SS-Unterscharführer

* 28.04.1901 in Kleve (Dithmarschen)
† 11.10.1946 im
Militärgefängnis Hameln (hingerichtet)

Reichsdeutscher

verheiratet und Vater von vier Kindern

Beruf: Arbeiter

1926 wurde das erste von vier Kindern geboren

ab 01.03.1933
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 137 352)
(letzter bekannter Dienstgrad: SS-Sturmmann)

ab 00.05.1937
Mitglied der NSDAP
(Zu dieser Zeit war er in einer Ziegelei beschäftigt)

ab 1938
Wachmann im
Seefliegerhorst in Hörnum auf Sylt

ab 07.11.1939
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS

1939
Versetzung zu den SS-Totenkopfverbänden des KL
Sachsenhausen

07.11.1939
Beförderung zum SS-Schützen

00.11.1940 - 00.10.1941
Stationierung in Larvik / Norwegen

00.10.1941 - 00.01.1942
Verlegung in ein Lazarett nach Berlin, um wegen einer Flecktyphusinfektion behandelt zu werden

00.05.1942
als Wachmann in den KZ-Dienst versetzt, zunächst ins KL Sachsenhausen

00.11.1942
Versetzung in das KL
Neuengamme
(u. a. in der Schreibstube des Rapportführer Wilhelm Dreimann eingesetzt; später wurde er als Blockführer für 300 Häftlinge eingesetzt; im Januar 1944 war er Blockführer der Strafkompanie. Überlebende des KZ Neuengamme berichten, dass Frahm Häftlinge schwer misshandelt habe)

vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im NL
Hamburg-Rothenburgsort

vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Auschwitz

01.09.1941
Beförderung zum SS-Sturmmann

01.06.1942
Beförderung zum SS-Rottenführer

1945
Frahm konnte Ende Mai 1945 zu seiner Familie nach Kleve fliehen und sich im Kriegsgefangenensammellager Hedwigenkoog in Dithmarschen melden. Er wurde im September 1945 entlassen. Danach arbeitete er in Kleve in Dithmarschen bei einem Bauern als Tagelöhner. Ende Oktober 1945 wurde er verhaftet und zunächst in das britische Internierungslager Nr. 1 in Neumünster-Gadeland gebracht. Im Frühjahr 1946 besuchte sein Sohn ihn zweimal im Zuchthaus Fuhlsbüttel.

00.07.1946
im Curiohaus bei einem der Folgeprozesse des Neuengamme-Hauptprozesses wegen der Teilnahme an Verbrechen im KZ Neuengamme angeklagt. Er wurde zum Tode durch den Strang verurteilt und am 11. Oktober 1946 im Militärgefängnis Hameln gehängt.

Zeugenaussage von Alfred Trzebinski
Frahm nahm den 12-jährigen Jungen auf den Arm und sagte zu den anderen: Er wird jetzt ins Bett gebracht. Er ging mit ihm in einen Raum, der vielleicht sechs bis acht Meter von dem Aufenthaltsraum entfernt war, und dort sah ich schon eine Schlinge an einem Haken. In diese Schlinge hängte Frahm den schlafenden Jungen ein und hängte sich mit seinem ganzen Körpergewicht an den Körper des Jungen, damit die Schlinge sich zuzog. Ich habe in meiner KZ-Zeit schon viel menschliches Leid gesehen und war auch gewissermaßen abgestumpft, aber Kinder erhängt habe ich noch nie gesehen.

Bemerkungen
Beteiligung am Kriegsendphasenverbrechen im Konzentrationslager Neuengamme (Außenlager Hamburg-Rothenburgsort/ Bullenhuser Damm) Bekannt auch durch (
Die Kinder vom Bullenhuser Damm)

Kriegsgefangenensammellager Hedwigenkoog
Sperrgebiet G
Das Internierungsgebiet G umfasste den Kreis Eiderstedt sowie (bis zum 16. Juni 1945) die beiden Dithmarscher Landkreise.

Internierungslager Nr. 1 in Neumünster-Gadeland
Das Internierungslager Gadeland (Civil Internment Camp No.1) wurde im Juni 1945 in ​Gadeland bei Neumünster auf dem Gelände der Lederfabrik Emil Köster errichtet.
Interniert wurden dort alle Personen, von denen man vermutete, dass sie wichtige Funktionäre der NSDAP gewesen seien. Im Herbst 1945 waren dort 11.000 Menschen interniert, unter ihnen war „ein vergleichsweiser hoher Anteil mutmaßlicher Kriegsverbrecher“. Das Lager wurde im Herbst 1946 aufgelöst, die verbliebenen 6.000 Insassen wurden in das Internierungslager Eselheide bei Paderborn verlegt.