SS-Unterführer im waffentechnischen Dienst (UiwD.)

a) Höchstalter: 30 Jahre.

Bedingung: Zeugnis über die bestandene Industriefacharbeiterprüfung oder Gesellenzeugnis einer Handwerkskammer oder Innung über die abgeschlossene praktische Lehrzeit als Mechaniker, Maschinenschlosser, Maschinenbauer, Werkzeugmacher, Werkzeugschlosser, Lehrenfeiler, Feinmechaniker oder Büchsenmacher;

b) Der Meldung beizufügende Unterlagen
vgl. Ziff. 21;
außerdem: beglaubigte Abschrift des Facharbeiterbriefes oder Gesellenzeugnisses,
beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses,
beglaubigte Abschrift des letzten Berufsschulzeugnisses;

c) Militärische Ausbildung:
11,5 Monate, davon 3 Monate Verwendung in der waffentechnischen Werkstatt einer Ersatz- oder Feldeinheit als waffentechnischer Gehilfe und Eignungsfeststellung;

d) Fachausbildung:
5 Monate Lehrgang an der Waffentechnischen Lehranstalt.
Ziel: Ausbildung zum Unterführer im waffentechnischen Dienst. (Bei nicht bestandener Abschlußprüfung Wiederverwendung als waffentechnischer Gehilfe bei der Truppe.)

e) Beförderungsmöglichkeit:
Im 7. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,
nach bestandener Abschlußprüfung an der Waffentechnischen Lehranstalt der ef zum SS-Unterscharführer (bei vorheriger Frontverwendung unter Umständen Beförderung mit rückwirkender Kraft von 6 Monaten möglich). Weitere Beförderung entsprechend Bewährung und Planstelle, jedoch nicht vor Ablauf einer 36 monatigen Dienstzeit.

Dem Unterführer im waffentechnischen Dienst steht bei besonderer Eignung der Übergang in die Laufbahn des Technischen Unterführers W und von hier aus in die Laufbahn des Technischen Führers W offen.