SS-Führer und SS-Veterinär (aktiv) bei Übernahme nach abgeschlossenem Studium (Staatsexamen)

Es können sich melden: Geeignete Tierärzte, die in die aktive Laufbahn des SS-Führers und SS-Veterinärs übernommen werden wollen.

Bedingungen:
Tierärzte mit allgemeiner Ausbildung nur bis zum vollendeten 32. Lebensjahr, mit Fachausbildung nur bis zum 35. Lebensjahr.
Die Übernahme von älteren Tierärzten ist auf Sonderfälle beschränkt.

I. Meldung:
Vgl. Ziff. 22. Von den bestandenen Examina sind beglaubigte Zeugnisabschriften vorzulegen.

II. Militärischer Ausbildungsgang:
Die Anwärter werden, soweit sie noch keine militärische Ausbildung erhalten haben, einer 8wöchigen Grundausbildung zugeführt.
Nach Abschluß der Grundausbildung 1 Monat Veterinärführeranwärter Lehrgang.

III. Beförderungen und Ernennungen: (Übernahme.)
Nach 8wöchiger Grundausbildung zum SS-Oberscharführer, nach Abschluß des Veterinär-Führeranwärter-Lehrganges Übernahme je nach tierärztlicher Ausbildung, und zwar bis zu 2 Jahren nach dem Examen als SS-Untersturmführer,
von 2 bis einschl. 4 Jahren als SS-Obersturmführer,
von 5 und mehr Jahren als SS-Hauptsturmfährer.
Die weitere Beförderung richtet sich nach Dienstzeit und Bewährung und entspricht der der übrigen SS-Führer.

Kommandierungen zur weiteren allgemeinen und zur Fachausbildung erfolgen je nach Eignung.

Die Genehmigung zur Ausübung einer Privatpraxis kann ab SS-Hauptsturmfährer erteilt werden, soweit der SS-Dienst damit vereinbar ist.