Quirin. tätig.
Im Lager Blechhammer waren ca. 2.000 Häftlinge, darunter auch Frauen. Der Großteil dieser Häftlinge arbeitete in einem von Lager ca. 15 Minuten Fußweg entfernten Hydrierwerk. Der Angeklagte Olejak blieb bis zum 9.11.1944 als Rapportführer im Lager Blechhammer. Während dieser Zeit hat er, wie ausgeführt, in Schakowa, den Wohnort seiner Ehefrau, geheiratet.
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Anfang November 1944 fuhr der Angeklagte Olejak mit der Bahn von Blechhammer aus nach Schakowa, um dort einen Bruder seiner Ehefrau, den Zeugen Otto Kaesmarker zu treffen. Dieser hielt sich anläßlich eines Urlaubs von der Front für wenige Tage in Schakowa auf. Der Angeklagte Olejak fuhr sofort wieder nach Blechhammer zurück.
Am 9.11.1944 wurden sowohl der Lager- und Kompanieführer Brossmann als auch der Angeklagte Olejak von ihren Posten im Konzentrationslager Blechhammer abgelöst.
Neuer Lagerführer und gleichzeitig Führer der. 7. Kompanie als der für das Lager Blechhammer zuständigen Wachkompanie wurde der Untersturmführer der Reserve Kurt Klipp. Sein Vorgänger Brossmann wurde mit Wirkung vorn 10.11.1944 mit der Führung des Wachbataillons im Konzentrationslager Auschwitz III in Monowitz beauftragt.
Nachfolger des Angeklagten Olejak als Rapportführer des Lagers Blechhammer wurde der SS. Oberscharführer Karl Czapla, der am 23.12.1976 in Wolfenbüttel verstorben ist.
VII.
Das Konzentrationslager Czechowitz:
1. Der Ort Czechowitz liegt südwestlich von Jaworzno, die Entfernung zwischen beiden Orten beträgt in der Luftlinie ca. 39 km. Fast in der Mitte zwischen Jaworzno und Czechowitz liegt die Stadt Auschwitz. In einer Entfernung von ca. 7,2 km liegt südlich von Czechowitz die Stadt Bielitz - Biala. Östlich dieser Stadt liegt, ca. 4 km entfernt, der Ort Lipnik bzw. Kunzendorf, der Geburtsort des Angeklagten Olejak.
In Czechowitz befand sich in der Kriegszeit eine größere Raffinerieanlage der Fa. Vacuum Oil. Im August oder September 1944 wurde die Raffinerie von mehreren Bomben getroffen und teilweise zerstört. Bei den Aufräumungsarbeiten kamen auch Häftlinge aus Konzentrationslagern zum Einsatz. Zu deren Unterbringung wurde das Lager Czechowitz errichtet.
Als Unterkunft für die Häftlinge wurde ein in der Nähe der Raffinerie, von dieser durch eine Straße und einer auf einem Damm verlaufenden Bahnlinie getrennt gelegenes Stallgebäude verwendet. Dieses Stallgebäude hatte eine Länge von 66 m und eine Breite von fast 9 m. Es hatte an der Raffinerie hin gelegenen Längsseite 3 Eingänge und wurde im Inneren unterteilt. Auf der rechten Seite (wie bei allen weiteren Angaben von der Raffinerie in Richtung Stallgebäude aus gesehen) wurden mehrere kleine Räume für die Funktionshäftlinge eingerichtet. Im Inneren des Stallgebäudes führte eine Treppe auf den Dachboden.
Der 1. Häftlingstransport mit ca. 300 Häftlingen kam im September 1944 nach Czechowitz. In erster Linie gehörten diesem Transport jüdische Häftlinge an, die sich zuvor im Ghetto Lodz aufgehalten hatten.
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In Oktober 1944 kam ein 2. Transport mit ebenfalls ca. 300 Häftlingen in das Lager Czechowitz, dem vorwiegend tschechische Häftlinge angehörten. Außer diesen beiden größeren Transporten kam zumindest noch ein kleinerer Transport von Häftlingen nach Czechowitz, mit den die Funktionshäftlinge eingeliefert wurden. Einer dieser Funktionshäftlinge war de? Zeuge Ernst Kraschewski, der im Lager Czechowitz die Funktion des Häftlingsschreibers übernahm.
Nach Ankunft des ersten Häftlingstransportes wurde um das Stallgebäude ein Stacheldrahtzaun mit Holzpfosten gezogen und einige hölzerne Wachttürme mit Scheinwerfern errichtet.
In diese Umzäunung wurden zwei Tore eingebaut, von denen eines für Fahrzeuge und das zweite für die Häftlinge bestimmt waren. Das für Fahrzeuge bestimmte größere Lagertor befand sich an der rechten Vorderseite des Zaunes. Rechts von diesem Tor stand außerhalb des Zaunes ein kleines Haus, in dem eine ältere Frau wohnte, die sich öfters mit den Häftlingen unterhalten hat.
Das zweite Tor, durch das die Häftlinge auf dem Weg zur Arbeit das Lager verließen und wieder betraten, befand sich etwa in der Mitte der linken Lagerbegrenzung. In unmittelbarer Nähe dieses Tores stand, außerhalb dem Zaunes, eine runde, aus vorgefertigten Teilen errichtete Holzbaracke, ein sogenanntes Finnenzelt. Dieses war als Unterkunft. für die Torwache bestimmt. Eine ähnliche Baracke wurde innerhalb des Zaunes vor dem Stallgebäude errichtet und als Schreibstube verwendet.
Links am Stallgebäude wurde ein Anbau mit einer Duschgelegenheit für die Häftlinge errichtet. Zur Erwärmung des hierfür benötigten Wassers wurde eine Lokomobile verwendet, die vor dem Stallgebäude aufgestellt war. Das Stallgebäude selbst wurde mit Heißluft aus elektrisch betriebenen Ventilatoren geheizt.
Unmittelbar außerhalb des vorderen Zaunes stand eine Scheune, die jedoch nicht zum eigentlichen Lagerbereich gehörte.
Außerhalb des umzäunten Lagerbereiches standen neben den bereits erwähnten drei Gebäuden zwischen dem Bahndamm und dem Lager noch drei Gebäude, die vom Lager etwa eine Entfernung von 50 - 100 m hatten.
Parallel zu dem Bahndamm stand eine Baracke, in der eine Küche und ein Speiseraum eingerichtet waren. Dahinter, etwas links versetzt, stand mit der Schmalseite zum Bahndamm ein Gebäude, in dem die Wachmannschaft und Zivilisten, die in der Raffinerie arbeiteten, untergebracht waren.
Links von diesem Gebäude stand eine weitere Baracke, in der sich in dem zum Bahndamm hin gelegenen Tal ein Magazin befand, während auf der anderen Seite dienstverpflichtete italienische Arbeiter untergebracht waren. Im November 1944 wurde ein Teil des Magazines in vier kleinere Räume aufgeteilt, in denen dann die im Lager Czechowitz tätigen SS.Leute untergebracht wurden. Hierauf wird noch näher eingegangen werden.
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2. Die im Lager untergebrachten Häftlinge wurden, mit Ausnahme der kranken Häftlinge und eines kleines Kommandos, das im Lager blieb, auf dem Gelände der durch die Bombardierung teilweise zerstörten Raffinerie zu Aufräumungsarbeiten eingesetzt. Sie mußten auch bei der Errichtung von Schutzmauern helfen, die als Splitterschutz um Öltanks errichtet wurden.
Während ihrer Arbeit wurden die Häftlinge, die dabei in kleinere Kommandos eingeteilt waren, zunächst in der Weise bewacht, daß jedes einzelne Arbeitskommando von Wachen umstellt war. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dann eine Postenkette um das gesamte Gelände, auf dem Häftlinge eingesetzt waren, gebildet.
Verpflegt wurden die Häftlinge aus der außerhalb des Lagers stehenden Küche. Eine eigene Küche gab es im Lager Czechowitz nicht. Das Essen wurde in mehreren Kübeln in das Lager gebracht.
Ob es innerhalb des Stallgebäudes eine eigene Abteilung zur stationären Behandlung von kranken Häftlingen gegeben hat, konnte nicht sicher geklärt werden.
Eine zeitlang wurde im Lager mit Wissen zumindest eines SS.Mannes der Lagerkommandantur von Häftlingen mit einer selbstgebauten Destillieranlage Schnaps gebrannt.
3. Träger des Lagers Czechowitz war die Organisation Todt (OT), an deren Spitze in Czechowitz ein Herr Dotzauer stand. Die OT stellte auch ein Teil der Wachmannschaft für das Lager. Die übrigen Wachen waren ehemalige Wehrmachtsangehörige.
Der Lagerkommandantur gehörten zwei SS.Leute an. Lagerführer war bis zum 9.11.1944 der SS.Oberscharführer Knoblich. Er wohnte wahrend seines Einsatzes in Czechowitz in einem außerhalb den Lagerbereichs gelegenen Zimmer.
Ihm zur Seite stand der SS. Mann Erich Ligon. Ligon wurde noch aus Czechowitz versetzt, als Knoblich noch Lagerführer war. Nachfolger den SS. Mannes Ligon als Stellvertreter oder Gehilfe des Lagerführer wurde ein SS. Mann namens Weiß.
In Oktober 1944 wurde der SS. Oberscharführer Friedrich Repke nach Czechowitz versetzt. Er gehörte jedoch nicht zur Lagerkommandantur, sondern war für die Wachleute bzw. deren Ausbildung zuständig. Einen eigenen SDG gab es im Lager Czechowitz nicht, dieser kam vielmehr gelegentlich aus einem anderen in der Nähe gelegenen Lager.
4. Am 9.11.1944 löste der Angeklagte Olejak, der an diesem Tag aus Blechhammer versetzt wurde, den SS.Oberscharführer Knoblich als Lagerführer des Lagers Czechowitz ab. Olejak übernahm auch das Zimmer, in den Knoblich bisher gewohnt hatte. Da ihm und seiner Ehefrau, die ihn in Czechowitz ebenso wie in Blechhammer mehrmals besuchte, dieses Zimmer nicht gefiel, bemühte sich Olejak um eine andere Unterkunft.
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Auf seine Veranlassung hin wurde, wie bereits erwähnt, in der ganz links am Bahndamm stehenden Baracke ein Teil den Magazins in vier kleine Räume unterteilt. Von diesen Räumen bezogen der Angeklagte die beiden rechts eines schmalen Flures liegenden Räume, während die beiden linken Räume von dem Oberscharführer Repke, der zuvor in der Raffinerie gewohnt hatte, und dem SS. Mann Weiß übernommen wurden.
5. Während seines Einsatzes in Czechowitz fuhr der Angeklagte einmal mit der Bahn nach Schakowa, dem Wohnort seiner Ehefrau, um zusammen mit ihr an der Hochzeit des SS.Mannes Felix Witowski teilzunehmen. Witowski, der Leiter der politischen Abteilung des Lagers Jaworzno, heiratete am Samstag, den 16.12.1944 eine Freundin der Frau Olejak. Nach diesem Besuch war der Angeklagte Olejak nicht mehr bei seiner Ehefrau in Schakowa, auch nicht an Weihnachten und Neujahr.
Zusammen mit dem Oberscharführer Repke nahm der Angklagte Olejak um die Weihnachtszeit herum an einer Weihnachtsfeier teil.
Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt traf der Angeklagte Olejak auf dem Gelände der Raffinerie mit den aus seinem Heimatdorf stammenden und ihm deshalb bekannten Jan Konjor zusammen, der in der Raffinerie beschäftigt war. Dieser Konjor erzählte dem Angeklagten Olejak, er habe Schwierigkeiten und werde eines Diebstahls bezichtigt.
Der Angeklagte Olejak setzte sich daraufhin für Herrn Konjor ein und bereinigte die Angelegenheit.
6. Als sich die Kriegsfront im Januar 1945 immer mehr dem oberschlesischen Raum näherte, wurden nicht nur die dort liegenden Konzentrationslager evakuiert, sondern auch die Mehrzahl der deutschstämmigen Zivilisten flüchtete vor den herannahenden russischen Truppen in den Westen.
Die Ehefrau den Angeklagten Olejak blieb, wie erwähnt, auch nach ihrer Eheschließung mit dem Angeklagten in Schakowa bei ihren Eltern wohnen. Sie arbeitete am Telefonistin in einer Zementfabrik weiter.
Nachdem einige Tag zuvor schon ihre Mutter und einige ihrer Geschwister Schakowa in Richtung Westen verlassen hatten, entschloß sich Frau Olejak am 17.1.1945 ebenfalls zur Flucht. Zusammen mit ihrer jüngsten Schwester, der Zeugin Rudolfine Hassel, und ihrem zwischenzeitlich verstorbenen Vater fuhr sie mit einem LKW der Zementfabrik, in der sie arbeitete, nach Kattowitz. Von dort aus fuhr sie mit ihren Verwandten in einem Zug nach Czechowitz zu dem Angeklagten Olejak. Frau Olejak, ihr Vater und ihre Schwester übernachteten in den Unterkunftsräumen des Angeklagten und fuhren am Morgen des 18.1.1945 nach Saybusch weiter. Auf dem dortigen Bahnhof verschaffte ihnen der ihnen bekannte Vorstand dieses Bahnhofes, ein Herr Seidel, noch einen Platz in einem der abfahrenden Züge.
VIII.
Die Evakuierung des Lagers Czechowitz:
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Die Evakuierung der Häftlinge den Lagers Czechowitz erfolgte, ebenfalls zunächst zu Fuß, am Abend des 18.1.1945, also einen der Tag später als die der Häftlinge des Lagers Jaworzno. Im Lager blieben über 100 Häftlinge zurück, die übrigen verließen das Lager unter Bewachung der im Lager tätigen SS. Leute sowie der Wehrmachtsangehörigen und der OT-Leute. Es lag Schnee und von den Häftlingen mußte mindestens ein Schlitten mitgezogen werden, auf dem sich Gepäck der SS. Leute befand.
Wie lange der Fußmarsch gedauert hat, konnte nicht genau geklärt werden. Fest steht jedoch, daß die Häftlinge einmal während einer Nacht oder tagsüber eine längere Pause in einer zu einem Bauernhof, in dem sich damals eine Frau und zwei Mädchen aufhielten, gehörenden Scheune machten und daß nur kurze Zeit nach dem Verlassen dieser Scheune die Häftlinge in einem bereits mit Häftlingen aus anderen Lagern beladenen Güterzug mit offenen Waggons verladen wurden. Nach einer mehrtägigen Bahnfahrt kamen die Häftlinge aus dem Lager Czechowitz am 23.1.1945 im Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar an.
Kurz nach Verlassen den Lagers Czechowitz wurde dem Angeklagten Olejak von einem am Wegerand stehenden Parteigenossen eine Gruppe von etwa 14 weiblichen Häftlingen übergeben mit dem Auftrag, diese bei der Evakuierung mitzunehmen. Dies ist auch geschehen. Ob diese Frauen bei der Rast in der Scheune zurückblieben oder auch die Bahnfahrt nach Buchenwald mitmachten, konnte nicht genau geklärt werden.
Die im Lager zurückgebliebenen kranken Häftlinge wurden einige Tags später von SS. Leuten, die vorher nicht im Lager Czechowitz waren, größtenteils erschossen.
Ob es außerdem im Lager Czechowitz und bei der Evakuierung der Häftlinge zu Tötungsfällen gekommen ist, braucht nicht erläutert zu werden, da sich hierauf die Anklage nicht bezieht.
IX.
Das Lager Czechowitz nach dem Krieg:
Das Lager Czechowitz besteht in seiner damaligen Form nicht mehr. Allerdings ist das Stallgebäude, in dem die Häftlinge untergebracht waren, mit nur geringfügigen Änderungen noch vorhanden. In ihm werden jetzt Schweine gezüchtet. Auch das kleine Hans, das rechts neben den größeren Tor gestanden hat und in dem damals die ältere Frau wohnte, ist noch erhalten. Der Raffineriebetrieb, in dem Häftlinge damals arbeiten mußten, besteht ebenfalls noch.
C:
Beweiswürdigung zu den unter B) getroffenen Feststellungen:
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I.
Die Einlassung des Angeklagten Olejak:
Der Angeklagte Olejak hat sich im wesentlichen, was seinen persönlichen Werdegang, die Dauer seiner Einsätze in den Lagern Auschwitz, Jaworzno, Blechhammer und Czechowitz sowie die Beschaffenheit dieser Lager und die mit ihm in diesen Lagern eingesetzten SS.Leuten betrifft, so eingelassen, wie die Kammer diesen Sachverhalt unter B) festgestellt hat.. Lediglich seine Angaben über die Anzahl der Häftlinge, die in den Lagern Jaworzno, Blechhammer und insbesondere Czechowitz inhaftiert waren, weichen von den festgestellten Zahlen ab.
1. Bis zu dem Einsatz im Lager Jaworzno im Juni 1943 beruhen die Feststellungen der Kammer ausschließlich auf der Einlassung des Angeklagten Olejak, so daß der festgestellte Sachverhalt mit der Einlassung des Angeklagten voll übereinstimmt.
2. Das Lager Jaworzno hat der Angeklagte Olejak hinsichtlich seines Aufbaus, seiner Organisation, des Einsatzes der Häftlinge im Lager und auf den einzelnen Arbeitsstellen und der im Lager eingesetzten SS. Leute einschließlich seiner eigenen Tätigkeit im wesentlichen so geschildert, wie es unter B) zu dem Zeitpunkt seiner Versetzung aus Jaworzno festgestellt wurde. Darüber hinaus hat der Angeklagte Olejak angegeben: Eine Kantine mit einer Einkaufsmöglichkeit für die Häftlinge habe es in Jaworzno noch nicht gegeben, ihre Einrichtung im Wirtschaftgebäudes sei jedoch geplant gewesen. Ebenso sei der Bau eines Feuerlöschteichs vorgesehen gewesen. Eine Wäscherei - und Entlausungsbaracke habe es während seiner Zeit in Jaworzno ebenfalls noch nicht gegeben.
Bei seiner Versetzung aus Jaworzno seien dort etwa 1.000 bis 1.200 Häftlinge inhaftiert gewesen.
Hinsichtlich der Dauer seines Aufenthaltes im Lager Jaworzno hat sich der Angeklagte von Anfang an dahingehend eingelassen, er sei im Frühjahr 1944 aus Jaworzno versetzt worden und nicht mehr dorthin zurückgekehrt. Er habe auch den Evakuierungsmarsch des Lagers Jaworzno nicht mitgemacht.
3. Zu seinem Aufenthalt im Lager Blechhammer hat der Angeklagte Olejak von Beginn des Ermittlungsverfahrens an behauptet, er sei zusammen mit dem SS. Hauptsturmführer Brossmann aus Jaworzno nach Blechhammer versetzt worden und er sei am gleichen Tag wie Brossmann wieder aus Blechkammer weggekommen. Dies sei zwischen dem 9. und 15.11.1944 geschehen. Brossmann sei von einem Obersturmführer abgelöst und nach Monowitz versetzt worden, wo er Kommandeur des Wachbataillons geworden sei. Sein eigener Nachfolger In Blechhammer sei ein Oberscharführer gewesen, der zu diesem Zeitpunkt erstmals nach Blechhammer versetzt worden sei. In Blechhammer seien etwa 1.000 Häftlinge gewesen, vornehmlich Juden. Die Mehrzahl der Häftlinge habe außerhalb des Lagers in einem Hydrierwerk gearbeitet. In Gegensatz zu Jaworzno seien in Blechhammer auch weibliche Häftlinge gewesen, die zu Arbeiten im Lager selbst eingesetzt gewesen seien.
Während seiner Stationierung in Blechhammer habe er am 23.9.1944 in Schakowa, dem Wohnort seiner Ehefrau, geheiratet.
Nach einem kurzen Urlaub, den er in Schakowa verbracht habe, sei er nach Blechhammer
zurückgekehrt.
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Seine Frau habe weiterhin in Blechhammer gewohnt. Im Lager Jaworzno sei er während dieses Aufenthaltes in Schakowa nicht gewesen, obwohl es von Schakowa bin zum Lager Jaworzno nur etwa 1/2 Stunde Fußweg gewesen sei.
4. Von Blechhammer aus sei er nach Czechowitz versetzt worden, wo er einen Oberscharführer als Lagerführer des Lagers Czechowitz abgelöst habe. Dieser sei mit den gleichen LKW, mit dem er selbst nach Czechowitz gekommen sei, weggefahren. Warum dieser Oberscharführer, an dessen Namen er sich nicht mehr erinnere, abgelöst worden sei, wisse er nicht. Er habe jedoch gehört, dieser habe sich nicht genug um die Häftlinge des Lagers gekümmert.
Das Lager habe in der Nähe einer Raffinerie gelegen und sei von dieser nur durch eine Straße und ein auf einem Damm verlaufenden Bahngeleis getrennt gewesen.
Die Häftlinge des Lagers Czechowitz seien in einem ehemaligen Stallgebäude untergebracht gewesen. Dieses habe auf der vorderen Längsseite 3 Eingange gehabt und sei in Inneren teilweise unterteilt gewesen, wobei rechts ein kleinerer Raum für die Funktionshäftlinge. wie Lagerältester, Lagerschreiber und Häftlingsarzt gewesen sei. Im Inneren des Stallgebäudes habe eine Holztreppe in den nicht weiter ausgebauten Dachboden geführt. Einen Teil, dieses Dachbodens habe er mit Heraklitplatten ausbauen lassen, um dort eine Krankenabteilung einzurichten. Der Ausbau sei jedoch nicht mehr fertig geworden.
Links an den Pferdestall sei ein Anbau mit einer Duschvorrichtung gewesen, dort habe er selbst auch geduscht. Das Wasser für die Dusche sei mit einer vor dem Stallgebäude stehenden Lokomobile erwärmt worden. Das Stallgebäude selbst sei mit Warmluft aus elektrisch betriebenen Ventilatoren geheizt worden.
Um das Stallgebäude sei schon bei seiner Ankunft in Czechowitz ein Stacheldrahtzaun mit Holzpfosten gezogen worden.
An den Ecken habe jeweils ein hölzerner Wachturm mit Scheinwerfern gestanden.
Für das Lager seien 2 Eingänge vorhanden gewesen, einer für die Häftlinge und ein zweiter größerer für Fahrzeuge. Der erste habe sich in der linken Umzäunung, der zweite an der rechten Seite der vorderen Umzäunung befunden. Außerhalb des ersten Einganges habe ein sogenanntes Finnenzelt als Unterkunft für die Torwache gestanden. Außerhalb des zweiten Einganges habe ein kleines Haus gestanden, in den eine ältere Frau gewohnt habe, die öfters zum Fenster herausgeschaut habe.
Entlang der vorderen Lagerumzäunung habe eine Scheune gestanden, die für das Lager jedoch nicht benutzt worden sei.
Außerdem hätten zwischen dem umzäunten Lager und dem Bahndamm noch 3 Gebäude gestanden. Eines davon sei ein unterteiltes gemauertes Steingebäude gewesen. In der einen Hälfte sei die Wachmannschaft und in der anderen Hälfte dienstverpflichtete Zivilisten untergebracht gewesen. In dem davor und parallel zum Bahndamm stehenden Gebäude sei eine Küche und ein Speiseraum für
die Wachmannschaft und Zivilisten eingerichtet gewesen.
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Ganz links habe eine Holzbaracke gestanden, in der sich bei seiner Ankunft in Czechowitz ein Magazin und Unterkunftsräume für italienische Arbeiter befunden hätten. Die beiden letzteren Baracken hätten jeweils mit einer schmalen Stirnseite in Richtung Bahndamm gestanden.
Im Lager Czechowitz seien während seinen Aufenthaltes etwa 120 Häftlinge untergebracht gewesen. Für mehr Häftlinge sei in dem Pferdestall nicht Platz gewesen. Bis auf wenige im Lager beschäftigte Häftlinge seien diese auf dem Gelände der Raffinerie, die teilweise durch Bomben zerstört gewesen sei, zu Aufräumungsarbeiten und bei der Errichtung von Schutzmauern um Öltanks eingesetzt worden. Bei seiner Ankunft seien die einzelnen Arbeitskommandos gesondert bewacht worden. Er habe dann die Bewachung in Form einer Postenkette um das gesamte Gelände durchführen lassen.
Die Verpflegung der Häftlinge sei in drei je 50 Litern fassenden Kanistern aus der bereits erwähnten Küche in das Lager gebracht worden. In Lager selbst habe es keine Küche gegeben.
Daß im Lager Czechowitz von Häftlingen Schnaps gebrannt worden sei, habe er damals nicht gewußt. Er könne sich jedoch daran erinnern, daß ihm der Lagerälteste zu Weihnachten 1944 eine Flasche mit selbstgebranntem Schnaps gebracht habe. Ihm sei auch aufgefallen1 daß der Verwalter der OT Zucker in das Lager gebracht habe. Weiter sei ihm im Laufe der Verhandlung eingefallen, daß der SS. Mann Weiß damals öfters betrunken gewesen sei.
Träger des Lagers sei die Organisation Todt gewesen, an deren Spitze in Czechowitz ein Herr Dotzauer gestanden habe. Die Wachmannschaft für das Lager und die Häftlinge habe aus etwa 20 OT-Leuten und 8 Wehrmachtsangehörigen bestanden.
Der eigentlichen Lagerkommandantur haben neben ihm selbst als Lagerführer noch ein SS. Mann namens Weiß angehört, der aus den Warthegau gestammt und mit Vornamen wahrscheinlich Arno geheißen habe. Einen SS.Mann namens Ligon habe er in Czechowitz nicht kennengelernt.
Außerdem sei noch von der SS. ein Oberscharführer namens Repke oder Rapke in Czechowitz gewesen, der für die Wachmannschaft zuständig gewesen sei. Dessen Name, an den er sich in Ermittlungsverfahren nicht erinnert habe, sei ihm zu Beginn der Hauptverhandlung von allein eingefallen. Besonderen Kontakt habe er mit ihm, den er vorher nicht gekannt habe, in Czechowitz nicht gehabt.
Bei seiner Ankunft in Czechowitz habe er zunächst in dem außerhalb den Lagerbereichs gelegenen Zimmers der Oberscharführers, der vor ihm Lagerführer gewesen sei, gewohnt. Dieses Zimmer habe ihm und seiner Ehefrau, die ihn auch in Czechowitz mehrmals besucht habe, nicht gefallen. Er habe sich deshalb um eine andere Unterkunft bemüht.
Aschaffenburg (Auschwitz Prozess) Teil 3