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Die Erschießung des Goldjuden Stern im Lazarett
Die Anklage macht Miete den Vorwurf, er habe einen jungen jüdischen Häftling aus Warschau, in dessen Besitz Geld gefunden worden sei und der sich Franz gegenüber geweigert habe, eventuelle Komplizen zu nennen, auf Anordnung von Franz im Lazarett erschossen.
Die Beweisaufnahme (vergleiche A.VI.15. und A.VII.8. des Zweiten Teiles der Gründe) hat ergeben, dass mit dem jungen jüdischen Häftling der Goldjude Stern gemeint ist. Die eidlich vernommenen Zeugen Gl., Tai., Ku., Koh., Sed. und Lew. haben zwar erklärt, dass der bis zur völligen Unkenntlichkeit mißhandelte Stern schließlich auf Anordnung von Franz ins Lazarett gebracht worden sei und dort einen Gnadenschuß erhalten habe. Allerdings vermochten sie alle nicht mit Sicherheit zu sagen, ob Miete oder ob ein anderer SS-Mann diesen Befehl von Franz ausführte. Es bleibt somit offen, ob Miete im Falle des Goldjuden Stern überhaupt beteiligt war. Außerdem ist es nicht ausgeschlossen, dass Stern bereits durch die barbarischen Misshandlungen, die ihm Franz und Kttner zugefügt hatten, den Tod erlitt. Jedenfalls ist Miete aufgrund dieser beiden Umstände einer Beteiligung an der Tötung des Goldjuden Stern nicht zu überführen.
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