SS-Unterscharführer
* 28.04.1901 in Kleve (Dithmarschen)
† 11.10.1946 im Militärgefängnis Hameln (hingerichtet)
Reichsdeutscher
verheiratet und Vater von vier Kindern
Beruf: Arbeiter
1926 wurde das erste von vier Kindern geboren
ab 01.03.1933
Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 137 352)
(letzter bekannter Dienstgrad: SS-Sturmmann)
ab 00.05.1937
Mitglied der NSDAP
(Zu dieser Zeit war er in einer Ziegelei beschäftigt)
ab 1938
Wachmann im Seefliegerhorst in Hörnum auf Sylt
ab 07.11.1939
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS
1939
Versetzung zu den SS-Totenkopfverbänden des KL Sachsenhausen
07.11.1939
Beförderung zum SS-Schützen
00.11.1940 - 00.10.1941
Stationierung in Larvik / Norwegen
00.10.1941 - 00.01.1942
Verlegung in ein Lazarett nach Berlin, um wegen einer Flecktyphusinfektion behandelt zu werden
00.05.1942
als Wachmann in den KZ-Dienst versetzt, zunächst ins KL Sachsenhausen
00.11.1942
Versetzung in das KL Neuengamme
(u. a. in der Schreibstube des Rapportführer Wilhelm Dreimann eingesetzt; später wurde er als Blockführer für 300 Häftlinge eingesetzt; im Januar 1944 war er Blockführer der Strafkompanie. Überlebende des KZ Neuengamme berichten, dass Frahm Häftlinge schwer misshandelt habe)
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im NL Hamburg-Rothenburgsort
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz
01.09.1941
Beförderung zum SS-Sturmmann
01.06.1942
Beförderung zum SS-Rottenführer
1945
Frahm konnte Ende Mai 1945 zu seiner Familie nach Kleve fliehen und sich im Kriegsgefangenensammellager Hedwigenkoog in Dithmarschen melden. Er wurde im September 1945 entlassen. Danach arbeitete er in Kleve in Dithmarschen bei einem Bauern als Tagelöhner. Ende Oktober 1945 wurde er verhaftet und zunächst in das britische Internierungslager Nr. 1 in Neumünster-Gadeland gebracht. Im Frühjahr 1946 besuchte sein Sohn ihn zweimal im Zuchthaus Fuhlsbüttel.
00.07.1946
im Curiohaus bei einem der Folgeprozesse des Neuengamme-Hauptprozesses wegen der Teilnahme an Verbrechen im KZ Neuengamme angeklagt. Er wurde zum Tode durch den Strang verurteilt und am 11. Oktober 1946 im Militärgefängnis Hameln gehängt.
Zeugenaussage von Alfred Trzebinski
Frahm nahm den 12-jährigen Jungen auf den Arm und sagte zu den anderen: Er wird jetzt ins Bett gebracht. Er ging mit ihm in einen Raum, der vielleicht sechs bis acht Meter von dem Aufenthaltsraum entfernt war, und dort sah ich schon eine Schlinge an einem Haken. In diese Schlinge hängte Frahm den schlafenden Jungen ein und hängte sich mit seinem ganzen Körpergewicht an den Körper des Jungen, damit die Schlinge sich zuzog. Ich habe in meiner KZ-Zeit schon viel menschliches Leid gesehen und war auch gewissermaßen abgestumpft, aber Kinder erhängt habe ich noch nie gesehen.
Bemerkungen
Beteiligung am Kriegsendphasenverbrechen im Konzentrationslager Neuengamme (Außenlager Hamburg-Rothenburgsort/ Bullenhuser Damm) Bekannt auch durch (Die Kinder vom Bullenhuser Damm)
Kriegsgefangenensammellager Hedwigenkoog
Sperrgebiet G
Das Internierungsgebiet G umfasste den Kreis Eiderstedt sowie (bis zum 16. Juni 1945) die beiden Dithmarscher Landkreise.
Internierungslager Nr. 1 in Neumünster-Gadeland
Das Internierungslager Gadeland (Civil Internment Camp No.1) wurde im Juni 1945 in Gadeland bei Neumünster auf dem Gelände der Lederfabrik Emil Köster errichtet.
Interniert wurden dort alle Personen, von denen man vermutete, dass sie wichtige Funktionäre der NSDAP gewesen seien. Im Herbst 1945 waren dort 11.000 Menschen interniert, unter ihnen war „ein vergleichsweiser hoher Anteil mutmaßlicher Kriegsverbrecher“. Das Lager wurde im Herbst 1946 aufgelöst, die verbliebenen 6.000 Insassen wurden in das Internierungslager Eselheide bei Paderborn verlegt.