Die Mitwirkung an der Tötung von mehr als 100 Häftlingen am Tage nach dem Tode von Max Biala

Dem Angeklagten Suchomel wird von der Anklage weiter zur Last gelegt,
an der Erschießung von mehr als 100 Häftlingen am Tage nach dem Tode von Max Biala mitgewirkt zu haben.

Im Abschnitt
A.VI.2. des Zweiten Teiles der Gründe ist bereits eingehend dargelegt worden, dass am Tage nach dem Tode von Max Biala am 11. September 1942 mindestens 80, höchstens jedoch 100 Häftlinge von Franz zur Erschießung ausgesucht und dass sie auch tatsächlich im Lazarett durch Genickschuss getötet worden sind.

Jedoch haben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Suchomel an dieser Massenexekution mitgewirkt hat.

Der Angeklagte Suchomel bestreitet, in irgendeiner Form an diesem Geschehen beteiligt gewesen zu sein.

Auch der Angeklagte Miete weiß von einer Mitwirkung seines Mitangeklagten Suchomel nichts. Die eidlich vernommenen Zeugen Au., Ros. und Tai. vermögen sich nicht daran zu erinnern, den Angeklagten Suchomel bei der Selektion der 80 bis 100 Mann gesehen zu haben, und sie wissen nichts davon, dass er im Lazarett bei der Erschießung dieser 80 bis 100 Häftlinge mitgewirkt hat.
Auch der uneidlich vernommene Zeuge Gru., den die Anklage für eine Beteiligung an Suchomel an diesem Vorfall benannt hat, kann sich nicht dessen entsinnen, ob Suchomel mit dieser Großaktion irgendwie befasst gewesen ist.