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Die Endlösng der Judenfrage
Da sich der Madagaskarplan nicht durchführen ließ, beschlossen Hitler, Göring, Himmler und Heydrich die physische Vernichtung aller Juden im deutschen Einflussbereich, weil sie entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie in den Juden ihre Gegner sahen. Etwa zu Beginn des Jahres 1941 erteilte Hitler dem Reichsführer der SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler den Befehl, die Endlösung der Judenfrage durch die physische Vernichtung aller Juden im deutschen Einflussbereich vorzubereiten. Dieser Befehl wurde wahrscheinlich nur mündlich erteilt.
Dass er aber tatsächlich von Hitler stammt, ergibt sich aus verschiedenen Umständen, unter anderem daraus, dass Himmler im Juni 1941 in Berlin dem damaligen Kommandanten des Konzentrationslagers von Auschwitz Höß erklärte, Hitler persönlich habe den Befehl zur physischen Vernichtung der Juden erteilt.
Die erste praktische Maßnahme, die auf diesem Führerbefehl beruhte, war ein an den Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Reinhard Heydrich gerichteter Erlass Görings vom 31.07.1941, in dem er Heydrich beauftragte, alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht für eine Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflussbereich in Europa zu treffen.
Am 29.11.1941 verschickte Heydrich Einladungen zu einer Besprechung über die Endlösung der Judenfrage an die Ministerien und berief sich dabei auf den ihm von Göring erteilten Auftrag, von dem er eine Abschrift beifügte. Die Besprechung fand am 20.01.1942 im Büro der Internationalen Kriminalpolizeikommission, Am Grossen Wannsee 56/58, statt. Auf dieser Konferenz wurde zunächst ein Überblick über die Auswanderung der Juden seit 1933 gegeben. Dann erläuterte Heydrich die Pläne zur Endlösung der europäischen Judenfrage. Im Zuge dieser Endlösung sollten 11 Millionen Juden physisch vernichtet werden. Sie sollten in Durchgangsghettos gebracht und von dort nach dem Osten transportiert werden. Hier sollten sie beim Straßenbau eingesetzt werden. Soweit die besonders Widerstandsfähigen unter den Juden diese Zwangsarbeiten lebend überstehen würden, sollten sie entsprechend behandelt, das heißt getötet werden. Entsprechend diesen Richtlinien, die in Abschnitt III. des sogenannten Wannsee-Protokolls niedergelegt wurden, setzten Himmler, Heydrich und ihre Gefolgsleute den von Hitler Anfang 1941 gegebenen Befehl zur körperlichen Vernichtung der Juden im deutschen Machtbereich folgerichtig in die Tat um. In den einzelnen Gebieten wurde die Judenvernichtung lediglich in technischer und organisatorischer Hinsicht verschieden durchgeführt.
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