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Der Fall Hillesheim
Der bei einer SS-Dienststelle in den Niederlanden tätig gewesene Kriminalsekretär Hillesheim, der unter anderem zur Bekämpfung des Schwarzhandels in den Niederlanden eingesetzt war, entfernte sich eines Tages im Jahre 1944 von seiner Dienststelle und tauchte bei einer niederländischen Widerstandsgruppe unter.
Als er gefasst wurde, verurteilte ihn ein SS- und Polizeigericht zunächst nur zu einer Freiheitsstrafe. Dieses Urteil wurde jedoch vom Brigadeführer Eberhard Schöngarth, dem damaligen Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Holland, nicht bestätigt. In der zweiten Verhandlung wurde Hillesheim wegen Desertion zum Tode verurteilt und im Februar 1945 in Oxenhof bei Deventer gehängt.
Diese Feststellungen beruhen auf den eidlichen Bekundungen des Angestellten und ehemaligen SS-Obersturmbannführers Koli., des Bankangestellten und ehemaligen SS-Sturmbannführers Haa., des früheren Kriminalrats und SS-Sturmbannführers Lag., der von 1941 bis 1945 Leiter der Außenstelle der Sicherheitspolizei in Amsterdam gewesen ist, und des Landessozialgerichtsrats und ehemaligen SS-Richters Ar.
Die Beweisaufnahme hat nichts dafür ergeben, dass bei der Verhängung der Todesstrafe gegen Hillesheim dessen etwaige Gegnerschaft gegen die nationalsozialistische Judenpolitik eine Rolle gespielt hätte.
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