Seine Aufgaben in Treblinka
Der Angeklagte Lambert gehörte nicht zur deutschen Stammbesatzung des Vernichtungslagers Treblinka.
Als fliegender Baumeister der Dienststelle T4 wurde er überall dort eingesetzt, wo im Rahmen der Euthanasie und der Judenvernichtung Bauarbeiten zu verrichten waren, worunter insbesondere die Erstellung von Gaskammern fiel.
In Treblinka hatte der Angeklagte als Bauspezialist eine sehr freie Stellung. Er brauchte sich an dem übrigen Lagerbetrieb, insbesondere an der eigentlichen Abfertigung von Transporten, nicht zu beteiligen. Ein großer Teil der Lagereinrichtungen wurde unter seiner Leitung nach schon vorliegenden Planen gebaut oder umgebaut.
Bei seinem ersten Aufenthalt im Lager errichtete er mit Hilfe von Ukrainern, jüdischen Häftlingen aus dem benachbarten Arbeitslager und freien polnischen Handwerkern unter anderem verschiedene Baracken, den Lagerzaun und andere Zäune innerhalb des Lagers sowie den Munitionsbunker.
Bei seinem zweiten Aufenthalt in Treblinka baute er insbesondere die große neue Gaskammer auf, deren Fundamente allerdings bei seiner Ankunft schon etwa 70 cm hoch gemauert waren. Dabei halfen ihm Ukrainer und jüdische Häftlinge des Vernichtungslagers.
Bei seinem dritten Aufenthalt in Treblinka nahm er insbesondere Reparatur- und Umbauarbeiten an bereits vorhandenen Gebäuden vor.
Diese Feststellungen beruhen auf der Einlassung des Angeklagten und auf den Angaben seiner neun Mitangeklagten.
Der Verdacht, dass Lambert an der baulichen Planung und dem Entwurf der großen Gaskammer in Treblinka beteiligt gewesen ist, hat sich in der Hauptverhandlung nicht bestätigt, da es nicht auszuschließen ist, dass die Lubliner Stellen in Verbindung mit der Zentralen Bauleitung der SS in Warschau die Bauplanung für die drei Vernichtungslager Belzec, Treblinka und Sobibor allein übernommen hatten.
Ebenso wenig haben sich hinreichende Verdachtsmomente dafür ergeben, dass Lambert Angehörige des Baukommandos, das ihm jeweils während seines dreimaligen Aufenthaltes in Treblinka unterstellt war, misshandelt oder getötet hat.
Der uneidlich vernommene Zeuge Gol. hat zwar behauptet,
dass Lambert mehrere jüdische Ingenieure, darunter den Bauingenieur Lubelczyk, getötet habe.
Dieser Zeuge ist jedoch nicht zuverlässig und glaubwürdig (vergleiche dazu den Abschnitt G.IV.1. des Zweiten Teiles der Urteilsgründe).