SS-Führer und SS-Zahnarzt

(Bei Übernahme nach abgeschlossener zahnmedizinischer Ausbildung)

a) Höchstalter: 32 Jahre.
Die Übernahme von älteren Zahnärzten ist auf Sonderfälle beschränkt;

b) Militärische Ausbildung: vgl. Ziff. 67;

c) Beförderungsmöglichkeit (bei Übernahme):
nach der Grundausbildung zum SS-Oberscharführer,
nach Abschluss des Sanitäts-Führeranwärter-Lehrganges je nach zahnärztlicher Ausbildung bis zu 3 Jahren nach dem Staatsexamen zum SS-Untersturmführer,
von 3 bis einschl. 5 Jahren zum SS-Obersturmführer,
von 6 und mehr Jahren zum SS-Hauptsturmführer.

Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.