Seine persönlichen Verhältnisse

Der am 17.August 1903 in Weisskirchlitz, Kreis Teplitz-Schnau (Tschechoslowakei) als Sohn eines Bau- und Möbeltischlers geborene Angeklagte Gustav Münzberger besuchte in seinem Geburtsort fünf Jahre lang die Volksschule und in Turn, Kreis Teplitz-Schnau, zwei Jahre lang die Bürgerschule. Nach der Entlassung aus der Schule erlernte er bei seinem Vater das Schreinerhandwerk und schloss die Lehre mit der Gesellenprüfung ab. Er arbeitete dann abgesehen von einer kurzen Zeit, wahrend der er in einer Papierfabrik tätig war als Geselle im väterlichen Betrieb.

Vom 1.Oktober 1923 bis April 1925 genügte er seiner Militärdienstpflicht beim 1. Eisenbahner-Regiment des tschechoslowakischen Heeres in Pardubitz.

Dann arbeitete er wieder im väterlichen Betrieb, den er schließlich im Jahre 1931 übernahm. In seiner Freizeit betätigte er sich in der sudetendeutschen Turnerbewegung.

Im Herbst des Jahres 1938 wurde er noch einmal für kurze Zeit Soldat beim tschechoslowakischen Heer.

Nach der Eingliederung des Sudetenlandes ins Deutsche Reich trat er Ende 1938 der Allgemeinen SS bei. Er erhielt die SS-Nummer 321758. In der ersten Hälfte des Jahres 1939 absolvierte er bei der SS eine vormilitärische Übung. Er erreichte den Rang eines SS-Rottenführers. Im Jahre 1940 wurde er zusätzlich Mitglied der NSDAP.

Mitte 1940 wurde er zu einer SS-Dienststelle in Teplitz-Schnau bestellt. Hier wurde er zur Arbeit in der Heil- und Pflegeanstalt Sonnenstein bei Pirna dienstverpflichtet. Im August 1940 traf er in der Sonnensteiner Anstalt ein, wurde hier zur Geheimhaltung verpflichtet und bis zum August 1942 mit verschiedenen handwerklichen Arbeiten und als Hilfskoch beschäftigt.

Im August 1942 wurde er zur Gemeinnützigen Stiftung für Anstaltspflege in der Tiergartenstrasse 4 in Berlin befohlen. Von dort aus wurde er mit etwa 15 anderen Männern unter Leitung des Polizeihauptmanns Schemmel nach Lublin in Marsch gesetzt. Von Lublin aus wurde er zunächst in das Lager Trawniki entsandt und hier kurz militärisch ausgebildet. Ende September 1942 kam er dann als SS-Unterscharführer zum Vernichtungslager Treblinka.
In Treblinka wurde er am 21.Juni 1943 wegen besonderer Auszeichnung beim Einsatz Reinhard vom SS-Rottenführer der Allgemeinen SS zum SS-Unterscharführer der Allgemeinen SS befördert.
Mitte November 1943 kam er von Treblinka über Lublin direkt nach Triest und von Triest nach Udine. Er wurde als Polizeihauptwachtmeister eingekleidet und im Stellungsbau sowie bei der Partisanenbekämpfung eingesetzt.

Bei Kriegsende geriet er in amerikanische Kriegsgefangenschaft, aus der er jedoch bereits Ende Mai / Anfang Juni 1945 nach Bayern entlassen wurde.

Er wurde in Unterammergau sesshaft. Im Jahre 1946 kamen seine Ehefrau, mit der er seit 1931 verheiratet ist, und sein Sohn aus dem Sudetenland zu ihm nach Unterammergau. Bis zu seiner Verhaftung im Juli 1963 verdiente Münzberger seinen Lebensunterhalt durch Arbeit als Tischler.

Aus der römisch-katholischen Kirche ist er während der Zeit des Nationalsozialismus nicht ausgetreten. Er ist praktizierender Katholik.

Diese Feststellungen beruhen auf der insoweit glaubhaften Einlassung des Angeklagten Münzberger, auf den Angaben seiner Mitangeklagten Mentz und Ru. sowie auf den verlesenen Dokument-Center-Unterlagen. Dass Münzberger das Lager Treblinka schon Mitte November 1943 und nicht erst nach seiner Schließung Ende November 1943 verlassen hat, bestätigen die Angeklagten Mentz und Ru. übereinstimmend und glaubhaft. Die Beförderung des Angeklagten Münzberger wegen seiner besonderen Auszeichnung beim Einsatz Reinhard zum SS-Unterscharführer der Allgemeinen SS ergibt sich aus den DC-Unterlagen des Angeklagten Franz. Dort befindet sich unter anderem eine Beförderungsliste der beim Einsatz Reinhard besonders hervorgetretenen Personen. Auf dieser Liste ist auch die Beförderung Münzbergers vom SS-Rottenführer zum SS-Unterscharführer der Allgemeinen SS verzeichnet.