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Erschießung von etwa 350 Häftlingen durch Salven aus Maschinenpistolen
Die Anklage legt dem Angeklagten Franz weiter folgendes zur Last: Er habe im Hochsommer 1942 bei der Ankunft eines aus Miedzyrzec kommenden Transportes von rund 5000 Personen, von denen etwa die Hälfte bei der Ankunft bereits tot gewesen sei, das blaue Kommando auf etwa 500 Mann dadurch aufgefüllt, dass er von den noch lebenden Männern des eben eingetroffenen Zuges etwa 350 herausgesucht habe. Diese 500 Mann habe er dann mit dem Abtransport der etwa 2500 Leichen aus den Waggons und mit der Reinigung der stark verschmutzten Waggons beauftragt. Dann habe er aus den 500 Mann des blauen Kommandos die 150 stärksten Häftlinge ausgesucht. Die restlichen etwa 350 Mann habe er durch Salven aus Maschinenpistolen töten lassen.
Dass eine solche Massenexekution stattgefunden haben kann, liegt im Bereich des in Treblinka Möglichen, da man anlässlich des Todes des SS-Unterscharführers Max Biala auch nicht davor zurückschreckte, wahllos auf die Juden zu schießen und viele von ihnen hierdurch zu töten. Für die Erschießung der etwa 350 Mann fehlt jedoch ein sicherer Nachweis.
Der hierzu uneidlich gehörte, 75 Jahre alte pensionierte Verwalter Wie. aus Rischon Le Zion / Israel hat zwar entsprechende Bekundungen gemacht, doch reichen seine Angaben allein zur Überführung des Angeklagten Franz nicht aus. Obwohl der Zeuge Wie. auf das Schwurgericht den Eindruck gemacht hat, er bemühe sich redlich, die Wahrheit zu sagen, konnte auf der anderen Seite nicht außer Betracht bleiben, dass dieser bereits 75 Jahre alte Zeuge, der im Vernichtungslager Treblinka viel mitgemacht hat, bei seiner Vernehmung beträchtliche Gedächtnis- und Konzentrationsschwächen aufwies. Das ging so weit, dass er, bedingt durch seine stark geschwächte Gesundheit, einige Zeit nach dem Beginn der Vernehmung keine zusammenhängende und verständliche Schilderung von Lagerereignissen mehr geben konnte. Bezeichnend ist auch, dass er keinen der Angeklagten mehr wiederzuerkennen vermochte. Bei den Angeklagten Franz und Stadie vermutete er die richtige Identität, war sich aber auch hier nicht sicher. Nach einer längeren Erholungspause, die dem Zeugen eingeräumt wurde, war es gleichfalls nicht möglich, ihn sachgemäß zu befragen, so dass seine Vernehmung vorzeitig beendet werden musste.
Angesichts seiner altersbedingten Konzentrations- und Gedächtnisschwäche reichte seine Bekundung nicht aus, um das Schwurgericht davon zu überzeugen, dass Franz die Erschießung von 350 oder gar 400 Männern des blauen Kommandos angeordnet hat.
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