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Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Soest
Nachgewiesen werden können Zwangsarbeiter ab April 1944 bis Oktober 1944. Die Einweisung von wehrunwürdigen Personen in Arbeitslager der Organisation Todt erfolgte auf Verfügung Himmlers. Für das OT-Lager Störmede bei Lippstadt wurden diese vom Arbeitsamt zugewiesen.
Aus Akten und Zeugenaussagen nach 1945 geht hervor, das es sich bei den Zwangsarbeitern überwiegend um Mindener Halbjuden, Sinti, Kommunisten und andere Oppositionelle gehandelt hat, und nach der geltenden Rassenlehre wehrunwürdig waren. Untergebracht waren sie in Scheunen.
Die Häftlinge blieben bis zum Oktober 1944 beim Flugplatzkommando Störmede dienstverpflichtet. Sie mussten dort als Hundertschaft unter Bewachung bei jedem Wetter schwere körperliche Arbeiten verrichten. Eine Entmannung der Hundertschaft wurde planmäßig durchgeführt und als unbedeutende Lazarettbehandlung kaschiert. Vom Arbeitsentgelt wurde eine sogenannte Judenvermögensabgabe abgezogen. Im Oktober 1944 kamen sie bis zur Befreiung durch alliierte Truppen am 4. April 1945 zur Zwangsarbeit in den Schieferbergbau der Firma Braukmann in Willingen/Waldeck.
Auf dem Flugplatz Störmede waren stationiert: II. / Jagdgeschwader Stab / Jagdgeschwader 3 IV. / Jagdgeschwader 3 II. / Jagdgeschwader 5 I. / Jagdgeschwader 76 IV. / Nachtjagdgeschwader 1 Kommando IV. / Nachtjagdgeschwader 1 III. / Nachtjagdgeschwader 1 Nachtschlachtgruppe 1
Namensliste der Häftlinge
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