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Erschiessung der Häftlinge Chaim Edelmann, Jakob Edelmann und Salk Wolfowicz
Franz tötete diese drei Häftlinge aus Rassenhass und aus Mordlust, weil er sich nach den unter A.VI.10. des Zweiten Teiles der Gründe getroffenen Feststellungen eine Abwechslung bereiten wollte. Die Erschiessung der drei Männer beruht auf drei einzelnen Entschlüssen denn Franz musste seine Pistole dreimal abdrücken, als er die drei Opfer nacheinander tötete.
Er hat den Tatbestand des Mordes nach 211 StGB dreimal verwirklicht.
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