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Fall Bell
Auch der Kriminalbeamte Bell war bei einer SS-Dienststelle in den Niederlanden, und zwar in Enschede, mit rein kriminalistischen Aufgaben betraut.
Wegen seiner defätistischen Haltung und verschiedener defätistischer Äußerungen, die man damals als Zersetzung der Wehrkraft ansah, wurde er Ende 1944 / Anfang 1945 durch ein SS- und Polizeigericht zum Tode verurteilt und in Oxenhof bei Deventer gehängt.
Diese Feststellungen beruhen auf den eidlichen Bekundungen der Zeugen Koli., Haa. und Lag.
In der Beweisaufnahme ist hier ebenfalls nichts dafür hervorgetreten, dass bei dem Todesurteil gegen Bell dessen etwaige Gegnerschaft gegen die Judenverfolgung in den Niederlanden für seine Verurteilung auch nur mitursächlich gewesen ist.
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