Technischer SS-Führer aktiv (TFK. II)

a) Höchstalter: 30 Jahre;

Bedingung: Hervorragend qualifizierte Schirrmeister und Werkmeister mit mindestens 6jähriger Gesamtdienstzeit.

b) Militärische Ausbildung:
Vgl. Ziff. 37 und 39.
Weitere Ausbildung: 3 Monate Vorbereitungslehrgang für SS-Führerbewerber an der SS-Unterführerschule (Sonderlehrgang);

c) Fachausbildung (Kraftfahrtechnische Lehranstalt der SS):
Das 2. und 3. Semester der Grundschule;
6 Monate TFK. II-Lehrgang. Während dieser Zeit weitere militärische Ausbildung durch Lehr- und Ausbildungspersonal der SS-Junkerschulen.

d) Beförderungsmöglichkeit:
Bei Aufnahme in den TFK. II-Lehrgang zum SS-Standartenjunker,
nach bestandener Zwischenprüfung des TFK. II-Lehrganges zum SS-Standartenoberjunker,
nach bestandener Abschlußprüfung zum SS-Untersturmführer und TFK. I und SS-HKS.

Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.