SS-Unterführer im Verwaltungsdienst

a) Kassenbuchführer
b) Bekleidungsunterführer
c) Unterkunftsverwalter

1. Annahmehedingungen:
Befähigungsnachweis als Rechnungsführer und praktische Tätigkeit bei der Truppe;

2. Fachausbildung:
Teilnahme an einem Lehrgang an der SS-Unterführerschule des Verwaltungsdienstes
a) für Kassenbuchführer
b) für Bekleidungsunterführer
c) für Unterkunftsverwalter

Abschlußprüfung: Befähigungsnachweis in den einzelnen Fachrichtungen.

3. Beförderungsmöglichkeit:
zu a, b und c wie U l, Ziff. 1 und 2 bis zum SS-Hauptscharführer.