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Erschiessung eines jungen Häftlings im oberen Lager
Der Grund für diese Erschiessung des jungen Häftlings im oberen Lager konnte zwar nicht geklärt werden. Was immer er auch getan haben mag, der Umstand dass Franz ihm vor der Erschiessung befahl, sich zu entkleiden und sich wie ein Hund auf allen Vieren niederzulassen, ist nur auf den Hass des Angeklagten auf alles jüdische Leben zurückzuführen. Andernfalls hätte er wegen des Vorwurfs, den er dem jungen Manne machte, eine Untersuchung eingeleitet und deren Ergebnis abgewartet.
Da Juden für ihn nur eine sobald wie möglich zu beseitigende Scheisse waren, hat er das nicht getan, sondern den jungen Juden wie ein Tier erschossen.
Er hat ihn damit aus niedrigen Beweggründen getötet und den Tatbestand des Mordes (211 StGB) erfüllt.
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