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Erschiessung des Itzek Choncinsky auf der Latrine
Die Erschiessung dieses Häftlings erfolgte aus niedrigen Beweggründen, und zwar wegen seiner jüdischen Abstammung, und auch heimtückisch, nämlich unter Ausnutzung seiner Arg- und Wehrlosigkeit, denn der ahnungslos auf der Latrine sitzende Choncinsky hatte Franz nicht herankommen sehen. Er konnte deshalb nichts unternehmen, um dem von Franz abgefeuerten Schuss auszuweichen. Franz handelte vorsätzlich, da er in Kenntnis aller Tatumstände den Häftling Choncinsky töten wollte.
Er hat hier als Alleintäter den Tatbestand des Mordes nach 211 StGB verwirklicht.
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