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Fall Eckers
Eckers war der Leiter einer SD-Dienststelle in Polen.
Im Jahre 1944 hatte er sich bei der Rücknahme der Front viel zu weit abgesetzt. Um sich in Sicherheit zu bringen, war er nämlich eigenmächtig mehrere hundert Kilometer bis nach Posen zurückgefahren.
Daraufhin verurteilte ihn ein SS-Feldgericht zu 4 bis 5 Jahren Zuchthaus. Himmler bestätigte dieses Urteil jedoch nicht, sondern ließ Eckers wegen Feigheit vor dem Feinde erschießen.
Diese Feststellungen zum Fall Eckers beruhen auf der glaubhaften eidlichen Bekundung des stellvertretenden Geschäftsführers Haus., der seit 1942 als Angehöriger des SD im Range eines SS-Obersturmbannführers im Reichssicherheitshauptamt Strafsachen, Dienststrafsachen und Disziplinarsachen bearbeitete.
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