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Der Tod des jüdischen Arztes Dr. Roland Choranzicky
Der Angeklagte Franz handelte gegenüber Dr. Choranzicky grausam. Als er sah, dass seine Versuche, den Arzt zum Sprechen zu bringen, ergebnislos blieben, ließ er ihm aus einer gefühllosen Gesinnung heraus besonders heftige Schmerzen und Qualen zufügen, indem er ihn zu einer blutigen Masse zusammenschlagen ließ, ihn eigenhändig auspeitschte und mit den Füssen auf seinem Bauch herumtrat. Franz war dazu entschlossen, Dr. Choranzicky zu töten.
Ob der Tod des Arztes aber letzten Endes allein oder teilweise auf die von Franz begangenen Quälereien zurückzuführen ist, ist nicht sicher, da der Tod möglicherweise ausschließlich durch das von Dr. Choranzicky eingenommene Gift eingetreten ist, so dass Franz hier nur wegen eines versuchten Mordes nach den 211, 43 StGB zur Rechenschaft gezogen werden kann.
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