A VIII. 18.

Erschießung eines polnischen Bauern

Dem Angeklagten wird vorgeworfen,
er habe einen polnischen Bauern, der bei der Lieferung von Kartoffeln verbotenerweise mit Häftlingen gesprochen habe, misshandelt und erschossen.

Der zu diesem Punkt uneidlich geehrte Zeuge Wie. vermochte sich zwar an die Erschießung eines polnischen Landwirts zu erinnern, aber nicht mehr daran, wer ihn von den deutschen SS-Leuten getötet hat.
Die Mitangeklagten Münzberger und Suchomel haben angegeben, ihnen sei lediglich die von dem SS-Unterscharführer Beelitz durchgeführte Erschießung eines polnischen Bauern bekannt, der versucht habe, am Lagerzaun mit Ukrainern Tauschgeschäfte zu machen und der trotz lauter Aufforderungen zum Stehenbleiben mit seinem Panjewagen davongefahren sei. Ob dieser von Suchomel und Münzberger geschilderte Fall mit dem von dem Zeugen Wie. bekundeten Fall identisch ist, ließ sich wegen der bei dem Zeugen vorhandenen, altersbedingten Gedächtnislücken nicht klären.