SS-Musikunterführer

a) Bedingung:
Musikalische Begabung und Vorbildung.
Beherrschung eines Hauptinstrumentes.
Gutes und geläufiges Tonleiterspiel auf Haupt- und Nebeninstrument.
Geläufiges Spiel vom Blatt;

b) Militärische und Fachausbildung:
20,5 Monate, davon
15 Monate im Musikkorps;

c) Beförderungsmöglichkeit:
Nach 15 Monaten Ausbildungszeit zum SS-Sturmmann,
nach 20 Monaten zum SS-Unterscharführer,
nach weiteren 2 Jahren Dienst als SS-Unterscharführer zum SS-Oberscharführer.